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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Auffällige Fotografen
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Alt 26.07.2011, 13:26   #21
insomapi
 
 
Registriert seit: 12.06.2010
Ort: Köln
Beiträge: 266
Zitat:
Zitat von Seph Beitrag anzeigen
Wie Tim schon schrieb, haben Personen prinzipiell keinen Anspruch auf Einsicht oder gar Löschung von Bildern. Insbesondere dürfen Sie auch keine Herausgabe des Films fordern, dieser ist Eigentum des Fotografen.

Sie dürfen lediglich einer Veröffentlichung von Bildern, auf denen Sie deutlich erkennbar und nicht nur Beiwerk sind, widersprechen.
IRRTUM
besonders der letzte Satz ist gänzlich falsch. Denn dann gäb es kein Gesetz RECHT AM EIGENEN BILD sondern RECHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG AM EIGENEN BILD

Und man kann durchaus das Löschen verlangen ...allerdings muss man dafür die Polizei bemühen denn nur sie (Exekutive) ist berechtigt Gesetze (notfalls sogar mit Gewalt/Verhältnismässigkeit) durchzusetzen. (und auch NUR SIE und kein Richter oder Anwalt wie allgemein oft vermutet wird)

Und bei aller Liebe, ich fotografiere auch menschenansammlungen etc ...aber sobald wenige Menschen Hauptmotiv sind gehört es sich das man fragt. Und glaubt mir mal: Wenn ich glaube das jemand Fotos meine Kinder mach und er es mir nicht widerlegen kann, dann kommt derjenige ganz sicher nicht mit diesen Bildern auf der Karte bei sich zu hause an
__________________
Ist die Kritik an meinem Bild so formuliert wie du/sie sie selber gerne erhalten würdest? Dann gerne her damit!
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Alt 26.07.2011, 13:36   #22
Kerstin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Zitat:
Zitat von insomapi Beitrag anzeigen
Und bei aller Liebe, ich fotografiere auch menschenansammlungen etc ...aber sobald wenige Menschen Hauptmotiv sind gehört es sich das man fragt. Und glaubt mir mal: Wenn ich glaube das jemand Fotos meine Kinder mach und er es mir nicht widerlegen kann, dann kommt derjenige ganz sicher nicht mit diesen Bildern auf der Karte bei sich zu hause an
Womit wir wieder beim Ausgangspunkt meines Problems angekommen wären ... und somit leider nicht sonderlich hilfreich

Ganz ehrlich, hier Öl ins Feuer zu gießen ist nicht das, was dienlich ist und es wäre nett, wenn diese Hinweise zur Selbstjustiz oder wie auch immer das zu verstehen ist an dieser Stelle außen vor bleiben könnten.

Hier gehts darum, wie man sich unter Berücksichtigung geltender Gesetze korrekt verhält.
__________________
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Der Klügere kippt nach

Geändert von Kerstin (26.07.2011 um 13:40 Uhr)
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Alt 26.07.2011, 13:40   #23
kamoebi
 
 
Registriert seit: 20.04.2010
Ort: ein Sachse in Berlin
Beiträge: 242
Diese Art Diskussion gabs ja schon des öfteren hier. Ich lese das immer sehr angespannt und bin immer wieder überrascht, dass mir sowas nocht nicht passiert ist. ich streife oft durch die Städte und Gegenden. Wir sind oft an Wochenenden unterwegs und mache dann immer eine Bilderreportage für unsere Freunde, damit sie immer wissen, was wir so treiben. Aber noch nie hat mich jemand angemacht. Nicht in Deutschland, nicht im Ausland. Beim letzten Exkurs auf dem Nürburgring, beim TGP, im LKW-Camp, bei den ganzen (positiv) verrückten Truckern, im Fahrerlager, nichts. Keine Probleme. Vor paar Wochen habe ich dann einen getarnten LKW von Daimler auf einem Werkstatthof abgeschossen. Da habe ich gedacht, jetzt biste fällig. Hinter meinen Rücken rief Jemand "Hallo SIE da!" Ich hab dann ganz normal alles eingepackt und beim Einteigen über meine Schulter geschaut. Erleichterung, ich war nicht gemeint. Also geht doch. Aber vielleicht kommt noch mein Erstes Mal. Ich verspreche, ich arbeite daran.
kamoebi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2011, 13:49   #24
insomapi
 
