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Alt 25.08.2011, 18:02   #41
Tommyknocker
 
 
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: Holzland
Beiträge: 1.393
Ich würde da auch rein gar nix machen und es drauf ankommen lassen.
Die evtl kommende Abmahnung ist eh auf 100€ gedeckelt, da Du ja hier eine Privatperson bist und mit dem Bild kein Geld verdienst.

Zitat:
Der Gesetzgeber hat mit seiner Gesetzesnovelle im Jahr 2008 bezweckt, die Kosten für Abmahnungen aufgrund urheberrechtlicher Bagatellverstöße auf 100 Euro zu begrenzen.
Aus e-Recht24.de

In dem Fall geht es zwar um Bilder, die auf eBay verwendet werden und gegen das Urheberrecht verstoßen, aber generell gilt m.W. das Abmahnungen gegen private Webseitenbetreiber auf 100€ gedeckelt sind.
Tommyknocker ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.08.2011, 19:04   #42
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Ich habe auf meine Nachfrage bereits eine Antwort bekommen (die email-Adresse ist also echt).

Zitat:
Da wir nicht nur die Erbengemeinschaft sind sondern auch die
leibhaftigen Nachfahren, sind wir auch die Urheberrechtlichen Erben!
Dann zitieren sie noch § 28 Vererbung des Urheberrechts.

Nun müsste ich wohl erst mal nachfragen, wer "wir" ist. Denn bisher habe ich noch keinen einzigen Namen.
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Gruß Jörg

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Alt 25.08.2011, 19:08   #43
Tommyknocker
 
 
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: Holzland
Beiträge: 1.393
Da würd ich jetzt erstmal auf blöd nachfragen, wer denn die Erbengemeinschaft ist und wie er drauf kommt, das er im Recht ist.

Und evtl noch einen Link zur Panoramafreiheit mitschicken, das er/sie/es auch mal weiß, was damit gemeint ist. Das scheint mir hier nicht der Fall zu sein.
Tommyknocker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 19:15   #44
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von Tommyknocker Beitrag anzeigen
Da würd ich jetzt erstmal auf blöd nachfragen, wer denn die Erbengemeinschaft ist und wie er drauf kommt, das er im Recht ist.
Ja, das werde ich natürlich tun.

Bezgl. Urheberrecht; das gilt ja nur bei besonders schützenswerten und überdurchschnittlichen architektonischen Leistungen. Kann man das irgendwo nachlesen, ob dieses Gebäude dazu gehört, bzw. muss die Erbengemeinschaft irgendein Schriftstück haben, dass dieses belegt?

Und wie ist die Vererbung des Urheberrechts mit § 64 UrhG vereinbar und was würde hier Anwendung finden?

Hach, ich glaube, das macht Spaß, so ein wenig zu sticheln.
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Geändert von BadMan (25.08.2011 um 20:00 Uhr)
BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 20:22   #45
Tommyknocker
 
 
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: Holzland
Beiträge: 1.393
Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
Bezgl. Urheberrecht; das gilt ja nur bei besonders schützenswerten und überdurchschnittlichen architektonischen Leistungen. Kann man das irgendwo nachlesen, ob dieses Gebäude dazu gehört, bzw. muss die Erbengemeinschaft irgendein Schriftstück haben, dass dieses belegt?
So viel ich weiß, gilt da in Deutschland immer die Panoramafreiheit. Es sei denn, das Gebäude wird nachts illuminiert, dann sieht das wieder anders aus, z.b. die BMW-Welt in München.
Tommyknocker ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.08.2011, 20:42   #46
h_Till_w
 
 
Registriert seit: 26.01.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 554
das ist aber auch nur dann der Fall wenn die Beleuchtung nicht dauerhaft ist.
__________________
Mostly Harmless...
h_Till_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 20:59   #47
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Es sei denn, das Gebäude wird nachts illuminiert, dann sieht das wieder anders aus, z.b. die BMW-Welt in München.
Sorry, aber das ist ein Blödsinn. In BRD und Ö Panoramafreiheit auch beleuchtet. In Frankreich, Belgien usw. gibt es das nicht, da zählt das Urheberrecht.
Das Musterbeispiel ist der Eiffelturm.

Edit: dauernd ortsfest ist korrekt.

Zitat:
Dann zitieren sie noch § 28 Vererbung des Urheberrechts.
Selbst wenn ein Urheberrecht gelten würde, wäre es 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers erledigt. Auch für die Erben.
1865 + 70 sollte eigentlich klar sein.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 21:09   #48
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Selbst wenn ein Urheberrecht gelten würde, wäre es 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers erledigt. Auch für die Erben.
1865 + 70 sollte eigentlich klar sein.
D.h., man kann ein Urheberrecht vererben (§28) (So es denn eines gibt, was ja hier bezweifelt werden kann. Aber noch mal, woher weiß ich in dem speziellen Fall, ob es ein Urheberrecht gibt?), aber das verfällt automatisch, wenn der Vererber 70 Jahre tot ist (§64)?

Gut, dass die nicht einfach freundlich nachgefragt haben, ob ich das Bild rausnehmen würde, weil sie das nicht so gerne haben. Dann hätte ich es möglicherweise ohne Zögern gemacht.
Aber so, ohne ein freundliches Wort; macht doch eigentlich mehr Spaß.
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Gruß Jörg

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Alt 25.08.2011, 21:18   #49
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Oben wurde es das Friesenhaus Urteil erwähnt. Dort steht ja auch drinnen, warum es kein Urheberrecht gibt und warum das Urheberrecht irrelevant wäre.

An sich, ohne Jurist zu sein, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Leute nur Kosten haben würden, sehr hoch. Die Hütte hätte ich nie fotografiert so gewöhnlich ist die. Das Urheberrecht überhaupt anzusprechen ist vermessen.

Wie schon gesagt, für das Motiv lohnt sichs nicht. Ich würde boshaft statt dem Bild den Sachverhalt bezüglich der Aufforderung mit eigenen Worten auf die Webpage tun. Dann weiß wenigstens jeder, was das für eine Truppe ist. Aber bitte nicht den E-Mail Wechsel, das wäre nicht günstig. Und mit den anderen Betroffenen abstimmen. Aber wenn du's oben lässt, können sie sich auch brausen.

Das mit dem vererben ist ja klar. Der Urheber erstellt ein Kunstwerk und stirbt dann sofort. Dann ist das natürlich nicht gemeinfrei. Und wer soll jetzt die Kohle kassieren außer den Erben. Aber nur für 70 Jahre, manchmal auch kürzer.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 21:20   #50
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Habe es jetzt selber gefunden.

Im Urheberrecht heißt es: "Nach dem Tode des Erben wird das Urheberrecht bis zum Ablauf der Schutzfrist weitervererbt".
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