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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Auslandsflugreise: Probleme mit dem Zoll?
 
 
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Alt 20.03.2011, 11:57   #4
AllAboutA!
 
 
Registriert seit: 29.07.2009
Ort: zw.Hunsrück und Pfalz
Beiträge: 60
Nämlichkeitsbescheinigung

Hallo Tom,

auch wenn die Antworten an anderer Stelle zu Lesen sind, denke ich,
dass es sinnvoll ist, das Thema nochmals kurz zusammenzufassen.

Da hast 3 Moglichkeiten:

1) Kameraausrüstung so mitzunehmen, ohne irgendwelche Zollvorkehrungen.

Vorteil: keine Arbeit, zein Zeitverlust

Nachteil: Bei der Rückreise nach D kann der Zoll Schwierigkeiten bereiten.
Der Zoll bestimmt dann, welcher Teil Deiner Ausrüstung NEU ist und Du
hast (direkt vor Ort) den Nachweis zu erbringen (Rechnungen), dass
die Ware hier gekauft und versteuert ist.

Abhilfe: Rechnungen mitnehmen. ABER es müssen auch die Seriennummern
der Geräte drauf sein, da Du sonst ja so ein Gerät im Ausland gekauft
haben könntest, von dem Du eine deutsche Rechnung hast.

2) Kameraausrüstung am Flugtag am Flughafen deklarieren Nämlichkeitserklärung)

Ja, das geht. Dazu brauchst Du auch wieder Nachweise, dass alles schon
die deutsche Steuer abgeführt hat ( Rechnungen) und ZEIT.

Vorteil: Auf der sicheren Seite.

Nachteil: Unberechenbarer Zeitverlust am Abflugtag, Du schleppst die Rechnungen
mit in Urlaub, Zeitverlust am Rückkehrtag in D (siehe3)

3) Du gehst mit Deiner Ausrüstung ein paar Tage vor Abflug zu Deinem zuständigen
Zollamt, incl. Rechnungen, etc. und läßt die Nämlichkeitserklärung dort in Ruhe
machen.

Ich bereite immer eine Liste vor, auf die ich alle mitzunehmenden Geräte mit Serien-
nummer, Typ, Marke, etc. fortlaufend aufliste. Das erleichtert dem lieben Zollmann
die Arbeit nämlich ungemein und meist will er auch die Rechnungen garnicht sehen
(besser ist es aber, sie dabei zu haben).

Er gleicht alle Seriennummern mit der Liste ab, erstellt dann seine Nämlichkeits-
bescheinigung, heftet meine Liste dran, überall Stempel drauf fertig.

Du bekommst 2x Exemplare der Nämlichkeitserklärung:

- Original läßt Du zu hause (Nachweis bei Verlust der Kopie)

- Beglaubigte Kopie nummst Du mit in Urlaub

Kosten tut das (sowohl am Flughafen, als auch auf dem Zollamt) nichts.

Zeitfaktor (ohne Wartezeiten) auf dem Zollamt ca. 1h

Vorteil: Korrekt und sicher

Nachteil: Zeitaufwändig vorher und bei Rückkehrtag in D

Bei Lösung 2) +3), also mit Nämlichkeitsbescheinigung MUSST Du, wenn Du wieder
in Frankfurt ankommst, egal ob Du etwas zu verzollen hättest oder nicht, beim
Zoll an den Schalter "to declare" (der rote) gehen und Deine Nämlichkeitsbescheinigung
und Deine Cam vorzeigen.

Das ist halt oft einwenig nervig, wenn man ehh schon sehr müde ist, der Flieger
Verspätung hatte und man dadurch den letzten Zug vielleicht nicht mehr schafft.

Auch noch wichtig ist, sich die Einfuhrbeschränkungen (Höhe des erlaubten Waren-
wertes) des zu bereisenden Landes anzuschauen !!!

So, hoffe ich habe nichts vergessen.

Bei Fragen -> fragen!

Viel Spass in SA.

AllAboutA!
Andy
AllAboutA! ist offline   Mit Zitat antworten
 


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