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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Ich glaub ich steh im Wald und die Rehlein sagen DU zu mir ...
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Alt 25.06.2010, 11:03   #1
Dicker Daumen
 
 
Registriert seit: 15.02.2010
Ort: bei Ulm
Beiträge: 1.187
1. Brief (Einschreiben/Rückschein) an die Telekom, dass Du jeder Fremdabbuchung/Inrechnungstellung widersprichst! - Bestätigen lassen!!!
2. Kontoauszüge sofort kontrollieren! Evtl. Abbuchungen SOFORT zurück holen lassen!
3. WENN Abbuchung erfolgte: Strafanzeige! (Jetzt erst hast Du eine verwertbare Adresse)

Tipp: Bei solchen Anrufen lege ich sofort auf! Ich hatte 'mal einen, der rief täglich mehrfach an (Nr. war sichtbar). Ein kurzer Luftstoß mit der Trillerpfeife und Ruhe war!
Ist zwar brutal, aber effektiv!
__________________
Gruß Werner
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Alt 25.06.2010, 11:54   #2
Traumtraegerin
Forendiva
 
 
Registriert seit: 04.02.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.063
Zitat:
Zitat von Dicker Daumen Beitrag anzeigen
Ein kurzer Luftstoß mit der Trillerpfeife und Ruhe war!
Ist zwar brutal, aber effektiv!
Ja... das dachte ich auch immer. Habe ich zwar noch nicht probiert, aber die Idee hat(te) ihren Reiz. Doch kürzlich hat einer dieser miesen Anrufer eine Frau genau wegen so einer Trillerpfeifen-(Notwehr-)Attacke angezeigt, wegen Körperverletzung. Sollte ich den Artikel wiederfinden, reiche ich den Link nach.
__________________
Gruß aus Hamburg von Sabine

Rettet die Wälder, esst mehr Biber!
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Alt 25.06.2010, 12:11   #3
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
Zitat:
Zitat von Traumtraegerin Beitrag anzeigen
Doch kürzlich hat einer dieser miesen Anrufer eine Frau genau wegen so einer Trillerpfeifen-(Notwehr-)Attacke angezeigt, wegen Körperverletzung. Sollte ich den Artikel wiederfinden, reiche ich den Link nach.
Hatte er das Gespräch etwa aufgezeichnet? Wenn nein, würde ich alles bis auf des Messers Schneide abstreiten, wenn ja, hat er das nächste Problem. Denn das aufzeichnen von Gesprächen verlangt die Zustimmung des Gegenüber.

Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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Alt 25.06.2010, 12:52   #4
Dicker Daumen
 
 
Registriert seit: 15.02.2010
Ort: bei Ulm
Beiträge: 1.187
Genau so ist es! Es gilt der jur. Grundsatz: Wer anklagt, muß beweisen!
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Gruß Werner
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Alt 25.06.2010, 13:09   #5
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.525
Der Beweis wäre aber mit dem Post hier erbracht - also einfach Unfug lassen.

Die Leute machen auch nur ihren miserabel bezahlten Job und brauchen neben dem Hungerlohn nicht auch noch körperliche Schädigungen.

Viel effektiver ist m.E. den Anrufer zuerst nach seinem Namen, der Firma und der Telefonnummer zu fragen - dann legen die meisten auf, wer dann noch dran bleibt soll mir erklären woher er meine Nummer hat, dann legen die anderen 50 % auf.

Somit begibt man sich selbst nicht in zweifelhaftes Fahrwasser!

Wenn man schon witzig sein will, dann kan man ja behaupten entmündigt zu sein oder Alkoholiker - dann legen auch alle auf.

Das lustigste in Bezug auf Menschen die ihren Namen am Telefon nicht preisgeben wollen ist zwar OT aber dennoch erwähnenswert:

Ein Freund der Tochter ruft an und will "Christine" sprechen
Vater: Wer ist denn bitte am Telefon?
Anrufer: Ich möchte Christine sprechen
Vater: Meine Tochter kennt niemand ohne Namen!
Vater legt auf.
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Alt 25.06.2010, 13:24   #6
Traumtraegerin
Forendiva
 
 
Registriert seit: 04.02.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.063
Grundsätzlich frage ich auch nach, woher die Leute die Telefonnummer haben... meist kommt die Antwort, dass die Nummer rein zufällig gewählt wurde. Das hat man davon, wenn man beim Anmelden des Telefons um eine Nummer bittet, die sich der Nachwuchs besonders leicht merken kann. Oder haben die die Telefonnummer doch nicht zufällig gewählt?
Selbst die Drohung einer Anzeige hilft nicht. Manche rufen immer wieder an. Besonders dreist finde ich diese Anrufe mit Computer-Stimmen, denen man nicht mal verbal Haue verpassen kann. Und ein wenig veräppeln ist dann auch nicht drin. :-(
Na ja, manche Anrufe habe ich dann aber leider selbst verschuldet. Ich hatte vor ein paar Jahren noch etwas ahnungslos an einem Gewinnspiel teilgenommen und meine Telefon-Nummer angebeben. Das Gewinnspiel war längst vergessen, als eines Tages das Telefon klingelte. Hier in etwa der Dialog:

Ich: "Hallo?"
Telefonstimme: "Guten Tag, mein Name ist Frau X von Firma Y, spreche ich mit Frau W.?"
Ich: "Ja"
Telefonstimme: "Sie haben an der Verlosung eines BMW teilgenommen."
Ich: "Kann gut sein, habe ich den nun gewonnen?"
Telefonstimme: "Nein, aber sie sind in die Endauslosung gekommen."
Ich: "Und um mir das mitzuteilen, rufen Sie mich an?"
Telefonstimme: "Nein, nicht nur deshalb. Ich hätte Ihnen ein interessantes Angebot zu machen."
Ich: "Aha?"
Telefonstimme: "Ja, ich könnte Ihnen ein günstiges Zeitschriften-Abonnement anbieten."
Ich: "Hm, das klingt gut. Haben Sie denn auch eine Zeitschrift in Blindenschrift?"
Telefonstimme: "Ähm... nein, ich bedaure."
Ich: "Das ist schade, denn ich habe kürzlich bei einem Unfall mein Augenlicht verloren"
Telefonstimme: "Oh, das tut mir leid..."
Ich: "Ist schon okay. Dann brauchen sie mich ja nicht mehr anrufen. Aber sobald ich den BMW gewonnen habe, können Sie sich gern melden, damit wir einen Termin für die Probefahrt machen..."

Das Gespräch war schnell beendet und die Dame rief nie wieder an. Ich vermute, den BMW hat jemand anderes gewonnen.
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Gruß aus Hamburg von Sabine

Rettet die Wälder, esst mehr Biber!
Traumtraegerin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2010, 13:29   #7
speedy12

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 23.01.2008
Ort: Hohenlohe-Franken
Beiträge: 753
Zitat:
Hm, das klingt gut. Haben Sie denn auch eine Zeitschrift in Blindenschrift?
*lachmichscheckig*, der ist gut! Den muss ich mir unbedingt merken!

Greets, speedy
speedy12 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2010, 13:49   #8
Elric
 
 
Registriert seit: 21.09.2005
Beiträge: 3.276
Zitat:
Zitat von Dicker Daumen Beitrag anzeigen
Genau so ist es! Es gilt der jur. Grundsatz: Wer anklagt, muß beweisen!
Das wage ich zu bezweifeln. Mein Erlebnis in Kurzfassung dazu:
Ich hätte angeblich jemanden im Straßenverkehr genötigt --> Straftatbestand. Ein Straftatbestand wird von Amts wegen verfolgt. Der Staatsanwalt bedient sich als Beweis eines Zeugen: Denjenigen den ich angeblich genötigt hätte.
Damit gilt der Spruch Aussage gegen Aussage nicht mehr

Und nun??

So long

Eric
__________________
"Eh ich mich uffresch - is mers lieber egal"
Elric ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2010, 13:58   #9
Shooty
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Sorry das ich mich nicht durch die bisherugen beiträge gekämpft habe, aber ich hatte sowas in der art auch schonmal. Das war dann ein Band, was ich aber nur gemerkt hatte weil ich so dämliche antworten gegeben hatte und dann nurnoch "hallo? hören sie mich überhaupt ??" usw gefragt hatte. Er hat munter weiter gesprochen.

Jedenfalls wusste ich noch das über die Verbraucherzentrale eine Mailadresse zu finden ist bei der man diesen Telefonnummermissbrauch anzeigen kann.
Hab etwas gegoogelt, gefunden und dann musst du möglichst genaue angaben machen.

Also Uhrzeit, Telefonnummer von denen, Inhalt usw.

Hab ich alles gehabt, gemacht und nach ein paar Monaten kam dann eine Mail zurück das dem nachgegangen wird, die haben mir auch irgendeine "anzeigenummer" oder so geschickt ... jedenfalls verfolgen die das nun strafrechtlich.
Das kann aber nur klappen wenn du wirklich Uhrzeit, Inhalt und Telefonnummer usw hast und villeicht noch genauer beschreibst wie es genau war. Dann können die das nachweisen und die Leute verknacken

Also einfach mal googeln und die Infos denen zu Mailen.

ps: damit bist du dann auch auf der sicheren Seite wenn die dir wirklich Geld abbuchen sollten ^^

Geändert von Shooty (25.06.2010 um 14:09 Uhr)
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2010, 14:03   #10
Dicker Daumen
 
 
Registriert seit: 15.02.2010
Ort: bei Ulm
Beiträge: 1.187
DAMIT SIND WIR JETZT OT!!

Zitat:
Zitat von Elric Beitrag anzeigen
Das wage ich zu bezweifeln. Mein Erlebnis in Kurzfassung dazu:
Ich hätte angeblich jemanden im Straßenverkehr genötigt --> Straftatbestand. Ein Straftatbestand wird von Amts wegen verfolgt. Der Staatsanwalt bedient sich als Beweis eines Zeugen: Denjenigen den ich angeblich genötigt hätte.
Damit gilt der Spruch Aussage gegen Aussage nicht mehr
Und nun??
So long Eric
Nee, der Staatsanwalt zieht als Beweismittel den Zeugen "Kläger" heran. Die Frage ist jetzt, ob die Aussage des Klägers als Beweis anerkannt wird. (Ebenso kannst Du als Zeuge Deine Sicht des Hergangs schildern.) Somit steht eben Aussage geg. Aussage und der Richter (nicht der SA) muß entscheiden, wer glaubwürdiger erscheint.

Ergo: Der Grundsatz stimmt im Kern schon und ich hoffe, dass die Sache für Dich positiv aus geht!

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Gruß Werner
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