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#1 | |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Zitat:
Aber klar, kurios ist's schon. Du kannst also ein gebrauchtes Tier kaufen (wenn's Fohlen jünger als 6 Monate ist, gilt's noch als neu), kannst auch auf Mängelbeseitigung bestehen, etc. Edit: 'n bisschen zu langsam... wohl zu viele Tabs offen ![]()
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Gruß, Michael |
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#2 | |
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.395
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Zitat:
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#3 | |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Zitat:
zur Sache gehören strenggenommen auch der menschliche Leichnam. eine solche Definition wird wichtig bei z.B. Diebstahl, Verkauf/Veräußerung, Eigentums- und damit auf Fürsorgeübergang, etc. Meerwasser ist z.B. keine Sache, weil ihm die Körperlichkeit fehlt. Du darfst nicht den juristischen Fachterminus "Sache" mit dem umgangssprachlichen "Sache" im Sinne von "Ding" verwechseln. Als Physiker verstehst Du unter Masse ja auch was anderes als ich, wenn ich sage, dass die Nachbarin viel davon hat...
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Gruß, Michael |
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#4 | |
Forumssekretärin
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
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Zitat:
Michael trifft den Nagel auf den Kopf. Das mit der Sacheigenschaft des Tieres ist ein bißchen umständlich. Tiere sind per Gesetz keine Sache. Du erwirbst aber z.B. nach den gleichen Vorschriften Eigentum an Tieren, wie an einem Auto. Das liest sich dann immer ein bißchen sperrig, macht den Tierschützer aber glücklich. Auch im Strafrecht wird die zivilrechtliche Regelung herangezogen. Du kannst also ein Tier stehlen, auch wenn § 242 StGB von einer fremden beweglichen Sache spricht. Man muss nur vorher immer erst umständlich feststellen, dass ein Tier grade keine Sache ist, aber im Endeffekt doch die gleichen Vorschriften anzuwenden sind. |
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#5 |
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.395
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Ich hab ja gewusst, warum ich Physik und nicht Jura studiere...
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