![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#4 |
Registriert seit: 29.07.2009
Ort: zw.Hunsrück und Pfalz
Beiträge: 60
|
Nämlichkeitsbescheinigung
Hallo Tom,
auch wenn die Antworten an anderer Stelle zu Lesen sind, denke ich, dass es sinnvoll ist, das Thema nochmals kurz zusammenzufassen. Da hast 3 Moglichkeiten: 1) Kameraausrüstung so mitzunehmen, ohne irgendwelche Zollvorkehrungen. Vorteil: keine Arbeit, zein Zeitverlust Nachteil: Bei der Rückreise nach D kann der Zoll Schwierigkeiten bereiten. Der Zoll bestimmt dann, welcher Teil Deiner Ausrüstung NEU ist und Du hast (direkt vor Ort) den Nachweis zu erbringen (Rechnungen), dass die Ware hier gekauft und versteuert ist. Abhilfe: Rechnungen mitnehmen. ABER es müssen auch die Seriennummern der Geräte drauf sein, da Du sonst ja so ein Gerät im Ausland gekauft haben könntest, von dem Du eine deutsche Rechnung hast. 2) Kameraausrüstung am Flugtag am Flughafen deklarieren Nämlichkeitserklärung) Ja, das geht. Dazu brauchst Du auch wieder Nachweise, dass alles schon die deutsche Steuer abgeführt hat ( Rechnungen) und ZEIT. Vorteil: Auf der sicheren Seite. Nachteil: Unberechenbarer Zeitverlust am Abflugtag, Du schleppst die Rechnungen mit in Urlaub, Zeitverlust am Rückkehrtag in D (siehe3) 3) Du gehst mit Deiner Ausrüstung ein paar Tage vor Abflug zu Deinem zuständigen Zollamt, incl. Rechnungen, etc. und läßt die Nämlichkeitserklärung dort in Ruhe machen. Ich bereite immer eine Liste vor, auf die ich alle mitzunehmenden Geräte mit Serien- nummer, Typ, Marke, etc. fortlaufend aufliste. Das erleichtert dem lieben Zollmann die Arbeit nämlich ungemein und meist will er auch die Rechnungen garnicht sehen (besser ist es aber, sie dabei zu haben). Er gleicht alle Seriennummern mit der Liste ab, erstellt dann seine Nämlichkeits- bescheinigung, heftet meine Liste dran, überall Stempel drauf fertig. Du bekommst 2x Exemplare der Nämlichkeitserklärung: - Original läßt Du zu hause (Nachweis bei Verlust der Kopie) - Beglaubigte Kopie nummst Du mit in Urlaub Kosten tut das (sowohl am Flughafen, als auch auf dem Zollamt) nichts. Zeitfaktor (ohne Wartezeiten) auf dem Zollamt ca. 1h Vorteil: Korrekt und sicher Nachteil: Zeitaufwändig vorher und bei Rückkehrtag in D Bei Lösung 2) +3), also mit Nämlichkeitsbescheinigung MUSST Du, wenn Du wieder in Frankfurt ankommst, egal ob Du etwas zu verzollen hättest oder nicht, beim Zoll an den Schalter "to declare" (der rote) gehen und Deine Nämlichkeitsbescheinigung und Deine Cam vorzeigen. Das ist halt oft einwenig nervig, wenn man ehh schon sehr müde ist, der Flieger Verspätung hatte und man dadurch den letzten Zug vielleicht nicht mehr schafft. Auch noch wichtig ist, sich die Einfuhrbeschränkungen (Höhe des erlaubten Waren- wertes) des zu bereisenden Landes anzuschauen !!! So, hoffe ich habe nichts vergessen. Bei Fragen -> fragen! Viel Spass in SA. AllAboutA! Andy |
![]() |
![]() |
|
|