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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Alpha 850 für 849 Euro! - Fehler im Preisschild ?
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Alt 13.01.2011, 15:59   #1
actionandi
 
 
Registriert seit: 04.01.2011
Ort: Essen
Beiträge: 68
Zitat:
Zitat von Itscha Beitrag anzeigen
Beim Händler wäre es m.E. ein legitimes Schnäppchen, bei der Oma eine Sauerei.
Klar. Ist halt nur ne moralische Sache.
Zitat:
Zitat von Daydreamer Beitrag anzeigen
§ 15 StGB sagt:

Betrug ist eine Straftat nach § 263 StGB. Das Gesetz kennt keinen fahrlässigen Betrug. Ergo muss per se jeder Betrug vorsätzlich sein (wäre die fragliche Handlung fahrlässig, könnte man den Betrug im strafrechtlichen Sinne von vornherein ausschließen).
AH Ok. Hätte den Vorsatz jetzt so argumentiert, dass wenn der Täter mit dem Vorsatz die Handlung begeht, und es zB in meinem Fall in irgendeiner Art und Weise auch "Betrug" ist, aber ich nicht mit der Absicht der Handlung dorthin gegangen bin.
Danke

---------- Post added 13.01.2011 at 15:03 ----------

Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
Soso, Betrug und ein Schnäppchen ausnutzen ist also das Gleiche. So langsam gebe ich auf.
Nein, aber im ENDEFFEKT sind beide um einen gewissen Betrag gebracht worden. Das meinte ich damit
Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
Wenn ich Deine obige Antwort lese, finde ich das nicht an den Haaren herbei gezogen.

Aber einen Versuch wage ich noch:

Sagen wir, ich biete hier mein Sony 70-400 für 200 € zum Verkauf an (real, ohne Tippfehler) und Du schlägst zu. Dann hast Du wohl ein super Schnäppchen gemacht, denkst vielleicht noch (zu Recht), "Mensch ist der Verkäufer blöd", aber alles hat natürlich seine Richtigkeit. Dann ärgere ich mich vielleicht im Nachhinein, weil ich später erfahre, dass ich viel mehr hätte verlangen können, aber da kann ich dann nichts mehr machen.

Biete ich das Objektiv dagegen für 1000 € an und Du kaufst es, ich schicke es Dir zu und Du überweist mir anschließend nur 200 €, dann ist das für Dich also das Gleiche wie im ersten Fall, ja? Ok, mag sein, aber mein Anwalt würde das dann sicher anders sehen.
Nein, das ist was anderes. Ist auch nicht das, was ich meinte. Da hätte ich ja vorsätzlich zu wenig überwiesen, und damit mit betrügerischer Absicht gehandelt. Ja, im Endeffekt hast du dann auch weniger Geld, aber durch mich verantwortet, nicht durch deine eigene Person :-)

Weiß auch gar nicht, wieso hier jetzt auf meinen Aussagen herumgestachelt wird. Wer unschuldig ist werfe den ersten Stein

Geändert von actionandi (13.01.2011 um 16:04 Uhr)
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Alt 13.01.2011, 16:21   #2
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von actionandi Beitrag anzeigen
Da hätte ich ja vorsätzlich zu wenig überwiesen, und damit mit betrügerischer Absicht gehandelt.
Aber das Gleiche machst Du doch auch, wenn Du in der Disco vorsätzlich die 50 € einsteckst.

Klar, hier geht es um einen geringeren Betrag und man kann auch darüber streiten, ob es moralisch nicht ganz so verwerflich ist (nach dem Motto, selber Schuld, wenn Sie das Wechselgeld nicht kontrolliert). Da wird man hier heute sicher nicht mehr auf einen gemeinsamen Nenner kommen.
Aber richtig ist es auf jeden Fall ebenso wenig wie in meinem Beispiel mit dem Objektiv.

