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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Darf ein Fotograf mir das fotografieren verbieten?
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Alt 29.09.2009, 14:34   #31
FuriosoCybot
 
 
Registriert seit: 03.02.2008
Ort: In der Nähe von Passau
Beiträge: 528
Na ja dieses Thema Hochzeit, Profi und Amateut wurde schon so einige mal wo durchgenommen.

Meine Meinung zu der Sache ist, dass es da einige Profis gibt die zu sehr Angst haben und zu sehr die Situation des Brautpaares ausnutzen.

Mir ist es auch schon mal passiert, dass mich bekannte gefragt haben ob ich auch in der Kirche Bilder von ihnen und den Gästen machen könnte. Gesagt getan.
Allerdings war in der Kirche eine Profi dabei. Ich wusste davon und habe im voraus schon darauf geachtet, dass ich ihm nicht in die Quere komme und das ganze seitlich vom Altar aus dokumentiere. Als es dann allerdings soweit war, und das Brautpaar die Kirche betrat.
Hat er mich sehr unhöflich darauf hingewiesen, dass er keine Bilder macht solange meine Kamera nicht im Auto verschwindet.
Was willst du da machen. Kann ja schlieslich nicht die ganze Kirche in einen Konflikt mit hineinreissen.
Ich also sauer raus. Kamera weggepackt.
Er hatte einen Vertrag in dem bereits der Endpreis für ein komplettes Paket ausgemacht war. Wollte aber trotzdem noch mehr raus holen und um dies zu gewährleisten hat er versucht so viele wie möglich am Fotografieren zu hindern.

Und so etwas gehört in meinen Augen verboten. Die Brautleute sollten anschaffen können, wer fotographieren darf und wer nicht. (In der Kirche natürlich noch der Pfarrer).
Klar sollte auch immer darauf geachtet werden, dass man den Profi nicht stört.
FuriosoCybot ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 29.09.2009, 14:36   #32
ulrich matthey
 
 
Registriert seit: 16.06.2005
Beiträge: 561
Zitat:
Zitat von gpo Beitrag anzeigen
in diesem Falle ein "Werkvertrag"( Ableitung "Werk" von Kunstwerk!)
Der Begriff 'Werkvertrag' ist keineswegs von 'Kunstwerk' abgeleitet. Es geht hier vielmehr um die Unterscheidung zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag. Beim Dienstvertrag schuldet der Auftragnehmer einen Aufwand, beim Werkvertrag ein Ergebnis.

Am Beispiel der Hochzeitsfotografie erläutert müsste der Fotograf bei einem Dienstvertrag mit einem vorher festgelegten Aufwand fotografieren. Was dabei als Ergebnis herauskommt, ist dann nicht sein Problem. Sprich, wenn er versehentlich alles falsch macht und keine verwertbaren Fotos erzielt, hat er trotzdem vollen Anspruch auf sein Honorar.

Beim Werkvertrag schuldet er die vorher vereinbarten, verwertbaren Fotos. Kann er die nicht liefern aus Gründen, die er zu vertreten hat, hat er auch keinen Anspruch auf ein Honorar.

Das gleiche Prinzip gilt bei allen Dienstleistungen, ob es die Montage einer Maschine, das Richten eines Gartenzauns, das Reparieren eines Autos oder was auch immer ist. Mit Kunst hat das rein gar nichts zu tun.
__________________
Viele Grüße,
Ulrich
ulrich matthey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2009, 14:55   #33
bismodo
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 189
""Werkvertrag"( Ableitung "Werk" von Kunstwerk"

Muss ich mal dem Klempner vertickern. Wird ihn bestimmt begeistern
bismodo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2009, 14:59   #34
andy 1964
 
 
Registriert seit: 12.01.2007
Ort: 47495 Rheinberg
Beiträge: 381
Zitat:
Zitat von Gotico Beitrag anzeigen
Hallo Bossi.

Dieses "Abstauben" im vorbeigehen gibt es anderenorts auch sehr oft. Wir waren vor etwas längerer Zeit, mit einigen Kollegen hier aus dem Forum im LaPaDu unterwegs. Begleitet wurden wir damals von einem Model aus der MK. Als es dann darum ging die Hüllen fallen zu lassen, wurde schlagartig auch ein anderer dort anwesender Fotograf darauf aufmerksam. Er hatte schneller die Kamera im Anschlag als unser Model die Jacke aus. Da ich der "kleinste" aus der Gruppe war, bin ich dann immer vor seiner Kamera rumgehüpft. Verbal war er leider sehr uneinsichtig. (Die Kollegen Andy1964, Schmiddi und Co. können sich bestimmt noch an das Deutschland-Bikini-Shooting mit Sandra erinnern ).

