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#11 | ||
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
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Zitat:
Es ist immer eine Sache des Aufwandes und der Verhältnismäßigkeit. Bei Flyern könnte der subjektiv beurteilende Finanzbeamte durchaus sagen, dass dieser Aufwand private Interessen übersteigt, und Gewerbsmäßigkeit unterstellen. Zitat:
Aufpassen würde ich persönlich aber, wenn irgendwelche Zuschauer erkennbar sind. Manche wollen vielleicht nicht unbedingt bei solchen Veranstaltungen gesehen werden ![]() |
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#12 | |
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
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Zitat:
JEDER darf hier "was sagen".... es sollte in solchen Fällen aber an die RICHTIGE Adresse gehen! deine "Finanzämter" haben in diesem Fall die gleiche Funktion wie.....der TÜV wenn dein Wagen gerade durch ist.....du trotzdem an der nächsten Ecke einen Bums baust.... wirst du den TÜV nicht verklagen können ![]() ![]() ![]() Finanzämter kümmern sich nur..... das Geld per Steuern reinkommt.... die interessiert es nicht die Bohne was an einer HP===> privat sei ....das betrifft aber NICHT.....das Urheberrecht ![]() das Problem heute ist... alle wissen das mit Fotografie Geld zu machen ist, und sei sicher wenn sich auch nur eine Person dort wieder erkennt, vielleicht noch mit dem "Liebchen" im Arm.... dann gehts los ![]() damit das klar ist, MIR passt dieses Verhalten auch nicht.... aber schon am verpacktem Reichstag konnte man sehen was da abgeht. ![]() Mfg gpo |
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#13 | ||||
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
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@ gpo
Uwe fragte: Zitat:
Dein Zitat:
Zitat:
![]() Zitat:
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#14 | |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Zitat:
Deswegen bist Du abhängig, Reportagen nicht unbedingt.
__________________
Gruß, Michael |
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#15 |
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: Holzland
Beiträge: 1.393
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Da bin ich mal gespannt, wie du gegen den willen eines veranstalters auf einer veranstaltung fotografierst und dann noch straffrei diese Bilder veröffentlichst... Und zum Thema Recht am eigenen Bild, das wird meist in den AGBs des jeweiligen Veranstalters geregelt. Meines Wissens erklärt man sich beim Großteil der Veranstaltungen mit dem Erwerb der Eintrittskarten, spätestens beim Eintritt auf das Gelände der Veranstaltung einverstanden, das man fotografiert und diese Bilder veröffentlicht werden.
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#16 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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z.B. § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG
__________________
Gruß, Michael |
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#17 |
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
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Moin
@eggett....lies (dein)mal Beitrag 11....DU selber hast mit dem Finanzamt angefangen ![]() ![]() ![]() wenn du mein Geschreibsel nicht verstehst... liegt es vielleicht auch darin, wie man sich selber so darstellt ![]() was in diesem Fall einzig wichtig ist .... ....steht in den Statuten des Veranstalters und was der T.O. daraus macht ![]() ![]() Mfg gpo |
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#18 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: am schönen Niederrhein
Beiträge: 3.106
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Zitat:
![]() Zitat:
Ich veröffentliche also mal hier, mal da, in jenem oder diesem Forum... die Sache soll aber ein wenig System bekommen, in Form eines Internetseitchens... und zwar rein non-kommerziell, ohne jede Geschäftsabsicht... Hmm, wenn wir ehrlich sein wollen, ist jede Spotterhomepage sicherlich rechtswidrig... ich glaube kaum ein Flugzeugspotter hat Property-Releases von Flughafenbetreibern geschweige denn Airlines... *grübel* ![]() P.S.: ausserdem zankt Euch nicht untereinander, ich wollte nur einen Rat bzw. eine Einschätzung der Sachlage. ![]()
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Was beliebt, ist auch erlaubt! ![]() |
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#19 | |
abgemeldet
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
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Zitat:
![]() Auf dem Gelände kann das anders aussehen - die Pariser Flughäfen haben (hatten mal, kenne den aktuellen Stand nicht) das Fotografieren innerhalb des Zaunes zum Beispiel explizit verboten (Kampf dem Terror, keine anderen Gründe - aber es gibt weiters Fotos von dort, also kümmerts die lokalen Kollegen scheinbar nicht), in manchen Ländern gilt das landesweit (in Griechenland landet man wegen Spionage schnell im Knast, wenn der Platz - was häufig der Fall ist - auch militärisch genutzt wird). In Düsseldorf ists verboten, wenn man dienstlich auf dem Vorfeld ist. Von den Terassen und während der Führungen ists OK, solange nur für private Zwecke. Will man kommerziell nutzen, muss man Genehmigung einholen (ist kostenpflichtig!). In allen diesen Fällen besteht aber ein Fotografierverbot - es geht nie um die Veröffentlichung. Viele Grüße, Andreas
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Einige Bilders: Homepages sind wg. der DSGVO abgeschaltet! Status: Tschüss ![]() ![]() |
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#20 | |||
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
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Zitat:
Ist das denn wirklich so schwer? Das: Zitat:
Zitat:
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