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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » ebay: Nikon D200 für 899,- mit Optik
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Alt 11.08.2007, 21:07   #31
TorstenG
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Brake/Utw.
Beiträge: 16.635
Ähm, wo steht das man kein Zweitaccount haben darf? Man darf nur nicht auf seinen eigenen Artikel bieten (lassen)!
__________________
TorstenG ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 11.08.2007, 21:10   #32
itchypoopzkid

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 09.03.2007
Beiträge: 136
nein nein nicht ganz, also es ist so: der eine ebay account gehört meinem vater den ich aber gleichermaßen mit nutze. der 2. account ist meiner, den ich nie benutze oder wenn dann nur für solche sachen.

ist also kein 2. account auf den gleichen namen, adresse ist auch anders
itchypoopzkid ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2007, 22:20   #33
*mb*
 
 
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 4.494
Zitat:
Zitat von Hellraider Beitrag anzeigen
Im übrigen hat auch der Käufer der Kamera vermutlich schon gegen die eBay-Richtlinien verstoßen, da dort für ein und die selbe Person ein Zweit-Account angelegt worden ist.
Das ist aber nach den AGB von eBay (§ 2 Anmeldung und Mitgliedskonto, Abs. 10) zulässig:
"Grundsätzlich steht es Mitgliedern frei, mehrere Mitgliedskonten bei eBay zu eröffnen"

Natürlich darf damit kein Unfug getrieben werden:
"Der Missbrauch von Mitgliedskonten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen des Bewertungssystems, ist verboten (siehe auch § 10 Abs. 6)."

Geändert von *mb* (11.08.2007 um 22:23 Uhr)
*mb* ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2007, 22:53   #34
Hellraider
 
 
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: D-NRW
Beiträge: 2.333
Ein Zweitaccount darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen eingerichtet werden, siehe AGB §2 Abs.10:

"Grundsätzlich steht es Mitgliedern frei, mehrere Mitgliedskonten bei eBay zu eröffnen. Der Missbrauch von Mitgliedskonten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen des Bewertungssystems, ist verboten (siehe auch § 10 Abs. 6)."

Ein Missbrauch dürfte im o.g. Fall sicherlich vorliegen, da der Käufer bewusst einen zweiten Account genutzt hat, um möglichen Repressalien, die sonst seinen Haupt-Account betreffen würden, umgehen zu können, wenn er/sie NACH dem Gewinn einer Auktion die ersteigerte Ware (aus welchen Gründen auch immer) nicht abnehmen/kaufen will. Mit dem Gewinn einer Auktion ist ein rechtlich bindender Vertrag entstanden den BEIDE Seite einhalten müssen. Das bei eBay (und das ist allen eBay Mitgliedern bekannt) immer Vorkasse geleistet werden muss, setzt nunmal voraus, das man erst Geld überweise muss und dann die Ware bekommt. Wenn man sich der Identität des Bieters oder des Vorhandenseins der angebotenen Ware nicht sicher ist, darf man eben nicht mitbieten. Wenn es nach der Zahlung dann "Ärger" gibt, hat man sich das eben selbst zuzuschreiben, anstatt sich einfach mittels Zweitaccount "auf und davon" zu machen. Was für einen Sinn hat sonst die Bewertungsfunktion wenn alle "schlechten" Bewertungen beim Zweitaccount landen und alle "guten" beim Hauptaccount? Bei Barzahlung ist das ganze natürlich anders gelagert. Wenn die Ware dann vor Ort nicht vorhanden ist oder sich der Verkäufer nicht mehr ermitteln lässt, ist das ein Verstoß des Verkäufers. Daher hätte man in diesem Fall auch den Haupt-Account nutzen können, da der Käufer sich in diesem Fall nichts hat zu schulden lassen kommen und der Verkäufer in der Bringe-Schuld (Adresse zur Abholung bzw.
Ware vor Ort) ist.