 
Registriert seit: 12.06.2010
Ort: Köln
Beiträge: 266
Zitat:
Zitat von Kerstin Beitrag anzeigen
Womit wir wieder beim Ausgangspunkt meines Problems angekommen wären ... und somit leider nicht sonderlich hilfreich

Ganz ehrlich, hier Öl ins Feuer zu gießen ist nicht das, was dienlich ist und es wäre nett, wenn diese Hinweise zur Selbstjustiz oder wie auch immer das zu verstehen ist an dieser Stelle außen vor bleiben könnten.
Mir ist nicht ganz klar was diese Spitze ÖL ins Feuer gießen etc soll, ich weiß auch nicht wie Du hier auf Selbstjustiz kommst.
Da ich geschreiben habe wer in Deutschland die Gesetze durchsetzen darf ist der Kontext für mich eigentlich klar.
Und ich finde es durchaus dienlich das
a) die Gesetze diskutiert werden und
b) die Meinung eines menschen der Fotografiert in der Rolle des nicht fotografierenden Verantworlichen (Elternteil) genannt wird.

Wenn du damit meinst das es nicht dienlich ist weil es nicht ausdrücklich aus der Sicht der Fotografen ist dann tut mir das Leid.

Und bevor hier falsche Richtungen eingeschlagen werden..Es war selbstverständlich kein Aufruf zur Selbstjustiz sondern lediglich (zum Kontext) der Hinweis das ich da durchaus mein Recht durchsetzen lassen würden.

Zitat:
Zitat von Kerstin Beitrag anzeigen
Hier gehts darum, wie man sich unter Berücksichtigung geltender Gesetze korrekt verhält.
Wenn du dich 100% korrekt verhalten willst bleibt nur vorher zu fragen oder hinterher (weil die Person z.b. im Gedanken aufgenommen werden sollte) zu klären ob es ok war und ggf zu löschen.
__________________
Ist die Kritik an meinem Bild so formuliert wie du/sie sie selber gerne erhalten würdest? Dann gerne her damit!
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Geändert von insomapi (26.07.2011 um 13:53 Uhr)
insomapi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2011, 13:52   #25
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Ich verfahre rein praktisch so, dass ich beginne zu fotografieren, dann anspreche, mich unterhalte und dann noch ein bischen fotografiere.
Ich frag grundsätzlich nach ner Mailadresse und sende die Bilder zu. Dafür darf ich dann zeigen. Das erfrage ich manchmal ausdrücklich, manchmal nicht und machs einfach.

In der Demo ist das Grenzfrage, keiner hat ne ganz eideutige Antwort wo Grenzen liegen. Ist wirklich vom Bild abhängig.

Aber die Kunst- und Reportagefreiheit bieten hier hervorragendne Argumente wenn es wirklich mal zu Schwierigkeiten kommen sollte. :-)

Zitat:
Zitat von insomapi Beitrag anzeigen
Und man kann durchaus das Löschen verlangen ...allerdings muss man dafür die Polizei bemühen denn nur sie (Exekutive) ist berechtigt Gesetze (notfalls sogar mit Gewalt/Verhältnismässigkeit) durchzusetzen. (und auch NUR SIE und kein Richter oder Anwalt wie allgemein oft vermutet wird)
derSatz ist so generell richtig, wie im Ergebnis total falsch.

Polizei = Teil der Exekutive ist richtig.

