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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Foten, was darf man (Berufsgruppen) ?
 
 
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Alt 24.12.2007, 13:42   #1
Shooty
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Foten, was darf man (Berufsgruppen) ?

FALLS IHR SCHREIBEN WOLLT,DAS IHR MEINEN TEXT NICHT LESEN WOLLT LASST ES BITTE! ICH ERKENNE EIN NICHTANTWORTEN AUF DIESEN BEITRAG ALS "Du kannst net richtig schreiben" ODER WAHLWEISE "schreib groß und klein","Du schreibst müll" oder "Nix du schreiben können" AN !!!!!

DANKE !


ich weis das es schon einige rechtliche infos zum foten gibt.
ich war letztens in der U-Bahn und hab vorher natürlich die Nutzungsbedingungen durchgelesen.
da stand, das ich für gewerbliche aufnahmen (foto video bla) ne genehmigung brauche ....
ich bin nicht gewerblich, also darf ich foten
habe ich dann auch gemacht, und unter anderem auch 2 bahnbeamte.
einer davon kam dann auf mich zu und meinte ich dürfte ihn nicht fotografieren. ich soll das bild sofort löschen.
bild war sowiso *******e wegen zu langer belichtungszeit und war auch schon längst vom chip ^^ aber egal.
ich sagte ihm also das ich ihm meine bilder nicht zeigen werde und das ich das bild schon gelöscht hab. (bilder werde ich generell nur der polizei zeigen sagte ich ihm)

hab mich dann später noch mit 2 anderen bahnbeamten total nett unterhalten, wärend wir den, der mich so angemault hatte in der ecke liegen gelassen hatten *G* (die anderen waren total nett, aber leider wussten die auch nix davon das ich privat fotos machen darf, erst als ichs ihnen gezeigt hab ^^)

naja nun meine frage:
die beamten waren der meinung, das man sie im dienst sowiso nicht knipsen dürfte.
(sie hatten ja auch schon unrecht das sie behaupteten, das man generell eine genehmigung da unten brauch)

gibt es also berufsgruppen, die man nicht foten darf?
bei bahnleuten auf dem Bahngelände kann ich mir das vorstellen, solange es in den nutzungsbedingungen ausgehängt ist ...... da steht aber nunmal nichts.
darf ich also in meinen rechten eingeschränkt sein ohne das zu wissen?
und stimmt meine vorstellung, das ich auf der straße jeden fotografieren darf, solange ich auf öffendlichem gelände bin?

wäre supper wenn mir da jemand helfen könnte!
ihr könnt auch gerne schreiben was ihr "denkt" aber wenn es nur halbwissen ist, so wie bei mir schreibt es bitte dazu ^^

hier noch ein paar meiner infos, bei denen ich gerne wüsste ob die stimmen:
Von öffendlichen plätzen darf man gebäude fotografieren und diese bilder veröffendlichen.
Bilder auf denen Personen klar zu erkennen sind, bzw herausstechen, brauchen eine genehmigung von dieser Person zur veröffendlichung.
Personengruppen, bei denen keine Person eindeutig heraussticht bzw die Personen als "masse" zu erkennen sind, dürfen veröffendlicht werden (alles auf der straße).

mich interessiert dieses rechtliche enorm, weil es doch oft passiert, das jemand meint ich dürfte dies oder das nicht .... wenn ich mich da nicht auskenne darf ich bald garnichtmehr fotografieren

Geändert von Shooty (24.12.2007 um 15:45 Uhr)
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