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#1 | |
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.953
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Zitat:
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Liebe Grüße! ![]() Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
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#3 |
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
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Aber Du bist vermutlich ein Nichtbürger des Marktes Eisenheim. Also könntest Du zur Bewässerung entnommen werden. Auch wenn das nicht erlaubt ist.
Also Obacht. Rainer
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Sag' beim Abschied leise Servus ... |
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#4 |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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Mir stellt sich die Frage, ob nun der Bürger zum zweck der Bewässerung nur vom Bürger oder auch vom Nichtbürger entnommen werden darf, andererseits die Entnahme von Nichtbürgern ja verboten ist. Gilt dieses Verbot nun für alle Bürger und wie sieht es mit Anwohnern, Nachbarn oder Anliegern aus. Mir scheint das alles sehr unausgereift. Außerdem finde ich seltsam, dass eine Stadt, also nicht der Stadtrat oder ähnlich über Bürger und Nichtbürger einfach so verfügt und wann bin ich Bürger und wann Nicht? Schließlich will ich mich auch als Bürger fühlen.
Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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#5 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Womit sonst? Wären es keine Nichtbürger, könnte man ja keine entnehmen.
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
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