Damit ich jetzt nicht falsch verstanden werde:
Ich sehe die Problematik insbesondere bei diesem Fall genauso, wie alle anderen hier. In einem solchen Fall sollte man dann aber die Finger von solchen Auktionen lassen. Wenn man es aber nicht sein lassen kann und trotzdem mitbietet/kauft dann soll man auch dafür gerade stehen und das ganze ggf. als Lehrgeld und mit Strafanzeige gg. den vermeintlichen Verkäufer abschreiben und sich nicht mal eben ganz einfach "davon schleichen", wenn nicht alles so läuft, wie man sich das vorgestellt hat.


http://pages.ebay.de/help/policies/identity-false.html

^^ Wenn jemand einen anderen Account (mitbe-)nutzt, stimmen die Kontaktdaten (zumindestens der Name des jeweiligen Accounts) nicht, da dies wissentlich, also mit Vorsatz passiert, wird gegen diesen eBay Grundsatz verstoßen was zu einem Ausschluss von eBay führen kann. Siehe auch AGB §2 Abs.2 und Abs.5
Gegen §2 Abs.7 ist bei der Nutzung eines zweiten Accounts ebenfalls verstoßen worden, wenn es sich um die Accounts von unterschiedlichen Personen handelt.
Dito §2 Abs.10
Dito §2 Abs.11

siehe auch §4 Abs.2

Ist der-/diejenige noch unter 18 Jahren, wird gegen die eBay AGBs verstoßen, was ebenfalls zu einem Ausschluss von eBay führen kann:

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html
__________________
Gruß aus NRW

Stefan

Geändert von Hellraider (11.08.2007 um 23:03 Uhr)
Hellraider ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2007, 01:35   #35
rotarran
 
 
Registriert seit: 28.11.2006
Beiträge: 264
Zitat:
Zitat von Hellraider Beitrag anzeigen
Ein Missbrauch dürfte im o.g. Fall sicherlich vorliegen, da der Käufer bewusst einen zweiten Account genutzt hat, um möglichen Repressalien, die sonst seinen Haupt-Account betreffen würden, umgehen zu können, wenn er/sie NACH dem Gewinn einer Auktion die ersteigerte Ware (aus welchen Gründen auch immer) nicht abnehmen/kaufen will.
Ich glaube, Du hast da was falsch verstanden. Missbrauch würde vorliegen, wenn jemand mit einem anderen, ihm gehörenden Account auf seine Artikel bietet oder sich durch Käufe/Verkäufe zwischen seinen Konten Bewertungspunkte verschafft.

Wer legt fest, welches der "Hauptaccount" und welches der "Zweitaccount" ist?

Zitat:
Zitat von Hellraider Beitrag anzeigen
Das bei eBay (und das ist allen eBay Mitgliedern bekannt) immer Vorkasse geleistet werden muss, setzt nunmal voraus, das man erst Geld überweise muss und dann die Ware bekommt.
Wie kommst Du auf das "immer"? Es gibt auch Angebote mit Nachnahme, Barzahlung bei Abholung, Treuhandservice... Sogar auf Rechnung ist gelegentlich möglich.

Zitat:
Zitat von Hellraider Beitrag anzeigen
Wenn man sich der Identität des Bieters oder des Vorhandenseins der angebotenen Ware nicht sicher ist, darf man eben nicht mitbieten. Wenn es nach der Zahlung dann "Ärger" gibt, hat man sich das eben selbst zuzuschreiben, anstatt sich einfach mittels Zweitaccount "auf und davon" zu machen. Was für einen Sinn hat sonst die Bewertungsfunktion wenn alle "schlechten" Bewertungen beim Zweitaccount landen und alle "guten" beim Hauptaccount?
Wieso sollte sich jemand, der in Vorausleistung gegangen ist, "auf und davon" machen?
Es ist ja nicht so, dass alle - anfangs fragwürdigen - Transaktionen einen schlechten Ausgang nehmen und/oder eine negative Bewertung nach sich ziehen. Ein zweiter Account ist z.B. empfehlenswert, um geschäftliche von privaten Transaktionen zu trennen oder zu verhindern, dass Rachebewertungen von Käufen das Verkäuferprofil schlecht aussehen lassen.

