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#31 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Brake/Utw.
Beiträge: 16.635
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Ähm, wo steht das man kein Zweitaccount haben darf? Man darf nur nicht auf seinen eigenen Artikel bieten (lassen)!
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#32 |
Themenersteller
Registriert seit: 09.03.2007
Beiträge: 136
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nein nein nicht ganz, also es ist so: der eine ebay account gehört meinem vater den ich aber gleichermaßen mit nutze. der 2. account ist meiner, den ich nie benutze oder wenn dann nur für solche sachen.
ist also kein 2. account auf den gleichen namen, adresse ist auch anders |
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#33 | |
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 4.494
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Zitat:
"Grundsätzlich steht es Mitgliedern frei, mehrere Mitgliedskonten bei eBay zu eröffnen" Natürlich darf damit kein Unfug getrieben werden: "Der Missbrauch von Mitgliedskonten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen des Bewertungssystems, ist verboten (siehe auch § 10 Abs. 6)." Geändert von *mb* (11.08.2007 um 22:23 Uhr) |
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#34 |
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: D-NRW
Beiträge: 2.333
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Ein Zweitaccount darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen eingerichtet werden, siehe AGB §2 Abs.10:
"Grundsätzlich steht es Mitgliedern frei, mehrere Mitgliedskonten bei eBay zu eröffnen. Der Missbrauch von Mitgliedskonten, insbesondere bei der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Auktion und/oder bei der Abgabe von Bewertungen im Rahmen des Bewertungssystems, ist verboten (siehe auch § 10 Abs. 6)." Ein Missbrauch dürfte im o.g. Fall sicherlich vorliegen, da der Käufer bewusst einen zweiten Account genutzt hat, um möglichen Repressalien, die sonst seinen Haupt-Account betreffen würden, umgehen zu können, wenn er/sie NACH dem Gewinn einer Auktion die ersteigerte Ware (aus welchen Gründen auch immer) nicht abnehmen/kaufen will. Mit dem Gewinn einer Auktion ist ein rechtlich bindender Vertrag entstanden den BEIDE Seite einhalten müssen. Das bei eBay (und das ist allen eBay Mitgliedern bekannt) immer Vorkasse geleistet werden muss, setzt nunmal voraus, das man erst Geld überweise muss und dann die Ware bekommt. Wenn man sich der Identität des Bieters oder des Vorhandenseins der angebotenen Ware nicht sicher ist, darf man eben nicht mitbieten. Wenn es nach der Zahlung dann "Ärger" gibt, hat man sich das eben selbst zuzuschreiben, anstatt sich einfach mittels Zweitaccount "auf und davon" zu machen. Was für einen Sinn hat sonst die Bewertungsfunktion wenn alle "schlechten" Bewertungen beim Zweitaccount landen und alle "guten" beim Hauptaccount? Bei Barzahlung ist das ganze natürlich anders gelagert. Wenn die Ware dann vor Ort nicht vorhanden ist oder sich der Verkäufer nicht mehr ermitteln lässt, ist das ein Verstoß des Verkäufers. Daher hätte man in diesem Fall auch den Haupt-Account nutzen können, da der Käufer sich in diesem Fall nichts hat zu schulden lassen kommen und der Verkäufer in der Bringe-Schuld (Adresse zur Abholung bzw. Ware vor Ort) ist. Damit ich jetzt nicht falsch verstanden werde: Ich sehe die Problematik insbesondere bei diesem Fall genauso, wie alle anderen hier. In einem solchen Fall sollte man dann aber die Finger von solchen Auktionen lassen. Wenn man es aber nicht sein lassen kann und trotzdem mitbietet/kauft dann soll man auch dafür gerade stehen und das ganze ggf. als Lehrgeld und mit Strafanzeige gg. den vermeintlichen Verkäufer abschreiben und sich nicht mal eben ganz einfach "davon schleichen", wenn nicht alles so läuft, wie man sich das vorgestellt hat. http://pages.ebay.de/help/policies/identity-false.html ^^ Wenn jemand einen anderen Account (mitbe-)nutzt, stimmen die Kontaktdaten (zumindestens der Name des jeweiligen Accounts) nicht, da dies wissentlich, also mit Vorsatz passiert, wird gegen diesen eBay Grundsatz verstoßen was zu einem Ausschluss von eBay führen kann. Siehe auch AGB §2 Abs.2 und Abs.5 Gegen §2 Abs.7 ist bei der Nutzung eines zweiten Accounts ebenfalls verstoßen worden, wenn es sich um die Accounts von unterschiedlichen Personen handelt. Dito §2 Abs.10 Dito §2 Abs.11 siehe auch §4 Abs.2 Ist der-/diejenige noch unter 18 Jahren, wird gegen die eBay AGBs verstoßen, was ebenfalls zu einem Ausschluss von eBay führen kann: http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html
