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#9 | |
Moderator
Registriert seit: 15.01.2004
Ort: D-31311 Uetze
Beiträge: 4.107
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moin,
Zitat:
![]() Wenn man als Zahlungsverpflichter selbst und direkt handelt, ist die Zahlung immer unwiderruflich. Irgendwelche Vorbehalte usw. wirken sich ggfs. nur auf das Recht der Rückforderung aus, dies muss aber gegenüber dem Zahlungsempfänger ausgeübt werden, nötigenfalls mit Titel und Gerichtsvollzieher, der ausführende Finanzintermediär (vulgo Bank) hat damit nix zu tun. Nur bei Lastschrifteinzug (kann man als Privatperson faktisch nicht machen, der Aufwand zur Zulassung zum LS-Verfahren ist riesig, ich habe das mal versucht) besteht ein Widerrufsrecht, da die Zahlung nicht vom Verpflichteten ausgelöst wird. Sonst helfen nur echte Treuhänder, d.h. Abwicklung über Notar-Anderkonto. Damit findet die Zahlung indirekt statt und ein neutraler Dritte (öffentlich bestellter Notar) sichert diese ab. Lohnt aber erst ab Beträgen im 6-stelligen Bereich ... Paypal tut so, als seien sie sowas ähnliches wie ein Treuhänder, und manche Kreditkartenausgeber ebenfalls. Dabei spielt aber üblicherweise eine Ausfallversicherung mit, die man in Form von Transaktionsgebühren bezahlt.
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