Zitat:
Zitat von Hellraider Beitrag anzeigen
Bei Barzahlung ist das ganze natürlich anders gelagert. Wenn die Ware dann vor Ort nicht vorhanden ist oder sich der Verkäufer nicht mehr ermitteln lässt, ist das ein Verstoß des Verkäufers. Daher hätte man in diesem Fall auch den Haupt-Account nutzen können, [...]
Die Barzahlung bei Abholung (ob erfolgreich oder gescheitert) schützt den Käufer nicht vor einer negativen Bewertung.

Zitat:
Zitat von Hellraider Beitrag anzeigen
Ich sehe die Problematik insbesondere bei diesem Fall genauso, wie alle anderen hier. In einem solchen Fall sollte man dann aber die Finger von solchen Auktionen lassen. Wenn man es aber nicht sein lassen kann und trotzdem mitbietet/kauft dann soll man auch dafür gerade stehen und das ganze ggf. als Lehrgeld und mit Strafanzeige gg. den vermeintlichen Verkäufer abschreiben und sich nicht mal eben ganz einfach "davon schleichen", wenn nicht alles so läuft, wie man sich das vorgestellt hat.
Mit der nötigen Vorsicht ausgestattet, sollte der interessierte eBayer solchen Angeboten schon auf den Grund gehen. Einerseits kommt eBay von allein nicht auf die Idee, fragwürdige Angebote/Verkäufer zu überprüfen - andererseits sensibilisiert man mit dem Austausch über diese andere, vielleicht noch gutgläubige Nutzer (wenn ich mir die eBay-Grundsätze so durchlese... da kann man ja nur an das Gute im Menschen glauben) für eine etwas vorsichtigere Herangehensweise als Sehen-Klicken-Kaufen.

Bei der Publikation dieser Fälle wirds dann kompliziert: hier das richtige Mass zwischen Anklage und Verharmlosung zu treffen, ist schwierig. Die leichtfertige Vorverurteilung kann grossen Schaden für den Verkäufer nach sich ziehen - durch den Eindruck eines risikolosen Kaufes hingegen führt man unter Umständen andere User ins Verderben.

Zitat:
Zitat von Hellraider Beitrag anzeigen
Wenn jemand einen anderen Account (mitbe-)nutzt, stimmen die Kontaktdaten (zumindestens der Name des jeweiligen Accounts) nicht, da dies wissentlich, also mit Vorsatz passiert, wird gegen diesen eBay Grundsatz verstoßen was zu einem Ausschluss von eBay führen kann. Siehe auch AGB §2 Abs.2 und Abs.5
Gegen §2 Abs.7 ist bei der Nutzung eines zweiten Accounts ebenfalls verstoßen worden, wenn es sich um die Accounts von unterschiedlichen Personen handelt.
Dito §2 Abs.10
Dito §2 Abs.11

siehe auch §4 Abs.2
Es handelt sich im Falle von itchypoopzkid um Vater & Sohn (eventuell(?) noch im selben Haushalt) - da finde ich das Zitieren von Paragraphen über die Übertragbarkeit leicht übertrieben.


MfG

Sebastian
rotarran ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 12.08.2007, 12:50   #36
fibbo
 
 
Registriert seit: 04.08.2005
Ort: München&Tirol
Beiträge: 151
Zitat:
Zitat von itchypoopzkid Beitrag anzeigen
...Was ist hier los? Ich bin immernoch skeptisch

Mit Grund. Er ist bereits suspendiert worden, bzw. hat sich selber abgemeldet. Viel Glück denjenigen die evtl. im Voraus bezahlt haben.

fibbo
__________________
"Von all den Dingen, die mir verloren gegangen sind, habe ich am meisten an meiner Pentax gehangen"
Aber das hier ist mein Lieblingsbild ;-) Dynax 5D, AF 200/2,8 mit 2x-EX Apo-Konverter
fibbo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2007, 13:07   #37
itchypoopzkid

