Presse hat 2 Vorteile:
1. Es gibt einen Quellenschutz und daher wirst du die Bilder nur auf gerichtliche Anordnung und auch dann nur in bestimmten Fällen rausrücken müssen
2. Wenn du eine Reportage machst, wird man dir weniger unterstellen, dass du was beigetragen hast.
Von dem abgesehen bist du nicht verpflichtet beobachtete Straftaten anzuzeigen. Du bist auch nicht verpflichtet zukünftigenStraftaten anzuzeigen. Du darfst nur aktiv nichts beitragen, was dem Täter hilft. Ausnahme Hilfeleistung und nAturlich Beamte wie oben geschrieben. Die Behauptungen sind einfach falsch. das gabs unter Hitler oder allenfalls in Ostdeutschland.
Geändert von mrieglhofer (03.09.2011 um 21:00 Uhr)
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