Zitat:
Zitat von gstART
Rein rechtlich gesehen hat der Hersteller natürlich das Recht zwei Reparaturen aus-
zuführen, bevor ich das Recht erhalte, eine neue Kamera zu fordern.
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Da steckt ein Funken Wahrheit drin, aber ganz richtig ist das so nicht. - Dein Ansprechpartner aus einem Kaufvertrag ist immer der Verkäufer, nicht der Hersteller.
- Du mußt dem Verkäufer zweimal die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben. Dabei hast du grundsätzlich selber die Wahl, ob du die Kamera kostenlos reparieren läßt oder eine neue haben willst! Eine Ausnahme wäre höchstens, wenn es sich bei der Kamera z.B. um ein Auslaufmodell handelt und der Händler keine neue mehr beschaffen kann, dann müßtest du mit der Reparatur vorlieb nehmen.
- Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch (wenn also auch die dritte Kamera nicht funktioniert) kannst du wahlweise den Kaufpreis mindern oder den Kauf komplett rückgängig machen und dir dein Geld wiedergeben lassen.
Guckst du §437ff. BGB.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
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