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 09.03.2007
Beiträge: 136
naja hab ich mir schon gedacht. egal - andere sache:

was sagt ihr denn hierzu?

http://www.intersystemit.com/product...roducts_id=151
itchypoopzkid ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2007, 13:13   #38
Nobsch
 
 
Registriert seit: 09.09.2005
Ort: Himmel
Beiträge: 1.564
Zitat:
Zitat von itchypoopzkid Beitrag anzeigen
hallo Freunde,

ich selber, noch stolzer Besitzer einer Dynax 7D habe bei diesem ebay Angebot heute Nacht zugeschlagen

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...MEWN:IT&ih=020

Wollte das Teil selber abholen und Bar bezahlen. Und nun wollte ich euch mal fragen was da dran sein könnte bzw. wo der Haken sein könnte?

Der Verkäufer hat 13 BW und bietet außerdem noch 2 K10D für keine 500 Kröten an. Was ist hier los? Ich bin immernoch skeptisch

----

Hast Du die Camera denn nun abgeholt? - Oder hab ich da gerade was überlesen. Ich selbst habe bei Ebay eine D2xs bei einem Anbieter mit NULL Bewertungspunkten ersteigert. (Möglicherweise denkt der ein oder andere jetzt "Der ist ja schön blöd....")

Bis kurz vor Schluß keine Gebote - weil der Text wirklich erhebliche Zweifel aufkommen ließ. Ich zitiere auszugsweise...verkaufe im Auftrag.... aus Nachlaß.... keine Original-Rechnung... mit Objektiv...zwei Monate alt - 148 Auslösungen...

Und was ist daraus geworden. Anbieter hat sich zwei Tage nach Auktionsende gemeldet, ich bin 450 km zu ihm gefahren, hab die Kamera geprüft, vorher über NIKON Deutschland die Seriennummer checken lassen - und - auch wenn es mehr als 148 Auslösungen waren - einen echten Schnapp gemacht!

Nicht immer muss es schlecht sein wenig BW-Points zu haben. Hier hatte die Tochter des verstorbenen Amateurfotografen im Auftrag der Mutter einen Ebay-Acount eröffnet. War also alles wie beschrieben.

Solange Du abholen kannst - plan einfach ne Kurzreise ein

Herzliche Grüße aus Mainhattan

Norbert
__________________


Facebook - Youpic
Nobsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2007, 13:15   #39
itchypoopzkid

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 09.03.2007
Beiträge: 136
naja also das mit seinem ebay account ist jetzt geschichte, aber wer weiß vielleicht schreibt er ja zurück. was hast du denn für die d2x bezahlt.

und was sagt ihr zu meinem vorletzten post mit dem link? was ist das denn für ein shop?
itchypoopzkid ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2007, 13:15   #40
Hellraider
 
 
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: D-NRW
Beiträge: 2.333
Zitat:
Zitat von rotarran Beitrag anzeigen
Ich glaube, Du hast da was falsch verstanden. Missbrauch würde vorliegen, wenn jemand mit einem anderen, ihm gehörenden Account auf seine Artikel bietet oder sich durch Käufe/Verkäufe zwischen seinen Konten Bewertungspunkte verschafft.
Du nennst es also keinen Mißbrauch des eBay Bewertungssystems, wenn man potentiell, schlechte Bewertungen einem gesonderten Account "zu Gute" fließen lässt und alle "guten" Bewertungen dem "Hauptaccount"? Das ganze Bewertungssystem wird damit ad absurdum geführt *Kopfschüttel*


Zitat:
Zitat von rotarran Beitrag anzeigen
Wer legt fest, welches der "Hauptaccount" und welches der "Zweitaccount" ist?
In o.g. Fall und so wie der Käufer das beschrieben hat, hat er den Zweitaccount bewusst genutzt, da er sich ob des Verkäufers/der vorhandenen Cam nicht sicher war. Daher hat der Käufer von sich aus schon klar gemacht, das der genutzte Account NICHT der Hauptaccount war.


