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Alt 25.06.2010, 13:49   #8
Elric
 
 
Registriert seit: 21.09.2005
Beiträge: 3.276
Zitat:
Zitat von Dicker Daumen Beitrag anzeigen
Genau so ist es! Es gilt der jur. Grundsatz: Wer anklagt, muß beweisen!
Das wage ich zu bezweifeln. Mein Erlebnis in Kurzfassung dazu:
Ich hätte angeblich jemanden im Straßenverkehr genötigt --> Straftatbestand. Ein Straftatbestand wird von Amts wegen verfolgt. Der Staatsanwalt bedient sich als Beweis eines Zeugen: Denjenigen den ich angeblich genötigt hätte.
Damit gilt der Spruch Aussage gegen Aussage nicht mehr

Und nun??

So long

Eric
__________________
"Eh ich mich uffresch - is mers lieber egal"
Elric ist offline   Mit Zitat antworten
 


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