ABER kein Polizist wird auf Deienn Zuruf hin irgendwas löschen. Niemals. Das ist echt so richtig falsch :-)
Dazu brauchst Du einen zivilrechtlich titulierten Anspruch.
Bei Straftatverdacht k a n n die Polizei sicherstellen (Du stimmst zu) oder beschlagnahmen (Du lehnst ab) letzteres schon muß ein Richter dann innerhalb von 3 Tagen bestätigen. Wir reden nicht von löschen.

Zivilrechtlich wird Dich niemals ein Polizist unterstützen, und ein Urteil vollsteckt der Gerichtsvollzieher.
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com

Geändert von simply black (26.07.2011 um 14:00 Uhr)
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Alt 26.07.2011, 13:58   #26
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.416
Zitat:
Zitat von insomapi Beitrag anzeigen
IRRTUM
besonders der letzte Satz ist gänzlich falsch. Denn dann gäb es kein Gesetz RECHT AM EIGENEN BILD sondern RECHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG AM EIGENEN BILD
Hast Du mal ins Gesetz geschaut? Nö, oder?
§ 22 [Recht am eigenen Bilde]
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. (...)

Zitat:
Und man kann durchaus das Löschen verlangen
Nein, wohl eher nicht.
Zitat:
...allerdings muss man dafür die Polizei bemühen denn nur sie (Exekutive) ist berechtigt Gesetze (notfalls sogar mit Gewalt/Verhältnismässigkeit) durchzusetzen. (und auch NUR SIE und kein Richter oder Anwalt wie allgemein oft vermutet wird)
Das ist sicher nicht richtig. Der Anspruch aus § 22 KUG ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein zivilrechtlicher Anspruch, für dessen Durchsetzung die Polizei keinen Finger krumm machen darf und wird. Unterlassung oder sonstiges in diesem Zusammenhang wird Dir nur ein Gericht zubilligen.
Woher hast Du deine Theorien?
Zitat:
Wenn ich glaube das jemand Fotos meine Kinder mach und er es mir nicht widerlegen kann, dann kommt derjenige ganz sicher nicht mit diesen Bildern auf der Karte bei sich zu hause an
Pfffff....
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de
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Alt 26.07.2011, 14:03   #27
Kerstin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Zitat:
Zitat von insomapi Beitrag anzeigen
Mir ist nicht ganz klar was diese Spitze ÖL ins Feuer gießen etc soll, ich weiß auch nicht wie Du hier auf Selbstjustiz kommst.
Da ich geschreiben habe wer in Deutschland die Gesetze durchsetzen darf ist der Kontext für mich eigentlich klar.
Dann erkläre mir doch bitte, wie du verhinderst, dass derjenige, von dem du MEINST, dass er Bilder deiner Kinder gemacht hat, zu Hause ankommt.

In meinem speziellen Fall hatte ich kein Kind fotografiert, weder bewusst, noch unbewusst. Es handelte sich schlicht um eine Unterstellung. Ich habe sogar die Bilder gezeigt (was ich nicht einmal muss offenbar). Hat aber alles nicht gereicht. Und dann? Dann kannst du die Polizei rufen, aber ich kann in den Bus steigen und abfahren.

Und JA. Mich interessiert hier ausschließlich, was ich als FOTOGRAF in dieser Situation tun kann. Nicht, was du mit einem machst, der Bilder deiner Kinder macht. Und auch nicht, wie ich mich geschickt rauswinde, wenn ich es doch getan hätte.
__________________
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Der Klügere kippt nach
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Alt 26.07.2011, 14:05   #28
insomapi
 
 
Registriert seit: 12.06.2010
Ort: Köln
Beiträge: 266
Zitat:
Zitat von Itscha Beitrag anzeigen
Hast Du mal ins Gesetz geschaut? Nö, oder?
§ 22 [Recht am eigenen Bilde]
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. (...)

