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#1 |
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 678
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Das war doch vor einigen Monaten groß in der Presse, wer sich vertippt bleibt auf seinem Verlust sitzen. Ich bin da auch sehr vorsichtig geworden.
Das allerdings der Kontoinhaber falsche Daten übermittelt, da trägt man als Käufer ja keine Schuld bei, ich hätte das nicht so einfach hingenommen. Immerhin könntest du dem Verkäuft auch arglistige Täuschung vorwerfen, es "hätte" ja sein können, das er mit dem anderen Inhaber verbrüdet ist. Vorteil Lastschrift, diese kann man bequem zurückziehen (zumindest bei der Sparkasse). Das Verhalten des VK ist natürlich unter aller Sau. |
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#2 | |
Themenersteller
Registriert seit: 02.02.2007
Ort: Leipzig
Beiträge: 1.022
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Zitat:
Ich denke eher nicht bei einem höheren 2 stelligem Betrag. Zumal die ganze Sache ja größtenteils auch noch auf PNs beruht, wie beweishaltig sowas ist, eher nichts oder. Gruß Micha |
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