Zitat:
Zitat von rotarran Beitrag anzeigen
Wie kommst Du auf das "immer"? Es gibt auch Angebote mit Nachnahme, Barzahlung bei Abholung, Treuhandservice... Sogar auf Rechnung ist gelegentlich möglich.
Da habe ich mich wohl etwas ungenau ausgedrückt. Es hätte heißen müssen "in der Regel".


Zitat:
Zitat von rotarran Beitrag anzeigen
Wieso sollte sich jemand, der in Vorausleistung gegangen ist, "auf und davon" machen?
Es ist ja nicht so, dass alle - anfangs fragwürdigen - Transaktionen einen schlechten Ausgang nehmen und/oder eine negative Bewertung nach sich ziehen. Ein zweiter Account ist z.B. empfehlenswert, um geschäftliche von privaten Transaktionen zu trennen oder zu verhindern, dass Rachebewertungen von Käufen das Verkäuferprofil schlecht aussehen lassen.
Da hast du wohl etwas falsch verstanden. Das "auf und davon" bezieht sich auf den Fall, das man etwas ersteigert und dann nicht bezahlt, weil man sich ob des Verkäufers bzw. der vorhandenen Ware nicht sicher ist und man potentiell negativen Bewertungen gelassen gegenüber stehen kann, da man ja nicht mit dem Hauptaccount (da wo nur positive Bewertungen vorhanden sind) ersteigert hat.


Zitat:
Zitat von rotarran Beitrag anzeigen
Die Barzahlung bei Abholung (ob erfolgreich oder gescheitert) schützt den Käufer nicht vor einer negativen Bewertung.
Die man mit einer eidesstattlichen Erklärung, das die Ware bei Abholung gar nicht vorhanden war, innerhalb von knapp 1 Monat wieder löschen kann.


Zitat:
Zitat von rotarran Beitrag anzeigen
Mit der nötigen Vorsicht ausgestattet, sollte der interessierte eBayer solchen Angeboten schon auf den Grund gehen. Einerseits kommt eBay von allein nicht auf die Idee, fragwürdige Angebote/Verkäufer zu überprüfen - andererseits sensibilisiert man mit dem Austausch über diese andere, vielleicht noch gutgläubige Nutzer (wenn ich mir die eBay-Grundsätze so durchlese... da kann man ja nur an das Gute im Menschen glauben) für eine etwas vorsichtigere Herangehensweise als Sehen-Klicken-Kaufen.

Bei der Publikation dieser Fälle wirds dann kompliziert: hier das richtige Mass zwischen Anklage und Verharmlosung zu treffen, ist schwierig. Die leichtfertige Vorverurteilung kann grossen Schaden für den Verkäufer nach sich ziehen - durch den Eindruck eines risikolosen Kaufes hingegen führt man unter Umständen andere User ins Verderben.
Hmm, mit "der nötigen Vorsicht ausgestattet" heißt bei dir also folgendes: Ich nehme mir halt mal einen anderen Account, da hier ja nichts passieren kann. Wenn es eine negative Bewertung hagelt, dann erstelle ich mir eben einen neuen Account.
Armes Deutschland kann ich da nur sagen. Man sollte manns genug sein, aus solchen Fehlern zu lernen, wenn man etwas gekauft hat und die Ware nicht bekommt oder andernfalls die Finger von solchen dubiosen Angeboten zu lassen. Im übrigen kann man sich ja auch im Vorfeld, bevor man bietet, sich über die Identität bzw. das Vorhandensein der Ware informieren (z.B. über Themen wie diesem hier).


Zitat:
Zitat von rotarran Beitrag anzeigen
Es handelt sich im Falle von itchypoopzkid um Vater & Sohn (eventuell(?) noch im selben Haushalt) - da finde ich das Zitieren von Paragraphen über die Übertragbarkeit leicht übertrieben.
Das hat nichts mit übertrieben zu tun. Beide haben einen Vertrag mit eBay abgeschlossen und beide haben durch die Accountteilung gegen die eBay Richtlinien verstoßen.
__________________
Gruß aus NRW

Stefan
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