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Alt 05.05.2010, 08:48   #1
twolf
 
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.354
Zitat:
Zitat von RREbi Beitrag anzeigen
Warum einen Nachbau/Ersatz kaufen, wenn das Original günstig zu bekommen ist?
Ich lasse mir für meine A850 den Vertikalgriff von meiner Tochter aus den USA mitbringen - Neupreis über amazon.com 239,90 US-Dollar = 185 EUR...

RREbi
und steuern? Garantie ?
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Man kann auch mit der besten Kamera scheiß Bilder machen.
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Alt 05.05.2010, 09:19   #2
frame
 
 
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
Zitat:
Zitat von twolf Beitrag anzeigen
und steuern? Garantie ?
wenn sie drüben einen Wohnsitz hat und den Griff ein Jahr lang in Besitz hatte bevor sie nach Deutschland zurückkehrt ist kein Zoll/Einfuhrumsatzsteuer fällig.
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Alt 05.05.2010, 09:27   #3
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.004
Zitat:
Zitat von frame Beitrag anzeigen
wenn sie drüben einen Wohnsitz hat und den Griff ein Jahr lang in Besitz hatte bevor sie nach Deutschland zurückkehrt ist kein Zoll/Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Hab's jetzt nicht nachgeschaut: Aber sind die Grenzen für Steuer- und Zollfrei von USA nach Europa nicht auf etwas mehr als 400€ angehoben worden?

Gruß
Ralf
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden!
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Alt 05.05.2010, 09:36   #4
frame
 
 
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
Zitat:
Zitat von Ellersiek Beitrag anzeigen
Hab's jetzt nicht nachgeschaut: Aber sind die Grenzen für Steuer- und Zollfrei von USA nach Europa nicht auf etwas mehr als 400€ angehoben worden?
stimmt ja, wenn die Mitbringsel insgesamt nicht mehr als 430€/Person betragen sollten sie frei sein ...
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Alt 05.05.2010, 10:34   #5
twolf
 
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.354
Da steht aber die Tochter bringt ihm mit, und nicht die Tochter nutzt ihn erst ein jahr, wenn Sie es im Gepäck mitbringt ohne Passende Kamera, am besten mit Orginalrechnung und Verpackung, dann zahl Sie ! Im Zweifelfall muß Sie nachweissen das der Griff nicht Neu ist ;-), So schlau wollten schon so mancher sein !

Ganz zu schweigen das das einfach Steuerbetrug ist, und das ist für mich kein Vergleich, Also wenn schon Rechnen, dann bitte Legal rechnen !
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Alt 05.05.2010, 10:40   #6
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.004
OT:
Wo steht denn geschrieben, dass das, was ich legal importiert habe nicht weitergeben darf? Würde ja heißen, das jedes Mitbringsel für Freunde verzollt und versteuert werden müsste!

Solange ich mich an die Grenze halte, kann ich anschliessend damit machen, was ich will, oder (gewerbsmäßigen Handel mal ausgeschlossen)?

Gruß
Ralf
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Alt 05.05.2010, 11:04   #7
RREbi
 
 
Registriert seit: 24.09.2005
Ort: z.Zt. Hannover, NDS, Deutschland
Beiträge: 465
Zitat:
Zitat von twolf Beitrag anzeigen
Da steht aber die Tochter bringt ihm mit, und nicht die Tochter nutzt ihn erst ein jahr, wenn Sie es im Gepäck mitbringt ohne Passende Kamera, am besten mit Orginalrechnung und Verpackung, dann zahl Sie ! Im Zweifelfall muß Sie nachweissen das der Griff nicht Neu ist ;-), So schlau wollten schon so mancher sein !

Ganz zu schweigen das das einfach Steuerbetrug ist, und das ist für mich kein Vergleich, Also wenn schon Rechnen, dann bitte Legal rechnen !
Hallo, mach euch mal bitte locker. Meine Tochter darf zoll- und steuerfrei Waren für sich und andere (z.B. Geschenke) bis zur Freigrenze von 430 EUR einführen egal ob neu oder gebraucht. Für gebrauchte Gegenstände werden übrigens keine Neuwerte angesetzt. Die Originalrechnung hat sie natürlich dabei, da ansonsten der deutsche Preis angesetzt werden würde (mal eben schon allein 400,- EUR). :-(
Sie kommt mit ihren Mitbringseln so durch, da sie über Paris fliegt, also von dort innereuropäisch, daher wird erfahrungsgemäß ohnehin niemand vom Zoll bei der Ankunft stehen.
Für den Garantiefall erfolgt der Versand zur Familie in die USA, Reparatur/Austausch und Rückversand nach old Europe.
Alles kein Problem und völlig legal - ich achte da schon selbst darauf, da ich beruflich mit solchen Dingen zu tun habe :-)
Ich freue mich sehr auf ihre Rückkehr

RREbi

Geändert von RREbi (05.05.2010 um 12:08 Uhr)
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Alt 05.05.2010, 11:13   #8
twolf
 
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.354
Zitat:
Zitat von RREbi Beitrag anzeigen
Hallo, mach euch mal bitte locker. Meine Tochter darf zoll- und steuerfrei Waren für sich und andere (z.B. Geschenke) bis zur Freigrenze von 430 EUR einführen egal ob neu oder gebraucht. Für gebrauchte Gegenstände werden übrigens keine Neuwerte angesetzt. Die Originalrechnung hat sie natürlich dabei, da ansonsten der deutsche Preis angesetzt werden würde (mal eben schon allein 400,- EUR). :-(
Sie kommt mit ihren Mitbringseln so durch, da sie über Paris fliegt, also von dort innereuropäisch, daher wird erfahrungsgemäß ohnehin niemand vom Zoll bei der Ankunft stehen.
Für den Garantiefall erfolgt der Versand zur Familie in die USA, Reparatur/Austausch und Rückversand nach old Europe.
Alles kein Problem und völlig legal - ich achte da schon selbstdrauf, da ich beruflich mit solchen Dingen zu tun habe :-)
Ich freue mich sehr auf ihre Rückkehr

RREbi
Na dann, viel Spass mit der Tochter und den Mitbringsel.
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Alt 05.05.2010, 11:18   #9
aidualk
 
 
Registriert seit: 17.12.2007
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 22.111
Zitat:
Zitat von RREbi Beitrag anzeigen
... ansonsten der deutsche Preis angesetzt werden würde (mal eben schon allein 400,- EUR). :-(
ist das echt so hochgeschossen im Preis!? Ich habe letztes Jahr ganz normal im deutschen Versandhandel 260 EUR bezahlt.
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Alt 05.05.2010, 11:30   #10
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
im österr. Fachhandel immer noch 279€ lagernd
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