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mad_axe 04.08.2010 12:10

Worauf man beim Kauf von Privat noch alles achten sollte ..
 
Hey Leute,

heute muss ich auch mal was leider nicht so tolles schreiben. Bisher bin ich immer ganz gut gefahren mit Privatkäufen, aber irgendwann erwischt es einen dann doch. Kurz und knapp, ich habe ein Objektiv gefunden und die Person angeschrieben. Ja, man wurde sich einig, also wurden die Kontodaten ausgetauscht. Am Abend dann von mir die Überweisung getätigt, alles kein Problem. Nach ein paar Tagen die Antwort, dass das Geld immer noch nicht da sei. Also geprüft, wurde gebucht. Also warten. Dann wieder Antwort .. kein Geld da. Von mir dann die Nachfrage das die andere Person nochmal die Kontodaten überprüfen soll. Tja, ihr ahnt es schon, die Kontonummer war falsch. Nun musste ich warten, einen Antrag bei der Bank stellen um das Geld zurück zu holen (wobei da gut passieren kann das ich das Geld nicht mehr wiedersehe, müsst ihr mal googlen, wer falsch überweist kann schnell pech haben) und 15€ Gebühr bin ich auch schonmal los :flop:

Das schönste ist dann, die andere Partei stellt das Objektiv still und leise einfach wieder rein, hat ja keinen Schaden davon getragen.

Schlimm auf was man noch alles achten muss, ab jetzt muss ich wohl immer dazu schreiben "Bitte nochmal Kontodaten prüfen, bei falscher Nummer übernimmt gegenpartei die Kosten".

Zum Glück war es nur ein 2 stelliger Betrag, aber ärgerlich ist es trotzdem.

Gruß
Micha

jameek 04.08.2010 12:15

Ja. Ärgerlich. Und mit den Bankdaten muss man echt genau gucken.
Andererseits: Würde ich ein Objektiv verkaufen und jmd schriebe mir er habe das Geld überwiesen (wirklich!) und ich hätte kein Geld auf dem Konto, würde ich es ja auch nicht aus Gutglauben versenden. Insofern kann man der Gegenpartei ja nicht unbedingt viel vorwerfen, außer dem Versehen der Zahlendreher.
Insofern für mich ein Fall von dummgelaufen :(
Wünsche Dir aber dennoch, dass Du da eine Regelung mit dem Verkäufer findest!

mad_axe 04.08.2010 12:19

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 1051407)
Ja. Ärgerlich. Und mit den Bankdaten muss man echt genau gucken.
Andererseits: Würde ich ein Objektiv verkaufen und jmd schriebe mir er habe das Geld überwiesen (wirklich!) und ich hätte kein Geld auf dem Konto, würde ich es ja auch nicht aus Gutglauben versenden. Insofern kann man der Gegenpartei ja nicht unbedingt viel vorwerfen, außer dem Versehen der Zahlendreher.
Insofern für mich ein Fall von dummgelaufen :(
Wünsche Dir aber dennoch, dass Du da eine Regelung mit dem Verkäufer findest!

Nein ich erwarte ja nicht das man das losschickt ohne Geld. Nur ist es so, das der Verkäufer null Probleme hat, er hat das Objektiv usw. Ich bin mein Geld eventuell los und habe nix davon. Und der Fehler war ja nicht meiner, der Verkäufer schrieb dann ja "oh, da habe ich mich vertan mit der Kontonummer".

Aber so ist das im Leben und ich hoffe immer das es solche Leute auch mal trifft ;) (nein ich bin nicht gehässig ;) )

Gruß
Micha

BeHo 04.08.2010 12:30

Tja, das haben wir einer EU-Richtlinie zu verdanken. Seit November letzten Jahres gibt es keine Namensprüfung mehr und Überweisungen können nicht mehr widerrufen werden. :flop:

In Deinem Fall müsste eigentlich der Verkäufer für einen eventuellen Schaden geradestehen. Aber ob sich da ein (Rechts-)Streit lohnt ...

jameek 04.08.2010 12:30

Wie gesagt, vielleicht findet sich ne Regelung, dass er 5-10 eur. runtergeht, weil er den Zahlendreher hatte und Du ja nachweisen kannst, dass Du das Geld überwiesen hast.
Dann wäre ja wieder alles ok (Geld solltest Du ja zurückbekommen von der Bank).

