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-   -   Entnehmt keine "Nichtbürger" (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=106800)

hansauweiler 06.08.2011 21:25

Entnehmt keine "Nichtbürger"
 
Hallo !
Bei diesem Schild an einer öffentlichen Wasserstelle mußte ich doch nachdenken !
Wenn man bei Entnahme von Nichtbürgern wegen Diebstahls angezeigt wird,
Was passiert, wenn durch Nichtbürger Wasser entnommen wird ?

http://www.sonyuserforum.de/galerie/...969/Schild.jpg

Gruß HANS

Shooty 06.08.2011 21:31

Und warum ist es Diebstahl ist wenn man Nichtbürger von dort entführt ...

seltsamme Schilder gibts ...

Dana 06.08.2011 21:33

Die armen Nichtbürger... :( Die haben es aber eng da drin!
DAS sollte man zur Anzeige bringen!!!

(:lol: wizzisch! - vor allem ziemlich streng...ist das irgendwie ne Wasserversorgung?)

Zaar 06.08.2011 21:39

Interessant ist auch, dass man Bürger offensichtlich einfach so entnehmen kann. Scheinbar sind Bürger nicht so wertvoll wie Nichtbürger :)

hansauweiler 06.08.2011 21:41

Hallo Dana !
Das Schild hängt an einer Brauchwasser Entnahmestelle (Schlauch mit Absperrhahn und Wasserzähler). Dort können "Bürger" Fässer füllen um Weinberge zu bewässern.
HANS

Dana 06.08.2011 22:27

Zitat:

Zitat von hansauweiler (Beitrag 1207010)
Hallo Dana !
Dort können "Bürger" Fässer füllen um Weinberge zu bewässern.

Mit Nichtbürgern? :shock: :(

baerle 06.08.2011 22:50

Hallo!

Sind wir nicht ALLE Bürger ... :roll::roll: :lol::lol:


mfg

Manuel / BAERle

hpike 06.08.2011 22:52

Zitat:

Zitat von Dana (Beitrag 1207027)
Mit Nichtbürgern? :shock: :(

Womit sonst? Wären es keine Nichtbürger, könnte man ja keine entnehmen. ;)

RainerV 06.08.2011 22:55

Zitat:

Zitat von baerle (Beitrag 1207031)
...
Sind wir nicht ALLE Bürger ... :roll::roll: :lol::lol:
...

Aber Du bist vermutlich ein Nichtbürger des Marktes Eisenheim. Also könntest Du zur Bewässerung entnommen werden. Auch wenn das nicht erlaubt ist.

Also Obacht.

Rainer

About Schmidt 07.08.2011 07:55

Mir stellt sich die Frage, ob nun der Bürger zum zweck der Bewässerung nur vom Bürger oder auch vom Nichtbürger entnommen werden darf, andererseits die Entnahme von Nichtbürgern ja verboten ist. Gilt dieses Verbot nun für alle Bürger und wie sieht es mit Anwohnern, Nachbarn oder Anliegern aus. Mir scheint das alles sehr unausgereift. Außerdem finde ich seltsam, dass eine Stadt, also nicht der Stadtrat oder ähnlich über Bürger und Nichtbürger einfach so verfügt und wann bin ich Bürger und wann Nicht? Schließlich will ich mich auch als Bürger fühlen.


Gruß Wolfgang


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