Dies mal als Negativbeispiel. Du hast dich meiner Meinung nach aber vollkommen korrekt verhalten . Einzig und alleine der Assistentin gilt Kritik. Wie einige schon vor mir schrieben - der Ton macht die Musik.

Letztendlich waren Deine Bilder wahrscheinlich eh die besseren, weil total ungezwungen nur aus der Situation heraus fotografiert. Diese Aufnahmen sind manchmal unbezahlbar.

Alle Gute dem Brautpaar an dieser Stelle.

See ya, Maic.
Nicht nur dieser Fotograf nein auch sein Freund der ein paar Meter am anderen Ende war wurde gleich gerufen(schreiend-- Komm mal dort zieht sich eine aus). Ja das war nicht schon. Aber Maic hat als kleinster von uns die Sache gut im Griff gehabt.
Aber anderst geht es auch.
Als ich mal unterwegs auf einer Motorshow war kam auch ein Fotograf mit zwei Models und fing an Bilder zu machen. Alle die dann auch wollten, wurden gebeten keine Bilfer zu machen. Ich stand von Anfang an nur da und habe keine Bilder versucht zu machen, als der Fotograf dann fertig war fragte er mich ob ich auch mal will. Sagte nicht nein und kam als einziger dazu auch welche zu machen. So kann es auch laufen.
Auch bei einigen Hochzeiten war ich bei zum Fotografieren, aber immer mit Absprache mit den Profi wann und wie ich Fotos machen kann. Und alles ging reibungslos.
__________________
Gruß Andreas
andy 1964 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2009, 15:03   #35
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Zitat:
Zitat von ulrich matthey Beitrag anzeigen
Es geht hier vielmehr um die Unterscheidung zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag.
Richtig. Wenn ein reiner Werkvertrag abgeschlossen wurde, hat ein Fotograf formal gesehen kein Recht, andere am Fotografieren zu behindern oder davon auszuschließen (außer es ist explizit formuliert). Es ist seine Verantwortung auf welche Weise auch immer zum Ergebnis zu kommen. Nur aus einem bloßen Werkvertrag heraus, so wie er gelegentlich leichtsinnigerweise mündlich abgesprochen wird, lässt sich formal kein Alleinanspruch ableiten.
Selbst wenn der Fotograf dann zurückzieht und trotzig sagt: dann mache ich eben nix, einpackt und heim fährt, wird dann eine Konventionalstrafe fällig, weil die Leistung nicht erfüllt wurde. Er kann dann noch mit Hinweis auf nicht zu vertretende Umstände auf Unerfüllbarkeit verweisen, aber das dürfte fraglich sein, ob man damit durchkommt.

Letztlich sind die armen Profis diejenigen, die den Schwarzen Peter haben, weil die sowohl juristisch als auch technisch und kostenorganisatorisch alles berücksichtigen müssen.

Bei uns dagegen geht es bloß um ein wenig Anstand und Höflichkeit.
Und beim Auftraggeber um klare und präzise Angaben (wobei dies auch der Fotograf einfordern kann/sollte).
__________________
Gruß,
Michael
binbald ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 29.09.2009, 15:21   #36
Ta152
 
 
Registriert seit: 03.06.2004
Beiträge: 888
Zitat:
Zitat von AlexDragon Beitrag anzeigen
Also ich habe den Leuten NIE Abzüge geliefert (Vielleicht ganz früher einmal !), sondern eine CD, denn Die sollen selber entscheiden, welches Bild Sie möchten
Was ja irgendwie auf das gleiche herauskommt.

Ich habe in meinem bekanntenkreis 2 Fälle die sich darüber ärgern das sie nicht and die Orginaldateinen kommen sprich wenn sie Bilder ausbelichtet haben wollen die überteuerten Preise vom Fotografen akzeptieren müssen. Das sind Kosten mit denen die vorher nicht gerechnet haben.

