SonyUserforum

SonyUserforum (https://www.sonyuserforum.de/forum/index.php)
-   Sony A-Mount Kameras (https://www.sonyuserforum.de/forum/forumdisplay.php?f=24)
-   -   Erstes Foto schwarz - Reparieren oder Tausch ? (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=106537)

gstART 31.07.2011 10:32

Erstes Foto schwarz - Reparieren oder Tausch ?
 
Hallo,

ich habe, wie hier im Forum bereits öfter diskutiert, mit meiner 500er das gleiche
Verschluss-Problem (erstes Foto bleibt schwarz) wie viele andere auch (Meine
Kamera ist Baujahr 5/2010 - d.h. noch Garantie bis 5/2012).

Da ich mir eine Zweitkamera besorgt habe, kann ich das Problem nun angehen.
Aber nach dem Durchstöbern des Forums bleiben zwei Lösungswege offen:

-Über die Homepage von Sony einen Garantie-Reparaturauftrag erteilen, welcher ja
in der Regel schnell ausgeführt wird. Die Kamera wird sogar abgeholt. Der Nachteil liegt
aber hier wohl darin, dass das Verschluss-Problem, nach der Reparatur, nochmals
auftreten kann und man dann den ganzen Aufwand nochmal betreiben muss.

-Ich habe die Kamera über amazon.de gekauft und könnte auch hier einen Garantie-
antrag stellen. Ich müsste die Kamera ebenso einsenden; allerdings spricht amazon
bereits vorab von 6-8 Wochen Reparatur- oder Austauschzeit. Und da ist der Knack-
punkt: Es gibt einige hier im Forum, die anstatt einer reparierten Kamera eine komplett
neue Kamera erhalten haben bzw. eine Gutschrift bei Amazon über den Kaufbetrag,
welcher dann für einen Neukauf genutzt werden konnte.

Rein rechtlich gesehen hat der Hersteller natürlich das Recht zwei Reparaturen aus-
zuführen, bevor ich das Recht erhalte, eine neue Kamera zu fordern.

Was würdet Ihr tun? Habt Ihr mit der Einen oder Anderen Methode bereits Erfahrung?
Was ratet Ihr mir?

Danke im voraus für Eure Antworten

Viele Grüße

Gerd

Irmi 31.07.2011 11:36

Hallo,

bei Amazon Reparatur beantragen, evtl. sagen Sie Dir alternativ eine Gutschrift zu. Das würde ich dann machen und eine neue Kamera, (andere Kamera) kaufen.

myserycrash 31.07.2011 11:43

Also ich würde auch über Amazon gehen. Die haben wirklich einen guten Service!

usch 31.07.2011 14:12

Zitat:

Zitat von gstART (Beitrag 1204138)
Rein rechtlich gesehen hat der Hersteller natürlich das Recht zwei Reparaturen aus-
zuführen, bevor ich das Recht erhalte, eine neue Kamera zu fordern.

Da steckt ein Funken Wahrheit drin, aber ganz richtig ist das so nicht.
  • Dein Ansprechpartner aus einem Kaufvertrag ist immer der Verkäufer, nicht der Hersteller.
  • Du mußt dem Verkäufer zweimal die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben. Dabei hast du grundsätzlich selber die Wahl, ob du die Kamera kostenlos reparieren läßt oder eine neue haben willst! Eine Ausnahme wäre höchstens, wenn es sich bei der Kamera z.B. um ein Auslaufmodell handelt und der Händler keine neue mehr beschaffen kann, dann müßtest du mit der Reparatur vorlieb nehmen.
  • Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch (wenn also auch die dritte Kamera nicht funktioniert) kannst du wahlweise den Kaufpreis mindern oder den Kauf komplett rückgängig machen und dir dein Geld wiedergeben lassen.
Guckst du §437ff. BGB. ;)

Karson 31.07.2011 18:47

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1204194)
Da steckt ein Funken Wahrheit drin, aber ganz richtig ist das so nicht.
  • Dein Ansprechpartner aus einem Kaufvertrag ist immer der Verkäufer, nicht der Hersteller.
  • Du mußt dem Verkäufer zweimal die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben. Dabei hast du grundsätzlich selber die Wahl, ob du die Kamera kostenlos reparieren läßt oder eine neue haben willst! Eine Ausnahme wäre höchstens, wenn es sich bei der Kamera z.B. um ein Auslaufmodell handelt und der Händler keine neue mehr beschaffen kann, dann müßtest du mit der Reparatur vorlieb nehmen.
  • Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch (wenn also auch die dritte Kamera nicht funktioniert) kannst du wahlweise den Kaufpreis mindern oder den Kauf komplett rückgängig machen und dir dein Geld wiedergeben lassen.
Guckst du §437ff. BGB. ;)

Naja, auch nicht ganz richtig. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung (z.B. Lieferung neuer Ware) verweigern, wenn unverhältnismäßig, oder eine andere Art der Nacherfüllung (z.B. Reparatur der defekten Ware) für den Käufer keine erheblichen Nachteile mit sich bringt.

