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#1 | |
Registriert seit: 01.07.2009
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 1.416
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Zitat:
Wie meinst du das mit Logo? Der Schriftzug auf dem Blitz oder das Alpha?
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#2 |
Registriert seit: 13.10.2007
Ort: 64***
Beiträge: 1.689
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Ach naja jeder Kreis von Menschen, der sich für wichtig hält versucht das eindringen dritter durch schaffen einer eigenen "Sprache" zu verhindern.
Dazu gehören eben neben der Kirche, Ärtzten, Techniker und Ing. eben auch Juristen und eben alle die sich für elitär halten. Das ist halt so, schon seit über 2000 Jahren ![]() Steffen
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"Unwissenheit ist die Mutter aller Abenteuer" Hägar der Schreckliche |
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#3 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D 12051 Berlin 44
Beiträge: 2.965
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Zitat:
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Tschüss Pittisoft (Peter)..... |
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#4 |
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
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Hoffe, ich habe jetzt den passenden Thread erwischt. Habe mir die 15 Seiten nicht nochmal durchgelesen.
![]() Heute stand ein Artikel bei uns in der Zeitung. http://www.osnabruecker-nachrichten.de/ Interview mit Christian Zappe: http://www.christian-zappe.de/ Niemals ungefragt ein Foto hochladen. Der meint auf die Frage, ob mein Foto im Netz hochgeladen werden darf Zitat: "....Klar kann ich dem widersprechen. .... ich muss jeden, der auf einem Bild zu sehen ist vorher fragen, ob ich sein Foto einstellen darf. Auch bei Gruppenbildern. Sobald auch nur einer widerspricht, darf ich das nicht mehr hochladen." Als Abgelichteter hat man Anspruch auf Löschung. Ob das auch für Pressefotografen gilt, Zitat: "Dieses Privileg (zur Veröffentlichung) steht nur Medienmachern zu. Für Privatnutzer gilt das nicht....Da gilt das Persönlichkeitsrecht...." Ich finde auch, dass man sich die Erlaubnis schon holen sollte. Nimmt ja auch alles Überhand. Gerade bei Facebook. Ich würde mein Ok wohl nicht mehr geben...und meine Enkelkinder warne ich auch ständig vor den möglichen Gefahren...
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Grüße, Heinz Geändert von HeinS (08.08.2011 um 12:54 Uhr) |
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#5 | |||
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Zitat:
Bisher halten wir es so, dass wenn sich jemand zu einem Gruppenbild hinstellt, er auch klar zu erkennen gibt, fotografiert zu werden und daher im Rahmen der Veranstaltungsdokumentation auch veröffentlich werden darf. Sonst braucht er sich ja nicht dazuzustellen. Zitat:
Das einzige was sich damit ändert wird dann sein, dass bei jeder Veranstaltung halt auf der Eintrittskarte der Vermerk ist, dass du dem Veröffentlichen von Fotos zustimmst. Damit ist dsa rechtlich einwandfrei und du musst ja nicht hingehen. Zitat:
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#6 | |
Registriert seit: 31.12.2010
Beiträge: 1.817
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Zitat:
![]() Ausnahmen leiten sich nicht davon ab, wer das Bild gemacht oder veröffentlicht hat, sondern davon wer bei welchem Anlass wie zu sehen ist... Wenn ich z.B. eine Rede auf einer öffentlichen Veranstaltung halte, darfst Du mich dabei fotografieren und das Foto z.B. für einen Bericht darüber auch veröffentlichen. Ich trete damit ja in die Öffentlichkeit und muss das damit in Kauf nehmen... Fahre ich aber z.B. mit dem Rad durch die Gegend (also privat, kein Rennen...) oder lege mich an den Strand, so darf das auch der Oberpressefuzzi mit drei schweren Kameras nicht ohne meine Zustimmung. Ausser, ich bin nur ein unwesentliches Beiwerk auf seiner Aufnahme. Das Thema ist insgesamt aber doch deutlich komplizierter, als dass man es mit ein paar Worten in einem Zeitungsartikel sinnvoll und umfassend vermitteln könnte. Jedenfalls hat der Macker der überregionalen Superzeitung nicht mehr Rechte als Du und ich! Nur nehmen die teilweise Klagen bewußt in Kauf, wenn entsprechende Honorare winken... |
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