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#51 | ||
Registriert seit: 05.07.2006
Ort: Jena
Beiträge: 1.576
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Zitat:
![]() § 15 StGB sagt: Zitat:
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The woods are lovely, dark and deep, But I have promises to keep, And miles to go before I sleep, And miles to go before I sleep. - Robert Frost
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#52 |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.421
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Es ist wohl auch noch ein Unterschied, ob ich (z.B.) ein gebrauchtes Objektiv -nehmen wir mal das Ofenrohr- beim Flohmarkthändler für 30,00 € kaufe, oder ob ich das gleiche Teil der Nachbars-Oma für 30,00 € abkaufe.
Der Händler hat sich im Zweifelsfall den Preis bewusst gebildet. Wenn er über den tatsächlichen Wert im Unklaren ist, weil er selber das Teil bei irgendwem für 10,00 € bekommen hat, würde ich auch mal sagen, dass es dann sein Problem ist, wenn er es erheblich unter dem momentan marktüblichen Wert weiterverkauft. Wenn ich aber von der Oma das Objektiv kaufe, weil der Opa verstorben ist, und sie selbst es nicht braucht, sprich keine Ahnung hat, was das Ding kosten kann, dann würde ich mir mies vorkommen, der Oma 30,00 € anzubieten. Beim Händler wäre es m.E. ein legitimes Schnäppchen, bei der Oma eine Sauerei. |
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#53 | |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Soso, Betrug und ein Schnäppchen ausnutzen ist also das Gleiche. So langsam gebe ich auf.
Zitat:
Aber einen Versuch wage ich noch: Sagen wir, ich biete hier mein Sony 70-400 für 200 € zum Verkauf an (real, ohne Tippfehler) und Du schlägst zu. Dann hast Du wohl ein super Schnäppchen gemacht, denkst vielleicht noch (zu Recht), "Mensch ist der Verkäufer blöd", aber alles hat natürlich seine Richtigkeit. Dann ärgere ich mich vielleicht im Nachhinein, weil ich später erfahre, dass ich viel mehr hätte verlangen können, aber da kann ich dann nichts mehr machen. Biete ich das Objektiv dagegen für 1000 € an und Du kaufst es, ich schicke es Dir zu und Du überweist mir anschließend nur 200 €, dann ist das für Dich also das Gleiche wie im ersten Fall, ja? Ok, mag sein, aber mein Anwalt würde das dann sicher anders sehen.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#54 | ||||
Registriert seit: 04.01.2011
Ort: Essen
Beiträge: 68
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Zitat:
Zitat:
![]() Danke ![]() ---------- Post added 13.01.2011 at 15:03 ---------- Zitat:
![]() Zitat:
Weiß auch gar nicht, wieso hier jetzt auf meinen Aussagen herumgestachelt wird. Wer unschuldig ist werfe den ersten Stein ![]() Geändert von actionandi (13.01.2011 um 16:04 Uhr) |
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#55 | |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Zitat:
Klar, hier geht es um einen geringeren Betrag und man kann auch darüber streiten, ob es moralisch nicht ganz so verwerflich ist (nach dem Motto, selber Schuld, wenn Sie das Wechselgeld nicht kontrolliert). Da wird man hier heute sicher nicht mehr auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Aber richtig ist es auf jeden Fall ebenso wenig wie in meinem Beispiel mit dem Objektiv. Aber, um beim selber Schuld zu bleiben: Würdest Du nun statt der 1.000 € 10.000 € überweisen (versehentlich eine Null zuviel eingetippt), könnte ich dann ja auch sagen, selber Schuld. ![]()
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#56 |
Themenersteller
Registriert seit: 02.04.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 330
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Der Preisschild war schon am Montag weg, also hat der Verkäufer meine Stichelei zu Herzen genommen.
Von euren Kommentaren zum Thema Moral habe ich einiges gelernt - über euch und über mich. Interessante Sache. |
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#57 |
Registriert seit: 04.01.2011
Ort: Essen
Beiträge: 68
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#58 |
Registriert seit: 26.05.2010
Ort: Königstein im Taunus
Beiträge: 2.882
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Hallo, ich habe jetzt ein ähnlichen Fall elebt: gerade bei Ebay gestöbert und habe bei einen gewerblichen Verkäufer aus Östereich einen Sony Sal70200 f2,8 G gebraucht für 119€ und kostenlosen Vesand mit Sofortkauf gekauft.Nach 5 Minuten kamm eine Nachricht von den Verkäufer -die Transaktion abzubrechen und Begründung:"Grund für Abbruch der Transaktion: Laut Verkäufer haben Sie den Artikel irrtümlicherweise gekauft.
Verkäuferkommentar: bitte um bestätigung" Was mich an die Sache stört: obwohl der Verkäufer einen Fehler gemacht hat, hätte ich zumindest eine persönliche Entschhuldigung und dann die Bitte um Abbruch der Transaktion, anstatt :"bitte um Bestätigung", erwartet. Was meinnt Ihr dazu? |
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#59 |
Registriert seit: 05.07.2006
Ort: Jena
Beiträge: 1.576
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Eine Rechtsberatung darf dir hier keiner geben, aber grundsätzlich kann zumindest in Deutshland in solchen Fallkonstellationen davon ausgegangen werden, dass ein wirksamer Kaufvertrag besteht und dem Verkäufer auch kein Rücktritts- oder Anfechtungsrecht zusteht. Wie das in AU aussieht, weiß ich nicht. Wenn du das durchziehen willst, wirst du dir also einen Anwalt suchen müssen - freiwillig wird dein Verkäufer das ohnehin nicht hergeben.
Ich bin aber optimistisch, dass du dich nicht auf so ein Niveau herablassen willst. Bleibt die moralische Frage: der VK hat einen teuren Fehler gemacht und kommt nun als Bittsteller zu dir, dass derselbe frei von Konsequenzen bleibt. Ja, eine persönliche Nachricht hielte ich hier für das Mindeste.
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The woods are lovely, dark and deep, But I have promises to keep, And miles to go before I sleep, And miles to go before I sleep. - Robert Frost
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#60 | |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Um die oft auftauchende Diskussion zumindest für Österreich zu beenden:
Zitat:
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