Nein, wohl eher nicht.
LOL du solltest auch alles lesen ...ich sag mal als Tipp Strafgesetzbuch, kleine zweihunderter Zahl :-)

---------- Post added 26.07.2011 at 14:12 ----------

Zitat:
Zitat von simply black Beitrag anzeigen
I
ABER kein Polizist wird auf Deienn Zuruf hin irgendwas löschen. Niemals. Das ist echt so richtig falsch :-)
Dazu brauchst Du einen zivilrechtlich titulierten Anspruch.
Bei Straftatverdacht k a n n die Polizei sicherstellen (Du stimmst zu) oder beschlagnahmen (Du lehnst ab) letzteres schon muß ein Richter dann innerhalb von 3 Tagen bestätigen. Wir reden nicht von löschen.

Zivilrechtlich wird Dich niemals ein Polizist unterstützen, und ein Urteil vollsteckt der Gerichtsvollzieher.
Völlig Richtig was du sagst. Sicherlich war es etwas zu plakativ dargestellt.
Aber da ich glaube das ein Fotograf lieber 2 Bilder löscht bevor es ärger gibt glaube ich nicht das es soweit kommt und er sie löscht wenn die Ordnungshüter da stehen.

ich jedenfalls würde mich nicht scheuen die Person solange im Auge zu behalten bis die angerufene Polizei erscheint. Und gerade im Hinblick auf Kinder dürften da alle recht sensibel reagieren
Ganz nebenbei finde ich das ein Fotograf der ungefragt Kinder als Hauptmotiv auswählt ohne vorher die Eltern zu fragen fremderzogen und fremdsensibilisiert werden muss.
Aber das dürften ja Gott sei Dank den extremen Ausnahmen sein .....
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Alt 26.07.2011, 14:19   #29
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
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Beiträge: 4.416
Zitat:
Zitat von insomapi Beitrag anzeigen
LOL du solltest auch alles lesen ...ich sag mal als Tipp Strafgesetzbuch, kleine zweihunderter Zahl :-)
Den hier meinst Du?
§ 201a [1] Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(...)

Was hat der denn mit der (hier besprochenen) auf der Straße aufgenommenen Person zu tun? Solltest Du den öffentlichen Straßenraum für eine "Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" halten, solltest Du noch mal drüber nachdenken.
Und die Polizei könnte auch in diesem Fall nicht die Bilder löschen, sondern allenfalls deine Kamera einziehen. Über die Rückgabe der Kamera mit oder ohne Bilder entscheidet dann die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren oder der Richter im Strafverfahren. Die Polizei entscheidet lediglich vor Ort, ob sie die Kamera einzieht. § 201a [4] StGB.

Sollte ich Kerstin falsch verstanden haben, und es ging darum, dass sie durch Wohnungsfenster fremde Leute fotografiert ... ja dann lass ich deinen Beitrag teilweise gelten. Da sollte man wirklich vorher fragen.
Du bist kein Jurist, oder?
__________________
Gruß,
Itscha

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Alt 26.07.2011, 14:21   #30
insomapi
 
 
Registriert seit: 12.06.2010
Ort: Köln
Beiträge: 266
Zitat:
Zitat von Kerstin Beitrag anzeigen
Dann erkläre mir doch bitte, wie du verhinderst, dass derjenige, von dem du MEINST, dass er Bilder deiner Kinder gemacht hat, zu Hause ankommt.
Zitat:
Zitat von Kerstin Beitrag anzeigen
Und JA. Mich interessiert hier ausschließlich, was ich als FOTOGRAF in dieser Situation tun kann.
Würde ich dir gerne erklären aber die willst es hier ja nicht lesen

Zitat:
Zitat von Kerstin Beitrag anzeigen
In meinem speziellen Fall hatte ich kein Kind fotografiert, weder bewusst, noch unbewusst. Es handelte sich schlicht um eine Unterstellung.
Ziehst du dir alle Schuhe an? Wo steht das was von dir? Wo Unterstelle ich dir das du irgendein Kind fotografiert hast??????????
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