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Auslandsflugreise: Probleme mit dem Zoll?
Hallo,
kann mir bitte jemand sagen, ob ich bei der Rückkehr von einer Auslandsflugreise (Südafrika) eventuell Probleme mit dem Zoll bekommen kann, was meine gebrauchte Kameraausrüstung betrifft? Ist es sinnvoll/erforderlich die einzelnen Objektiv(e)/Kamera(s)/Blitzgerät eventuell vor der Ausreise aus Deutschland beim Zoll registrieren zu lassen? Wohin müßte man sich da wenden (Raum Frankfurt/Main bzw. Airport FFM) und muß ich mit Gebühren dafür rechnen? Wäre das am Abreisetag beim Zoll im Airport möglich (Liste mit Seriennummern könnte ich ggf. vorbereiten)? |
Sorry für Fremdlink, manche Themen wurden in anderen Foren erschöpfender behandelt:
http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044 |
Nimm doch einfach nen Kaufbeleg mit, das sollte reichen ;-)
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Nämlichkeitsbescheinigung
Hallo Tom,
auch wenn die Antworten an anderer Stelle zu Lesen sind, denke ich, dass es sinnvoll ist, das Thema nochmals kurz zusammenzufassen. Da hast 3 Moglichkeiten: 1) Kameraausrüstung so mitzunehmen, ohne irgendwelche Zollvorkehrungen. Vorteil: keine Arbeit, zein Zeitverlust Nachteil: Bei der Rückreise nach D kann der Zoll Schwierigkeiten bereiten. Der Zoll bestimmt dann, welcher Teil Deiner Ausrüstung NEU ist und Du hast (direkt vor Ort) den Nachweis zu erbringen (Rechnungen), dass die Ware hier gekauft und versteuert ist. Abhilfe: Rechnungen mitnehmen. ABER es müssen auch die Seriennummern der Geräte drauf sein, da Du sonst ja so ein Gerät im Ausland gekauft haben könntest, von dem Du eine deutsche Rechnung hast. 2) Kameraausrüstung am Flugtag am Flughafen deklarieren Nämlichkeitserklärung) Ja, das geht. Dazu brauchst Du auch wieder Nachweise, dass alles schon die deutsche Steuer abgeführt hat ( Rechnungen) und ZEIT. Vorteil: Auf der sicheren Seite. Nachteil: Unberechenbarer Zeitverlust am Abflugtag, Du schleppst die Rechnungen mit in Urlaub, Zeitverlust am Rückkehrtag in D (siehe3) 3) Du gehst mit Deiner Ausrüstung ein paar Tage vor Abflug zu Deinem zuständigen Zollamt, incl. Rechnungen, etc. und läßt die Nämlichkeitserklärung dort in Ruhe machen. Ich bereite immer eine Liste vor, auf die ich alle mitzunehmenden Geräte mit Serien- nummer, Typ, Marke, etc. fortlaufend aufliste. Das erleichtert dem lieben Zollmann die Arbeit nämlich ungemein und meist will er auch die Rechnungen garnicht sehen (besser ist es aber, sie dabei zu haben). Er gleicht alle Seriennummern mit der Liste ab, erstellt dann seine Nämlichkeits- bescheinigung, heftet meine Liste dran, überall Stempel drauf fertig. Du bekommst 2x Exemplare der Nämlichkeitserklärung: - Original läßt Du zu hause (Nachweis bei Verlust der Kopie) - Beglaubigte Kopie nummst Du mit in Urlaub Kosten tut das (sowohl am Flughafen, als auch auf dem Zollamt) nichts. Zeitfaktor (ohne Wartezeiten) auf dem Zollamt ca. 1h Vorteil: Korrekt und sicher Nachteil: Zeitaufwändig vorher und bei Rückkehrtag in D Bei Lösung 2) +3), also mit Nämlichkeitsbescheinigung MUSST Du, wenn Du wieder in Frankfurt ankommst, egal ob Du etwas zu verzollen hättest oder nicht, beim Zoll an den Schalter "to declare" (der rote) gehen und Deine Nämlichkeitsbescheinigung und Deine Cam vorzeigen. Das ist halt oft einwenig nervig, wenn man ehh schon sehr müde ist, der Flieger Verspätung hatte und man dadurch den letzten Zug vielleicht nicht mehr schafft. Auch noch wichtig ist, sich die Einfuhrbeschränkungen (Höhe des erlaubten Waren- wertes) des zu bereisenden Landes anzuschauen !!! So, hoffe ich habe nichts vergessen. Bei Fragen -> fragen! Viel Spass in SA. AllAboutA! Andy |
Vielleicht muss man nicht immer seine Originalrechnungen mitschleppen, wenn man die Belege einfach einscannt und auf einen Memory-Stick schreibt, den man bei sich trägt - ich mache das schon seit Jahren mit den Ausweispapieren, falls was verloren gehen sollte.
Ob der Zolle diese PDF-Dateien dann akzeptiert bei der Wiedereinreise, weiß ich nicht. |
Die Idee mit dem einscannen finde ich schon mal gut. :top:
Allerdings hatte ich nach 30 Jahren reisen noch nicht einmal Probleme bei der Einreise, und wurde auch noch nie kontrolliert, aber das mit dem einscannen werde ich wohl auch mal machen. |
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!
Ihr habt nur eines vergessen: Das Zeug ist gebraucht gekauft, z.T. schon Jahre in meinem Besitz, meist ohne jede Rechnung (wie üblich bei Flohmarkt- und Internet-Gebrauchtkäufen). Ich dachte, wenn ich nachweisen kann, daß ich es bereits bei der Anreise hier in DE besessen habe (auch ohne Rechnungen), genügt das als Beleg bei der Wiedereinreise. |
du wirst mit deinem gebrauchten Fotoarsenal keine Probleme bekommen, die von Zoll sehen schon wie alt das Zeuchs ist - stutzig werden die nur wenn man OVP dabei hat...
Auch das Urlaubsland spielt eine Rolle, wenn du aus Cuba kommst, sind Zigarren, Rum und Café interessanter als Deine Fotoausrüstung... |
Zitat:
Nicht, daß der Zoll plötzlich sagt: Sieht aus wie neu, also ist es neu. :shock: Zitat:
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Ich düse seit 25 Jahren mit meiner fetten Tamrac in der Weltgeschichte rum - in manchen Jahren bis zu 10 mal. Dabei bin ich genau 1 mal vom Zoll rausgezogen worden, und das war als ich direkt aus Singapur kam. Da hatte ich tatsächlich sehr günstig eingekauft und musste dann verzollen.
Ich kann mir nicht vorstellen dass Du bei Einreise aus Südafrika rausgezogen wirst. Wenn dann wohl eher wegen Verdacht auf Einfuhr irgendwelcher verbotener Tierprodukte. |
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