Aber, um beim selber Schuld zu bleiben: Würdest Du nun statt der 1.000 € 10.000 € überweisen (versehentlich eine Null zuviel eingetippt), könnte ich dann ja auch sagen, selber Schuld.
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2011, 16:35   #3
englishservices

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 02.04.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 330
Alpha 700

Der Preisschild war schon am Montag weg, also hat der Verkäufer meine Stichelei zu Herzen genommen.
Von euren Kommentaren zum Thema Moral habe ich einiges gelernt - über euch und über mich. Interessante Sache.
__________________
My photos:
http://jimmartinphotoblog.blogspot.com/
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Alt 13.01.2011, 17:02   #4
actionandi
 
 
Registriert seit: 04.01.2011
Ort: Essen
Beiträge: 68
Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
Aber, um beim selber Schuld zu bleiben: Würdest Du nun statt der 1.000 € 10.000 € überweisen (versehentlich eine Null zuviel eingetippt), könnte ich dann ja auch sagen, selber Schuld.
Ich glaub da würde mich sowieso die Bank sofort anrufen und fragen, was ich da treibe...
actionandi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2011, 19:01   #5
combonattor
 
 
Registriert seit: 26.05.2010
Ort: Königstein im Taunus
Beiträge: 2.882
Hallo, ich habe jetzt ein ähnlichen Fall elebt: gerade bei Ebay gestöbert und habe bei einen gewerblichen Verkäufer aus Östereich einen Sony Sal70200 f2,8 G gebraucht für 119€ und kostenlosen Vesand mit Sofortkauf gekauft.Nach 5 Minuten kamm eine Nachricht von den Verkäufer -die Transaktion abzubrechen und Begründung:"Grund für Abbruch der Transaktion: Laut Verkäufer haben Sie den Artikel irrtümlicherweise gekauft.
Verkäuferkommentar: bitte um bestätigung"
Was mich an die Sache stört: obwohl der Verkäufer einen Fehler gemacht hat, hätte ich zumindest eine persönliche Entschhuldigung und dann die Bitte um Abbruch der Transaktion, anstatt :"bitte um Bestätigung", erwartet.
Was meinnt Ihr dazu?
combonattor ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 13.01.2011, 20:21   #6
Daydreamer
 
 
Registriert seit: 05.07.2006
Ort: Jena
Beiträge: 1.576
Eine Rechtsberatung darf dir hier keiner geben, aber grundsätzlich kann zumindest in Deutshland in solchen Fallkonstellationen davon ausgegangen werden, dass ein wirksamer Kaufvertrag besteht und dem Verkäufer auch kein Rücktritts- oder Anfechtungsrecht zusteht. Wie das in AU aussieht, weiß ich nicht. Wenn du das durchziehen willst, wirst du dir also einen Anwalt suchen müssen - freiwillig wird dein Verkäufer das ohnehin nicht hergeben.

Ich bin aber optimistisch, dass du dich nicht auf so ein Niveau herablassen willst. Bleibt die moralische Frage: der VK hat einen teuren Fehler gemacht und kommt nun als Bittsteller zu dir, dass derselbe frei von Konsequenzen bleibt. Ja, eine persönliche Nachricht hielte ich hier für das Mindeste.
__________________
The woods are lovely, dark and deep,
But I have promises to keep,
And miles to go before I sleep,
And miles to go before I sleep.
- Robert Frost
Daydreamer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2011, 20:48   #7
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Um die oft auftauchende Diskussion zumindest für Österreich zu beenden:

Zitat:
§ 934 ABGB bietet daher für den Fall, dass die Leistung im Wert um zumindest 51% niedriger ist als die Gegenleistung, die Möglichkeit, das Rechtsgeschäft aufzuheben. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass jeweils die vertraglich zugesagte Leistung zu bewerten ist, für allfällige Mängel oder Schlechtlieferungen bietet das Gesetz andere Möglichkeiten. Die Rückabwicklung des Rechtsgeschäftes muss sodann gerichtlich erfolgen.

Die Anwendung dieses Rechtsinstituts war bislang im Handelsgesetzbuch derart geregelt, dass der Gesetzgeber vom Kaufmann als Rechtsunterworfenen ausging und dieser daher keines besonderen Schutzes bedurfte. Insofern wurde in § 351a HGB normiert, dass sich derjenige, für den das Geschäft ein Handelsgeschäft ist, nicht auf § 934 ABGB berufen darf. Der Kaufmann im Sinne des HGB hatte daher keine Möglichkeit, ein Geschäft aufgrund mangelnder Äquivalenz der Leistungen anzufechten.

Durch die Neuschaffung des UGB wurde diese Bestimmung letztendlich aufgrund des „größenunabhängigen Unternehmerbegriffes“ des neuen Gesetzes nunmehr insofern abgeändert, als grundsätzlich die Bestimmung des § 934 ABGB auch für Unternehmer verpflichtend zur Anwendung gelangt, diese jedoch – anders als beim Verbrauchergeschäft - vertraglich ausgeschlossen werden kann.
http://www.ksv.at/KSV/1870/de/3servi..._la/index.html
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
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