Überteuert ist es natürlich nur aus der Sicht des Hochzeitspaares, für den Fotografen ist das eine Mischkalkulation.
Ta152 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2009, 15:59   #37
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.417
Zitat:
Zitat von binbald Beitrag anzeigen
Wenn ein reiner Werkvertrag abgeschlossen wurde, hat ein Fotograf formal gesehen kein Recht, andere am Fotografieren zu behindern oder davon auszuschließen (außer es ist explizit formuliert). Es ist seine Verantwortung auf welche Weise auch immer zum Ergebnis zu kommen. Nur aus einem bloßen Werkvertrag heraus, so wie er gelegentlich leichtsinnigerweise mündlich abgesprochen wird, lässt sich formal kein Alleinanspruch ableiten.(...) Bei uns dagegen geht es bloß um ein wenig Anstand und Höflichkeit.
Und beim Auftraggeber um klare und präzise Angaben (wobei dies auch der Fotograf einfordern kann/sollte).
So sehe ich das auch. Einen "Alleinvertretungsanspruch" aus dem Vertrag abzuleiten halte ich für gewagt. Mir ging es auch schon so, dass ich mich geärgert habe als ein "Profi" mir in mein (eng eingegrenztes) Hochzeitsfotoprojekt reingefummelt hat. Umgekehrt hätte ich das aus Höflichkeit nicht gemacht.
Und bei Ansagen a lá "hab ich dann allein geregelt" "erst hinterher in Verträge geschaut" wäre es bei mir lediglich mit Rücksicht auf das Brautpaar noch mit Zurückhaltung getan. Man kann seine Rechtsposition auch überschätzen. Das scheint aber nicht allen Profis klar zu sein.
Wer den Auftrag bekommt, Heu zu machen, kann auch nicht dem Regen sagen, "ey, Du störst". ...naja, passt nicht sooo ganz, klingt aber gut, oder?
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de
Itscha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2009, 16:28   #38
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
Hallo,

ich habe das auch schon ganz, ganz anders erlebt. Wir hatten ein Event in der Ausstellung, Auge des Himmels in Landsweiler Reden. Es ging darum, dass Schüler aus Luxemburg und Deutschland einen Funkkontakt mit einem Astronauten der ISS abwickelten. Anwesend war:

- Ein Kamerateam vom Saarländischen Rundfunk
- Ein Privates Filmunternehmen
- Ein Fotograf der Saarbrücker Zeitung und
- Ein Pressefotograf der DPA

Da ich von dem organisierenden Verein beauftragt war Bilder zu machen, sprach ich einfach alle Betreffenden an und wurde sehr nett "in die Runde" integriert. Manchmal zog mich sogar einer der Fotografen herum, um eine bessere Position zu erlangen. Ein anders Mal bat mich einer der Fotografen darum, meine Bilder anschauen zu dürfen (Laptop) und wollte gar ein paar Bilder von mir.

Es ist doch so, wenn man nicht stört, dürfte es auch keinen Berufsfotografen aus der Ruhe bringen. Sei denn, er hat die Befürchtung, man liefert besseres ab, als er. Dann ist er eh fehl am Platz. Ich bin mir jedenfalls sicher, dass ein Laie meinen Job nicht besser macht als ich. Hat ein Profi dieses Selbstbewusstsein in seinem Job nicht, ist er einfach nur ein armes Würstchen.

Ich denke allerdings auch, dass dein Verhalten vorbildlich war

Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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About Schmidt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2009, 16:39   #39
AlexDragon
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 18.12.2003
Ort: Direkt neben Köln (=
Beiträge: 7.701
Zitat:
Zitat von chri$ti@n Beitrag anzeigen
Ok, dann verstehe ich. Trotzdem bist du recht großzügig, ich habe Vorabzüge per Web von 400x300 (Quer) und 225x300 (Hoch) erhalten. Da kann man bei Gruppenfotos (15 Personen) nicht einmal sehen, ob man lächelt oder weint.
Ich bin bekannt für meine Großzügigkeit
AlexDragon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2009, 16:42   #40
bossi40

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 13.11.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 297
Ich hatte eigentlich nur mit ein par Posts gerechnet.
Nun bin ich ganz erstaunt über die Emotionen, die ich mit diesem Thema ausgelöst habe.
Ich bitte alle Profis, uns Hobbyknipser nicht als Naturfeinde zu betrachten.
Es gibt sicherlich auf jeder Seite schwarze Schaafe.
Ein" Bitte warten Sie einen Moment" ist evt. hilfreicher als" Ich habe die Rechte und bin gebucht worden!"

Bin aber nun der Überzeugung, ein Gespräch im Vorfeld mit dem Brautpaar, über das Ganze, hätte die Situation erst gar nicht entstehen lassen.
Aber wer, ausser der gebuchte Profi, sollte das Paar vorab über eine solche Dinge informieren?

Bossi
bossi40 ist offline   Mit Zitat antworten
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