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Alt 03.08.2011, 16:19   #1
Sofian
 
 
Registriert seit: 01.07.2009
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 1.416
Zitat:
Zitat von h_Till_w Beitrag anzeigen
ich habe mich vielleicht nicht klar genug ausgedrückt.
also, der Gesetzgeber will meistens ein bestimmtes verhalten unterbinden. Und das versucht er so klar und all gemeingültig festzulegen.
Sorry, hatte ich wirklich nicht so verstanden.

Zitat:
Zitat von h_Till_w Beitrag anzeigen
ach noch was, Was ich festgestellt habe ist, das wenn man das Logo Abklebt man viel unauffälliger wirkt und ich vermute auch Harmloserer (hilft vielleicht nicht wenn man mit einem Riesentele durch die Stadt läuft)
Wie meinst du das mit Logo? Der Schriftzug auf dem Blitz oder das Alpha?
__________________
flickr
Sofian ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.08.2011, 16:23   #2
lüni
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Ort: 64***
Beiträge: 1.689
Ach naja jeder Kreis von Menschen, der sich für wichtig hält versucht das eindringen dritter durch schaffen einer eigenen "Sprache" zu verhindern.

Dazu gehören eben neben der Kirche, Ärtzten, Techniker und Ing. eben auch Juristen und eben alle die sich für elitär halten.

Das ist halt so, schon seit über 2000 Jahren

Steffen
__________________
"Unwissenheit ist die Mutter aller Abenteuer"
Hägar der Schreckliche
lüni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2011, 16:23   #3
Pittisoft
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D 12051 Berlin 44
Beiträge: 2.965
Zitat:
Zitat von h_Till_w Beitrag anzeigen
ach noch was, Was ich festgestellt habe ist, das wenn man das Logo Abklebt man viel unauffälliger wirkt und ich vermute auch Harmloserer (hilft vielleicht nicht wenn man mit einem Riesentele durch die Stadt läuft)
dadurch glaubt dann jeder wenn du ein 70-200SSM drauf hast das du eine Canon hast und wichtig bist
__________________
Tschüss Pittisoft (Peter).....
Pittisoft ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2011, 12:45   #4
HeinS
 
 
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
Hoffe, ich habe jetzt den passenden Thread erwischt. Habe mir die 15 Seiten nicht nochmal durchgelesen.

Heute stand ein Artikel bei uns in der Zeitung. http://www.osnabruecker-nachrichten.de/

Interview mit Christian Zappe: http://www.christian-zappe.de/

Niemals ungefragt ein Foto hochladen.

Der meint auf die Frage, ob mein Foto im Netz hochgeladen werden darf Zitat:
"....Klar kann ich dem widersprechen. .... ich muss jeden, der auf einem Bild zu sehen ist vorher fragen, ob ich sein Foto einstellen darf. Auch bei Gruppenbildern. Sobald auch nur einer widerspricht, darf ich das nicht mehr hochladen."

Als Abgelichteter hat man Anspruch auf Löschung.

Ob das auch für Pressefotografen gilt, Zitat:
"Dieses Privileg (zur Veröffentlichung) steht nur Medienmachern zu. Für Privatnutzer gilt das nicht....Da gilt das Persönlichkeitsrecht...."

Ich finde auch, dass man sich die Erlaubnis schon holen sollte. Nimmt ja auch alles Überhand. Gerade bei Facebook. Ich würde mein Ok wohl nicht mehr geben...und meine Enkelkinder warne ich auch ständig vor den möglichen Gefahren...
__________________
Grüße, Heinz

Geändert von HeinS (08.08.2011 um 12:54 Uhr)
HeinS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2011, 14:53   #5
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Ich finde auch, dass man sich die Erlaubnis schon holen sollte
Na dann mach mal ein Gruppenfoto von der Erstkommunion oder Firmung und hole danach die Zustimmung ein. Viel Spaß ;-)
Bisher halten wir es so, dass wenn sich jemand zu einem Gruppenbild hinstellt, er auch klar zu erkennen gibt, fotografiert zu werden und daher im Rahmen der Veranstaltungsdokumentation auch veröffentlich werden darf. Sonst braucht er sich ja nicht dazuzustellen.

