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Alt 13.10.2010, 17:02   #1
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
SO etwas könne auch nur Juristen formulieren: "Tiere sind keine Sachen, werden aber als solche behandelt"
Achtung. SO steht's nicht drin. Das bedeutet nun etwas anderes. Intention von §90a BGB ist eben genau die Abgrenzung von §90 BGB (Ausnahmeregelung). Gerade erst weil Du §90a BGB hast, müssen z.B. für das Schächten verfassungsrechtliche Grundsätze herangezogen werden.

Aber klar, kurios ist's schon. Du kannst also ein gebrauchtes Tier kaufen (wenn's Fohlen jünger als 6 Monate ist, gilt's noch als neu), kannst auch auf Mängelbeseitigung bestehen, etc.

Edit: 'n bisschen zu langsam... wohl zu viele Tabs offen
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Gruß,
Michael
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Alt 13.10.2010, 17:10   #2
TONI_B
 
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.395
Zitat:
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
D.h., wo zB. das Tierschutzgesetz nicht greift, sind Tiere eine Sache, oder?
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TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2010, 17:16   #3
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
D.h., wo zB. das Tierschutzgesetz nicht greift, sind Tiere eine Sache, oder?
z.B.
zur Sache gehören strenggenommen auch der menschliche Leichnam.

eine solche Definition wird wichtig bei z.B. Diebstahl, Verkauf/Veräußerung, Eigentums- und damit auf Fürsorgeübergang, etc.
Meerwasser ist z.B. keine Sache, weil ihm die Körperlichkeit fehlt.

Du darfst nicht den juristischen Fachterminus "Sache" mit dem umgangssprachlichen "Sache" im Sinne von "Ding" verwechseln. Als Physiker verstehst Du unter Masse ja auch was anderes als ich, wenn ich sage, dass die Nachbarin viel davon hat...
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Gruß,
Michael
binbald ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2010, 17:23   #4
MarieS.
Forumssekretärin
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
D.h., wo zB. das Tierschutzgesetz nicht greift, sind Tiere eine Sache, oder?
Eben nicht!

Michael trifft den Nagel auf den Kopf. Das mit der Sacheigenschaft des Tieres ist ein bißchen umständlich. Tiere sind per Gesetz keine Sache. Du erwirbst aber z.B. nach den gleichen Vorschriften Eigentum an Tieren, wie an einem Auto. Das liest sich dann immer ein bißchen sperrig, macht den Tierschützer aber glücklich. Auch im Strafrecht wird die zivilrechtliche Regelung herangezogen. Du kannst also ein Tier stehlen, auch wenn § 242 StGB von einer fremden beweglichen Sache spricht. Man muss nur vorher immer erst umständlich feststellen, dass ein Tier grade keine Sache ist, aber im Endeffekt doch die gleichen Vorschriften anzuwenden sind.
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Alt 13.10.2010, 18:43   #5
TONI_B
 
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.395
Ich hab ja gewusst, warum ich Physik und nicht Jura studiere...
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