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#8 | |
Registriert seit: 21.09.2005
Beiträge: 3.276
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Zitat:
Ich hätte angeblich jemanden im Straßenverkehr genötigt --> Straftatbestand. Ein Straftatbestand wird von Amts wegen verfolgt. Der Staatsanwalt bedient sich als Beweis eines Zeugen: Denjenigen den ich angeblich genötigt hätte. Damit gilt der Spruch Aussage gegen Aussage nicht mehr ![]() ![]() Und nun?? So long Eric
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"Eh ich mich uffresch - is mers lieber egal" |
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