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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Foten, was darf man (Berufsgruppen) ?
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Alt 24.12.2007, 14:38   #11
Gordonshumway71
 
 
Registriert seit: 03.09.2005
Beiträge: 6.784
Zitat:
Zitat von konzertpix.de Beitrag anzeigen
Ich hab's lesen ebenfalls aufgegeben. Wer so einen Text schreibt, braucht nicht erwarten, daß man als Leser sich mehr damit beschäftigt als der Verfasser.

Frohe Weihnachten !
Rainer
@ Rainer

Nach 2 Sätzen wars bei mir ebenfalls rum. Und wenn dann auch noch einer so stur reagiert, dann isses mir wirklich wurscht, ob ihm geholfen wird, oder nicht.

Grüße

Frank
__________________
„Wenn du etwas edles und schönes machst, das unbemerkt bleibt, sei nicht traurig. Denn die Sonne ist jeden Morgen ein schönes Schauspiel und dennoch schläft der Großteil des Publikums noch.“ - John Lennon -
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Alt 24.12.2007, 15:02   #12
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Shooty Beitrag anzeigen
gibt es also berufsgruppen, die man nicht foten darf?
Ja, gibt es. Polizisten in Uniform bzw. Polizisten im Einsatz (also auch nicht uniformierte) dürfen nicht fotografiert werden, auch nicht als Beiwerk einer Strassenszene. Ausnahmeregelungen gibt es für die Presse.

Allen Buchstaben-, Satzzeichen- und Wortfetischisten eine fröhliche Weihnacht, auf das eine große Flasche Baldrian unter dem Baum liege....
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 15:20   #13
joki
 
 
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
Und dann mal ruhig Blut und langsam mitte junge Pferde.

Shooty hat bestimmt schon den Baum geschmückt und zur Belohnung Glühwein verabreicht bekommen.

Morge isser bestimmt wieder normal, findet die richtigen Tasten und

Also feiert heute das Fest der Liebe und morgen hammer uns wieder alle lieb...
__________________

joki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 15:22   #14
Somnium
 
 
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Ja, gibt es. Polizisten in Uniform bzw. Polizisten im Einsatz (also auch nicht uniformierte) dürfen nicht fotografiert werden, auch nicht als Beiwerk einer Strassenszene. Ausnahmeregelungen gibt es für die Presse.
Wobei, wenn man fragt geht sowas auch. Ich hab schon das ein odere andere Polizei Bild auf Demos geschossen, ich hab mir das zumindest immer "abnicken" lassen und gut wars.
Im Endeffekt isses wie so oft im leben die Story mit dem Wald, den Bäumen und dem Schall...
Somnium ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 15:22   #15
baerlichkeit
 
 
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
Also,
mir sagt der gesunde Menschenverstand: ich fotografiere nicht einfach die Leute...

Wenn, dann muss das so ablaufen:
- entweder man macht ein unbeobachtetes Bild (Street halt) und fragt dann um Erlaubnis
- oder an klärt das vorher ab, wenn es die Situation erfordert.

Ich bin für beides wohl (noch) zu schüchtern, und mache das (noch) nicht...

Bei Konzerten oder so ist das natürlich was anderes, oder wenn ich meine Freundin im Getümmel ablichte, aber ich würde wirklich nie auf die Idee kommen sowas dann im Internet rumzuzeigen. (aber das hatte Shooty ja wohl auch nicht vor)

Wenn mich jemand fotografiert (was ich mir aber eher nicht vorstellen kann, so interessant bin ich nicht), ich das merke und der keine Anstalten macht mich zu fragen/davon zu unterrichten, kann der sich aber was anhören!

Übrigens sind die einzigen Ausnahmen "Menschen des öffentlichen Lebens". Aber wohl auch nicht wenn die sich privat am Strand rumtreiben.

Na ja,
Gruß Andreas
__________________
abgedunkelt.de
baerlichkeit ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 24.12.2007, 15:27   #16
Schlaudenker.de
 
 
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
Zitat:
Zitat von baerlichkeit Beitrag anzeigen
Wenn mich jemand fotografiert ..., ich das merke und der keine Anstalten macht mich zu fragen/davon zu unterrichten, kann der sich aber was anhören!
Was denn? Da wäre ich gern dabei. Ich würde dann (je nach Tonfall, siehe Wald ^^) vermutlich weghören, außer Du würdest handgreiflich.
__________________
VLG Torsten -- Flickr - Picasa - Weblog - Szenebilder - Fotocommunity - meine Konzertfotos
Schlaudenker.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 15:28   #17
klaeuser
 
 
Registriert seit: 04.05.2006
Ort: Haltern am See
Beiträge: 3.174
Zitat:
Zitat von ManniC Beitrag anzeigen
Sorry Shooty wenn ich hier so an Weihnachten offiziell dazwischen haue:

Ich lese Deinen Beitrag erst dann komplett, wenn er den Forenregeln entspricht:
...just my 2 cts
Zitat:
Zitat von Shooty Beitrag anzeigen
jahahaaaaaa aber das sagt ja nur was über meine rechte an meinen bildern aus.
nicht über rechte bilder überhaupt machen zu dürfen

zb in einkaufscentern is foten generell meistens verboten.
wie schaut das mit berufsgruppen aus ....



ok
dann ließt es einer weniger
trotzdem frohe weihnachten manni !

2 Leute weniger

Frohe Weihnachten allerseits
__________________
VLG --- Klaus
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher (Albert Einstein)
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Alt 24.12.2007, 15:30   #18
Shooty

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
ich bitte einmal mal alle, die meinen text nicht lesen wollen sich hier nicht zu äusern, das sie den text nicht gelesen haben.
das macht für die, die mitreden wollen alles einfacher

alle die jetzt NICHT schreiben mögen den schreibstiel gerade nicht und wollen auch nichts davon lesen! ok ?! ^^

Zitat:
Am 30. Juli 2004 trat jedoch § 201 a („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft, der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer

* (1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
* (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
* (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
* (4)…
für mich klingt das so: wenn du niemanden ablichtest, der an besonders geschützten orten ist, darfst du die leute knipsen?!

Zitat:
Der Gesetzgeber begründete den neuen Tatbestand damit, dass § 33 KUG (der einen Verstoß gegen §§ 22, 23 KUG auf Antrag unter Strafe stellt) nicht ausreichend sei. Denn diese Vorschrift bestrafe nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von unbefugten Bildaufnahmen, nicht jedoch die unbefugte Herstellung und Weitergabe an Dritte.
das polizei eine ausnahme ist kann ich verstehn und akzeptieren !
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 15:31   #19
baerlichkeit
 
 
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
Zitat:
Zitat von Schlaudenker.de Beitrag anzeigen
Tja, da wäre ich gern dabei. Ich würde dann vermutlich weghören, außer Du würdest handgreiflich. Je nach Tonfall (siehe Wald ^^).
Ich handgreiflich? Sicher nicht
Ich rede hier allerdings von gezielten Bildern meiner Wenigkeit (wie gesagt, warum auch immer jemand das tun sollte).
Und meine gute Laune würde sich halt verflüchtigen, wenn der Fotograf nicht auf mich zukommt!

Grüße Andreas
__________________
abgedunkelt.de
baerlichkeit ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2007, 15:32   #20
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Somnium Beitrag anzeigen
Wobei, wenn man fragt geht sowas auch.
Richtig, wenn sie zustimmen ist es (zunächst) ok. Vorgesetzte Dienststellen können das Foto aber wieder einkassieren. Wie im richtigen Leben halt.....
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