__________________
Gruß aus NRW Stefan Geändert von Hellraider (11.08.2007 um 23:03 Uhr) |
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#35 | ||||||
Registriert seit: 28.11.2006
Beiträge: 264
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Zitat:
Wer legt fest, welches der "Hauptaccount" und welches der "Zweitaccount" ist? Zitat:
Zitat:
Es ist ja nicht so, dass alle - anfangs fragwürdigen - Transaktionen einen schlechten Ausgang nehmen und/oder eine negative Bewertung nach sich ziehen. Ein zweiter Account ist z.B. empfehlenswert, um geschäftliche von privaten Transaktionen zu trennen oder zu verhindern, dass Rachebewertungen von Käufen das Verkäuferprofil schlecht aussehen lassen. Zitat:
Zitat:
Bei der Publikation dieser Fälle wirds dann kompliziert: hier das richtige Mass zwischen Anklage und Verharmlosung zu treffen, ist schwierig. Die leichtfertige Vorverurteilung kann grossen Schaden für den Verkäufer nach sich ziehen - durch den Eindruck eines risikolosen Kaufes hingegen führt man unter Umständen andere User ins Verderben. Zitat:
MfG Sebastian |
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#36 |
Registriert seit: 04.08.2005
Ort: München&Tirol
Beiträge: 151
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Mit Grund. Er ist bereits suspendiert worden, bzw. hat sich selber abgemeldet. Viel Glück denjenigen die evtl. im Voraus bezahlt haben. fibbo |
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#37 |
Themenersteller
Registriert seit: 09.03.2007
Beiträge: 136
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naja hab ich mir schon gedacht. egal - andere sache:
was sagt ihr denn hierzu? http://www.intersystemit.com/product...roducts_id=151 |
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#38 | |
Registriert seit: 09.09.2005
Ort: Himmel
Beiträge: 1.564
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Zitat:
---- Hast Du die Camera denn nun abgeholt? - Oder hab ich da gerade was überlesen. Ich selbst habe bei Ebay eine D2xs bei einem Anbieter mit NULL Bewertungspunkten ersteigert. (Möglicherweise denkt der ein oder andere jetzt "Der ist ja schön blöd....") Bis kurz vor Schluß keine Gebote - weil der Text wirklich erhebliche Zweifel aufkommen ließ. Ich zitiere auszugsweise...verkaufe im Auftrag.... aus Nachlaß.... keine Original-Rechnung... mit Objektiv...zwei Monate alt - 148 Auslösungen... Und was ist daraus geworden. Anbieter hat sich zwei Tage nach Auktionsende gemeldet, ich bin 450 km zu ihm gefahren, hab die Kamera geprüft, vorher über NIKON Deutschland die Seriennummer checken lassen - und - auch wenn es mehr als 148 Auslösungen waren - einen echten Schnapp gemacht! Nicht immer muss es schlecht sein wenig BW-Points zu haben. Hier hatte die Tochter des verstorbenen Amateurfotografen im Auftrag der Mutter einen Ebay-Acount eröffnet. War also alles wie beschrieben. Solange Du abholen kannst - plan einfach ne Kurzreise ein ![]() Herzliche Grüße aus Mainhattan Norbert |
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#39 |
Themenersteller
Registriert seit: 09.03.2007
Beiträge: 136
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naja also das mit seinem ebay account ist jetzt geschichte, aber wer weiß vielleicht schreibt er ja zurück. was hast du denn für die d2x bezahlt.
und was sagt ihr zu meinem vorletzten post mit dem link? was ist das denn für ein shop? |
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#40 | ||||||
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: D-NRW
Beiträge: 2.333
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Armes Deutschland kann ich da nur sagen. Man sollte manns genug sein, aus solchen Fehlern zu lernen, wenn man etwas gekauft hat und die Ware nicht bekommt oder andernfalls die Finger von solchen dubiosen Angeboten zu lassen. Im übrigen kann man sich ja auch im Vorfeld, bevor man bietet, sich über die Identität bzw. das Vorhandensein der Ware informieren (z.B. über Themen wie diesem hier). Das hat nichts mit übertrieben zu tun. Beide haben einen Vertrag mit eBay abgeschlossen und beide haben durch die Accountteilung gegen die eBay Richtlinien verstoßen.
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Gruß aus NRW Stefan |
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