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#1 |
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: am schönen Niederrhein
Beiträge: 3.106
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Sportreportage - Eine kleine rechtliche Frage
Mahlzeit liebe Gemeinde,
wie Ihr anhand einiger Bilder gesehen habt, bin ich ein Freund des Pferdesports... Gelegentlich mache ich auch Bilder im Auftrag von Pferdebesitzern, gelegentlich kommen auch Anfragen der Art "Sie haben doch fotografiert, kann ich Bilder bekommen..." So... Die ganze Sache mache ich nicht gewerblich, ich habe auch nicht vor in dieses Geschäft einzusteigen, jedoch möchte ich gerne eine Webseite platzieren, auf der ich meine Pferdesportbilder von Trabrennen zeigen möchte. Meine Freude daran ist es, wenn mich Pferdebesitzer und wie neulich eine junge Fahrerin nach ihrem ersten Sieg nach Bildern fragen und sie sich freuen, wenn ich ihnen gute Bilder präsentieren kann. Ich zähle mal auf: 1.) Das darf ich, ganz klar... Es ist Reportagefotografie von öffentlichen Veranstaltungen, Fahrer und Pferde treten gewissermaßen auf und stehen so im Blickpunkt und Interesse der Öffentlichkeit. Das Recht am eigenen Bild kann mir also nicht zum Verhängnis werden... 2.) Mir könnte Ärger ins Haus stehen wenn ich Fotografen, die das gleiche wie ich "gewerblich" tun, verdrießen sollte... 3.) Was muss ich noch beachten? Für Anmerkungen und Anregungen bin ich dankbar... Gruß, Uwe
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Was beliebt, ist auch erlaubt! ![]() |
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#2 |
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
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Hi,
mit 1. hast Du erst einmal recht. Du müsstest aber noch die Hausordnung/das Hausrecht der Trabrennbahn berücksichtigen, da das ganze ja wahrscheinlich kein öffentlicher Grund ist, auf dem das ganze stattfindet. Die könnten z.B. Publikationen verbieten, so wie das ja auch einige Zoos machen. Viele Grüße Stephan
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Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage! |
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#3 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D 12051 Berlin 44
Beiträge: 2.965
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Zitat:
da hilft ein nettes Gespräch mit dem Veranstalter der dich dann sozusagen akkreditieren müsste für die Veranstaltung.
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Tschüss Pittisoft (Peter)..... |
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#4 |
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
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Penibel gesagt:
Du solltest auf der Seite Deine fehlende Gewinnerzielungsabsicht kund tun. Einfach auf die Fotografie als Dein privates Hobby hinweisen, und/oder den Verkauf der Bilder ausschließen. Keine Visitenkarten beim Rennen verteilen. Keine Termine auf der Seite nennen, wo Du wann dort bist. Dazu von den an Deinen Bildern Interessierten nicht einen einzigen Cent annehmen. Nicht für Porto, nicht für CD-Rohlinge. Nichts, was auch nur geringen Wert hat. Wer was haben will, bekommt es komplett kostenlos oder gar nicht. Dann kann Dich auch keiner der angesprochenen Profis wegen Annahme von Sachwerten in die Falle locken. Wenn er das denn überhaupt vorhat, kommt auf Deine Bildqualität im Vergleich an. Einen Schrieb des Veranstalters, dass er der privaten Veröffentlichung zustimmt, sollte kein Problem und sinnvoll sein. |
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#5 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
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Nachgefragt: Gibt es eine "private Veröffentlichung" von Bildern? Sind das nicht Begriffe, die sich gegenseitig ausschließen?
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Gruß Gottlieb |
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#6 | |
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
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Zitat:
Das Gegenteil wäre halt gewerbliche/kommerzielle Veröffentlichung auf Internetpräsenzen mit Verkaufsangeboten, Werbung etc. |
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#7 | ||
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
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Moin
gleich vorweg....bin Profi und KEIN Rechtsberater ![]() habe aber genug "Pferde vor der Apotheke....blablabla" so das ich mir erlaube ein paar Eckdaten deiner Frage zu markieren ![]() ![]() ![]() da ich genug in meinen fotografischem Berufsleben dazu erlebt habe: # das spielt erstmal keine Rolle....falls sich eine "Rechtsverletzung" herausstellt Zitat:
dort bestimmt der Veranstalter die Regeln... du wirst "private Bilder" machen dürfen aber.... du willst sie unter Umständen...."veröffentlichen" ![]() Zitat:
denn kaum ein Berufsfotograf hat die Zeit (und Lust) jedesmal alle einschlägigen Websites zu kontrollieren ![]() (wobei ich ausgerechnet das einmal gemacht hatte und....fündig wurde ![]() ![]() ![]() was bleibt ist der Veranstalter....der Rechte geltend machen kann(und auch macht!) den Veranstalter fragen....und die "rausgepickten Opfer"....schriftlich bestätigen lassen ![]() ich betone nochmal... ich bin weder Rechtsverdreher noch Besserwisser... muste mir aber des öfteren schon watschen abholen in ähnlicher Sache... und mache sowas nur noch ...komplett und OHNE Haken und Ösen ![]() dein Problem...Veröffentlichung auf DEINER Website ![]() faktisch wäre es das gleiche wie...Flyer oder Prospekte drucken. Mfg gpo |
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#8 | ||
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
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Zitat:
Es ist immer eine Sache des Aufwandes und der Verhältnismäßigkeit. Bei Flyern könnte der subjektiv beurteilende Finanzbeamte durchaus sagen, dass dieser Aufwand private Interessen übersteigt, und Gewerbsmäßigkeit unterstellen. Zitat:
Aufpassen würde ich persönlich aber, wenn irgendwelche Zuschauer erkennbar sind. Manche wollen vielleicht nicht unbedingt bei solchen Veranstaltungen gesehen werden ![]() |
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#9 | |
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
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Zitat:
JEDER darf hier "was sagen".... es sollte in solchen Fällen aber an die RICHTIGE Adresse gehen! deine "Finanzämter" haben in diesem Fall die gleiche Funktion wie.....der TÜV wenn dein Wagen gerade durch ist.....du trotzdem an der nächsten Ecke einen Bums baust.... wirst du den TÜV nicht verklagen können ![]() ![]() ![]() Finanzämter kümmern sich nur..... das Geld per Steuern reinkommt.... die interessiert es nicht die Bohne was an einer HP===> privat sei ....das betrifft aber NICHT.....das Urheberrecht ![]() das Problem heute ist... alle wissen das mit Fotografie Geld zu machen ist, und sei sicher wenn sich auch nur eine Person dort wieder erkennt, vielleicht noch mit dem "Liebchen" im Arm.... dann gehts los ![]() damit das klar ist, MIR passt dieses Verhalten auch nicht.... aber schon am verpacktem Reichstag konnte man sehen was da abgeht. ![]() Mfg gpo |
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#10 | ||||
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
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@ gpo
Uwe fragte: Zitat:
Dein Zitat:
Zitat:
![]() Zitat:
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