Edit: Das Geld kann nicht wieder zurückgerufen werden? Dann wäre es natürlich echt superärgerlich. Ich bin davon ausgegangen, dass nach wie vor 2 Wochen nach Überweisung eine solche rückgängig gemacht werden kann (plus Gebühren), nur dass man halt selbst verantwortlich ist, während früher die Banken eine Mitschuld übernommen haben und aus Kulanz das kostenlos war.

mad_axe 04.08.2010 12:34

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 1051423)
Wie gesagt, vielleicht findet sich ne Regelung, dass er 5-10 eur. runtergeht, weil er den Zahlendreher hatte und Du ja nachweisen kannst, dass Du das Geld überwiesen hast.
Dann wäre ja wieder alles ok (Geld solltest Du ja zurückbekommen von der Bank).
Edit: Das Geld kann nicht wieder zurückgerufen werden? Dann wäre es natürlich echt superärgerlich. Ich bin davon ausgegangen, dass nach wie vor 2 Wochen nach Überweisung eine solche rückgängig gemacht werden kann (plus Gebühren), nur dass man halt selbst verantwortlich ist, während früher die Banken eine Mitschuld übernommen haben und aus Kulanz das kostenlos war.

Darauf wollte ich ja gerade hinweisen, z.B. hier KLICK

Gruß
Micha

jameek 04.08.2010 12:36

Oh sorry, dann vergiss meine vorigen Posts!!!

Und dann Danke für den Hinweis!
(Ist bei mir in der Konsequenz noch nicht angekommen die Info).
Ich habe dann schon mal dazugelernt!

boo70200 04.08.2010 12:51

Das war doch vor einigen Monaten groß in der Presse, wer sich vertippt bleibt auf seinem Verlust sitzen. Ich bin da auch sehr vorsichtig geworden.

Das allerdings der Kontoinhaber falsche Daten übermittelt, da trägt man als Käufer ja keine Schuld bei, ich hätte das nicht so einfach hingenommen. Immerhin könntest du dem Verkäuft auch arglistige Täuschung vorwerfen, es "hätte" ja sein können, das er mit dem anderen Inhaber verbrüdet ist.

Vorteil Lastschrift, diese kann man bequem zurückziehen (zumindest bei der Sparkasse).

Das Verhalten des VK ist natürlich unter aller Sau.

mad_axe 04.08.2010 12:56

Zitat:

Zitat von boo70200 (Beitrag 1051447)
Das allerdings der Kontoinhaber falsche Daten übermittelt, da trägt man als Käufer ja keine Schuld bei, ich hätte das nicht so einfach hingenommen. Immerhin könntest du dem Verkäuft auch arglistige Täuschung vorwerfen, es "hätte" ja sein können, das er mit dem anderen Inhaber verbrüdet ist

Tja, wie BeHo schon schrieb :
Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1051422)
... Aber ob sich da ein (Rechts-)Streit lohnt ...

Ich denke eher nicht bei einem höheren 2 stelligem Betrag. Zumal die ganze Sache ja größtenteils auch noch auf PNs beruht, wie beweishaltig sowas ist, eher nichts oder.

Gruß
Micha

tatius 04.08.2010 14:55

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1051422)
Tja, das haben wir einer EU-Richtlinie zu verdanken. Seit November letzten Jahres gibt es keine Namensprüfung mehr und Überweisungen können nicht mehr widerrufen werden. :flop:

In Deinem Fall müsste eigentlich der Verkäufer für einen eventuellen Schaden geradestehen. Aber ob sich da ein (Rechts-)Streit lohnt ...


Das ist so nicht ganz richtig. Nach der neuen Regelung sind die Banken nicht mehr verpflichtet, den angegebenen Namen des Kontoinhabers zu prüfen.
Viele machen es aber trotzdem noch. Nur halt nicht jede Bank.

Viele Grüße

Micha


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