Zitat:
Der strenge Einwilligungserfordernis des § 22 KUG würde die Presse- und Kunstfreiheit nahezu unmöglich machen. Daher sieht § 23 KUG u.a. folgende drei Ausnahmen vor, nach denen Personenfotos auch ohne Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden dürfen:

a) Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte
b) Bilder, auf denen die Person nur als Beiwerk erscheint und
c) Bilder von Versammlungen und Aufzügen.
Sollte dies kippen, weil irgendjemand danach einen Aufstand macht, bleibt halt nichts anderes übrig, als das schon bei der Anmeldung als Bedingung reinzugeben und darauf hinzuweisen, dass mit dem Dazustellen zum Gruppenbild die Zustimmung erteilt wird. Dann gibt es halt vielleicht nicht mehr alle Kinder auf dem Bild. Aber das ist eh nicht mein Problem, ob die sich dann sehen.

Das einzige was sich damit ändert wird dann sein, dass bei jeder Veranstaltung halt auf der Eintrittskarte der Vermerk ist, dass du dem Veröffentlichen von Fotos zustimmst. Damit ist dsa rechtlich einwandfrei und du musst ja nicht hingehen.


Zitat:
Nimmt ja auch alles Überhand. Gerade bei Facebook. Ich würde mein Ok wohl nicht mehr geben...und meine Enkelkinder warne ich auch ständig vor den möglichen Gefahren...
Gefahrenabwehr ist ja gut, aber leider schleicht sich langsam eine volle Paranoia in die Gesellschaft. Wenn jemand bei einer Veranstaltung sich danach nicht im Internet sehen will, soll er sich halt vorher überlegen, ob er das vertreten kann und sonst halt einfach nicht hingehen. Aber dabei sein und danach auf "mein Name ist Hase" zu spielen finde ich irgendwie dumm. Davon abgesehen, dass das eh nicht verhinderbar ist.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 08.08.2011, 17:27   #6
subjektiv
 
 
Registriert seit: 31.12.2010
Beiträge: 1.817
Zitat:
Zitat von HeinS Beitrag anzeigen
... Ob das auch für Pressefotografen gilt, Zitat:
"Dieses Privileg (zur Veröffentlichung) steht nur Medienmachern zu. Für Privatnutzer gilt das nicht....Da gilt das Persönlichkeitsrecht...."
Diese Aussage ist völlig daneben. Es kommt nicht darauf an, ob jemand "Medienmacher" ist. Niemand darf pauschal ein Foto einer anderen Person ohne Zustimmung veröffentlichen. Auch nicht wenn er sich für den Obermacker hält.

Ausnahmen leiten sich nicht davon ab, wer das Bild gemacht oder veröffentlicht hat, sondern davon wer bei welchem Anlass wie zu sehen ist...
Wenn ich z.B. eine Rede auf einer öffentlichen Veranstaltung halte, darfst Du mich dabei fotografieren und das Foto z.B. für einen Bericht darüber auch veröffentlichen. Ich trete damit ja in die Öffentlichkeit und muss das damit in Kauf nehmen...

Fahre ich aber z.B. mit dem Rad durch die Gegend (also privat, kein Rennen...) oder lege mich an den Strand, so darf das auch der Oberpressefuzzi mit drei schweren Kameras nicht ohne meine Zustimmung. Ausser, ich bin nur ein unwesentliches Beiwerk auf seiner Aufnahme.

Das Thema ist insgesamt aber doch deutlich komplizierter, als dass man es mit ein paar Worten in einem Zeitungsartikel sinnvoll und umfassend vermitteln könnte. Jedenfalls hat der Macker der überregionalen Superzeitung nicht mehr Rechte als Du und ich!
Nur nehmen die teilweise Klagen bewußt in Kauf, wenn entsprechende Honorare winken...
subjektiv ist offline   Mit Zitat antworten
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