Siehe §439 (3).

usch 31.07.2011 20:22

Zitat:

Zitat von Karson (Beitrag 1204262)
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung (z.B. Lieferung neuer Ware) verweigern, wenn unverhältnismäßig, oder eine andere Art der Nacherfüllung (z.B. Reparatur der defekten Ware) für den Käufer keine erheblichen Nachteile mit sich bringt.

Nein, da ist kein "oder" in Absatz 3. Ein Griff ins Regal oder ein Anruf beim Großhändler verursacht sicher keine unverhältnismäßigen Kosten, und damit hat der Verkäufer dem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Anders wäre es z.B., wenn er eigens ein neues Gerät aus Japan importieren müßte – dann wäre abzuwägen, ob er sich das wirklich antun muß oder ob der Käufer sich nicht doch mit einer Reparatur zufrieden geben muß.

Ich finde allerdings im BGB keine Regelung in Bezug auf den Zeitrahmen, in dem sich das abzuspielen hat. Insbesondere kann der Käufer also offenbar nicht verlangen, daß der Händler ihm sofort eine neue Kamera herausgibt, selbst wenn er noch welche vorrätig hat, sondern der kann erst mal seinerseits Nacherfüllung von seinem Großhändler verlangen, der wiederum vom Importeur, und dann verlassen wir den Raum der deutschen Rechtsprechung. :) Es gibt da also duchaus noch Spielraum für unterschiedlich kulanten Service.

gstART 31.07.2011 21:20

Sehr gut..
 
Hallo zusammen,

ich wusste gar nicht dass es hier soviele Juristen unter uns gibt - aber das ist auch wiederum gut zu wissen, wenn es mal was ernstes gibt.

Vielen Dank für Eure Antworten und Tips.

Das Entscheidende ist für mich die Aussage, dass ich mit dem Hersteller kein
Vertragsverhältnis eingegangen bin, sondern nur mit dem Verkäufer. Das stimmt.

Also ab zu Amazon und dann mal schauen was die dort machen. Ich habe schon jede
Menge Zeugs dort gekauft aber mit dem Kundendienst habe ich erst einmal Kontakt gehabt, aber der war sehr professionell und positiv.

Nochmal Danke für Eure Mühe,

Viele Grüße

Gerd

usch 31.07.2011 21:42

Ich bin kein Jurist, aber im Rahmen meines Studiums durfte ich mal ein Semester Bürgerliches Recht und Patentrecht über mich ergehen lassen. Das war ganz spannend, allerdings war die Vorlesung immer Montags morgens in der ersten Stunde, weswegen ich da doch nicht immer anwesend war. :oops:

Ich bin aber immer wieder überrascht, wie viele Gesetze sich seitdem geändert haben, ohne daß ich es mitbekommen habe. Bitte also meine Aussagen immer mit der nötigen Vorsicht genießen und im Zweifelsfall einen richtigen Juristen fragen. ;)

Viel Glück mit der Reklamation!

zoowilli 01.08.2011 07:15

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1204320)
Ich bin kein Jurist, aber im Rahmen meines Studiums durfte ich mal ein Semester Bürgerliches Recht und Patentrecht über mich ergehen lassen. Das war ganz spannend, allerdings war die Vorlesung immer Montags morgens in der ersten Stunde, weswegen ich da doch nicht immer anwesend war. :oops:

Ich bin aber immer wieder überrascht, wie viele Gesetze sich seitdem geändert haben, ohne daß ich es mitbekommen habe. Bitte also meine Aussagen immer mit der nötigen Vorsicht genießen und im Zweifelsfall einen richtigen Juristen fragen. ;)

Viel Glück mit der Reklamation!

Soviel hat sich gar nicht geändert. Zuerst ist immer der Verkäufer anzusprechen und der hat beim ersten Mal die Wahl. Er wird je nach Größe des Ladens und Zeitspanne seit Verkauf, dass für ihn Günstigste aussuchen. Er darf sogar unter gewissen Umständen, bei Neuwarenersatz eine Gebrauchsentschädigung verlangen. Erst wenn die Nachbesserung nichts bringt, muss er Neuware oder Geld rausrücken, dann hat sogar der Käufer das Recht der Wahl.

Wobei Geld immer besser ist, denn bei Neuware beginnt die Garantie nicht neu, sondern es gilt die Zeit der alten Rechnungstellung.

Bei Geld zurück und dann Neukauf, hat man auch wieder die Garantie vom Datum des Neukaufs.

About Schmidt 01.08.2011 08:27

Ab zu Amazon,
ich habe mit Amazon bezüglich Reklamation nur allerbeste Erfahrungen gemacht. In der Zeitspanne sind sie meist sehr großzügig und nicht selten werden 8 Wochen angegeben und nach 14 Tagen hast du dein Paket zurück. Für mich der einzige Internetversender, dem ich zu 100% vertraue.

Gruß Wolfgang


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:14 Uhr.