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#1 | |
Themenersteller
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: am schönen Niederrhein
Beiträge: 3.106
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Zitat:
Dann würde fast jedes Reportagefoto einer Veranstaltung, sofern es nicht von einem akkreditierten Fotografen stammt, rechtswidrig veröffentlicht. ![]() Für Bilder aus Zoos und die Flugzeugspotterbilder würde das gleiche gelten... ![]() Hmmm, hmm... Gruß, Uwe
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Was beliebt, ist auch erlaubt! ![]() |
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#2 | |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Zitat:
Aus diesem Grund habe ich z.B. sämtliche Fotos vom Aquazoo Düsseldorf wieder vom Netz genomen, da mir auch auf Nachfrage eine nichtkommerzielle Veröffentlichung auf meiner privaten Homepage untersagt wurde. Daher einfach im Zweifelsfall nachfragen. Für Zoos gibt es da ja zum Glück eine Liste als ersten Anhaltspunkt oder und die meisten machen ja auch überhaupt keine Probleme und haben das auch in den AGBs auf ihrer Seite stehen. Bei kommerzieller Nutzung sieht das Ganze dann aber wieder ganz anders aus.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#3 | |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Zitat:
Deswegen bist Du abhängig, Reportagen nicht unbedingt.
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Gruß, Michael |
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#4 |
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: Holzland
Beiträge: 1.393
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Da bin ich mal gespannt, wie du gegen den willen eines veranstalters auf einer veranstaltung fotografierst und dann noch straffrei diese Bilder veröffentlichst... Und zum Thema Recht am eigenen Bild, das wird meist in den AGBs des jeweiligen Veranstalters geregelt. Meines Wissens erklärt man sich beim Großteil der Veranstaltungen mit dem Erwerb der Eintrittskarten, spätestens beim Eintritt auf das Gelände der Veranstaltung einverstanden, das man fotografiert und diese Bilder veröffentlicht werden.
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#5 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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z.B. § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG
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Gruß, Michael |
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#6 |
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
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Moin
@eggett....lies (dein)mal Beitrag 11....DU selber hast mit dem Finanzamt angefangen ![]() ![]() ![]() wenn du mein Geschreibsel nicht verstehst... liegt es vielleicht auch darin, wie man sich selber so darstellt ![]() was in diesem Fall einzig wichtig ist .... ....steht in den Statuten des Veranstalters und was der T.O. daraus macht ![]() ![]() Mfg gpo |
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#7 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: am schönen Niederrhein
Beiträge: 3.106
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Zitat:
![]() Zitat:
Ich veröffentliche also mal hier, mal da, in jenem oder diesem Forum... die Sache soll aber ein wenig System bekommen, in Form eines Internetseitchens... und zwar rein non-kommerziell, ohne jede Geschäftsabsicht... Hmm, wenn wir ehrlich sein wollen, ist jede Spotterhomepage sicherlich rechtswidrig... ich glaube kaum ein Flugzeugspotter hat Property-Releases von Flughafenbetreibern geschweige denn Airlines... *grübel* ![]() P.S.: ausserdem zankt Euch nicht untereinander, ich wollte nur einen Rat bzw. eine Einschätzung der Sachlage. ![]()
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Was beliebt, ist auch erlaubt! ![]() |
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#8 | |
abgemeldet
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
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Zitat:
![]() Auf dem Gelände kann das anders aussehen - die Pariser Flughäfen haben (hatten mal, kenne den aktuellen Stand nicht) das Fotografieren innerhalb des Zaunes zum Beispiel explizit verboten (Kampf dem Terror, keine anderen Gründe - aber es gibt weiters Fotos von dort, also kümmerts die lokalen Kollegen scheinbar nicht), in manchen Ländern gilt das landesweit (in Griechenland landet man wegen Spionage schnell im Knast, wenn der Platz - was häufig der Fall ist - auch militärisch genutzt wird). In Düsseldorf ists verboten, wenn man dienstlich auf dem Vorfeld ist. Von den Terassen und während der Führungen ists OK, solange nur für private Zwecke. Will man kommerziell nutzen, muss man Genehmigung einholen (ist kostenpflichtig!). In allen diesen Fällen besteht aber ein Fotografierverbot - es geht nie um die Veröffentlichung. Viele Grüße, Andreas
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Einige Bilders: Homepages sind wg. der DSGVO abgeschaltet! Status: Tschüss ![]() ![]() |
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#9 | |||
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
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Zitat:
Ist das denn wirklich so schwer? Das: Zitat:
Zitat:
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#10 |
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: Holzland
Beiträge: 1.393
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Klar, gibt es keine Eintrittskarten (auf denen die AGBs übrigens seltenst abgedruckt sind, nur am Eingang zur Veranstaltung aushängen), dann ist das auch keine geschlossene Veranstaltung und man gibt natürlich auch kein Einverständniss zum Fotografiertwerden ab.
Zum Thema Spotten, mein Arbeitgeber, der Flughafen München, schreibt in seiner Hausordnung (die ja jeder anerkennt, der das Gelände des Flughafens betritt und dazu gehört auch schon die Zubringerstraße), das das Fotografieren generell erstmal verboten ist. Und zwar egal was und überall auf dem Gelände. Geahndet wird's natürlich nicht, solang es nicht gewerblich wird. Wer da ganz sicher gehen will, der holt sich einfach eine Genehmigung, reicht meist eine Mail bzw. ein Anruf. Bei militärischen Maschinen bzw. Fliegerhorsten ist es generell verboten, in den Bereich des Fliegerhorstes hineinzufotografieren. Maschinen, die ausserhalb des Zauns sind, dürfen frei geknippst und veröffentlicht werden. Laut Aussage von mehreren Presseoffizieren (und die kennen sich aus, wie ich meine). |
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