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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Blitzgeräte und Beleuchtung » Kurzes Blitz-Glück... :(
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Alt 22.03.2007, 18:28   #11
eggett
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
weiß denn der Händler darüber Bescheid? Weil, Du musst zuerst dem Händler die Möglichkeit geben, die Nachbesserung vorzunehmen.

Da jetzt wer anderes drangeht (auch wenn es der Hersteller ist), brauch der a) gar nichts zu bezahlen, und b) kann er sogar jede weitere Garantieleistung ablehnen ...

Das heißt, das Metz letzten Endes die Rechnung schickt und der Händler die lange Nase machen kann ...
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Alt 22.03.2007, 18:32   #12
baerlichkeit

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
Haha,
das hätte ich vielleicht erwähnen sollen... der Händler hat mich darum gebeten es direkt zu Metz zu schicken Daher die Verwirrung. Ich schicke ja nicht einfach fröhlich den Blitz weg, HÄndler anrufen war natürlich das Erste was ich gemacht habe

Grüße
__________________
abgedunkelt.de
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Alt 22.03.2007, 18:45   #13
eggett
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
dann dürfte dem Glück ja nichts im Wege stehen.
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Alt 13.04.2007, 10:11   #14
baerlichkeit

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
Hallo,
hat ne Weile gedauert, bis Metz den KVA fertig hatte, aber gestern kam er. 70,- für ein 10,- Teil Na ja, scheint aufwendig zu sein... egal.
Ich habe den KVA gleich an den Händler weiter geleitet, jetzt bietet der mir an sich mit 50,- zu beteiligen... ich bin jetzt etwas verwirrt, kann mir jemand auf die Sprünge helfen ob das so ok ist... ich meine mir ist schon klar, dass ich mein Geld wieder haben könnte, aber dann bleibe ich möglicherweise auf den KVA-Kosten sitzen, die so hoch sind wie die 20,- Zuzahlung... ich bin etwas ratlos was ich dem Händler jetzt sagen soll.

Mein größtes Problem ist: wie komme ich sonst an einen Metz der dann offensichtlich repariert erst mal ne gute Weile halten wird... und von dem ich weiß woran ich bin.

Wäre sehr an Tipps interessiert.
Und noch ne Frage. Gibt Metz auf die Funktion nach einer solchen Reperatur Gewährleistung?
Grüße Andreas
__________________
abgedunkelt.de

Geändert von baerlichkeit (13.04.2007 um 10:14 Uhr)
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Alt 13.04.2007, 10:26   #15
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Zitat:
Zitat von baerlichkeit Beitrag anzeigen
Hallo,
hat ne Weile gedauert, bis Metz den KVA fertig hatte, aber gestern kam er. 70,- für ein 10,- Teil Na ja, scheint aufwendig zu sein... egal.
Ich habe den KVA gleich an den Händler weiter geleitet, jetzt bietet der mir an sich mit 50,- zu beteiligen... ich bin jetzt etwas verwirrt, kann mir jemand auf die Sprünge helfen ob das so ok ist...
Ich bin zwar kein Experte, aber meiner Meinung nach nein. Du schreibst du hast Garantie, also ist der Defekt und alle Kosten (auch die des KVA, wie vorher schon einige schrieben) das Problem des Händlers! Ich hätte mich erst gar nicht darauf eingelassen, den Blitz in Eigenregie einzuschicken und die Kosten für den KVA zu übernehmen. Jetzt meint der Händler er kann machen was er will und will dir sein Verhalten wahrscheinlich sogar noch als "Kulanz" verkaufen.

Zitat:
ich meine mir ist schon klar, dass ich mein Geld wieder haben könnte, aber dann bleibe ich möglicherweise auf den KVA-Kosten sitzen, die so hoch sind wie die 20,- Zuzahlung... ich bin etwas ratlos was ich dem Händler jetzt sagen soll.
Sag ihm, daß du entweder die vollen Kosten (Reparaturkosten, Portokosten und die Kosten für den KVA, wobei der wahrscheinlich in den Rep. Kosten inkl. ist (?) ) erstattet oder das Geld für den Blitz PLUS den KVA zurück haben willst und dir ansonsten einen Anwalt und natürlich auch einen neuen Händler suchst. Aber wie gesagt, du hast vorher schon einen Fehler gemacht, ob du da jetzt so einfach wieder rauskommst weiß ich nicht.

Andererseits ist natürlich auch die Frage, ob man sich den Ärger für 20 Euro überhaupt antun will. Gerade darauf spekuliert aber möglicherweise auch der Händler...

Zitat:
Mein größtes Problem ist: wie komme ich sonst an einen Metz der dann offensichtlich repariert erst mal ne gute Weile halten wird... und von dem ich weiß woran ich bin.
Da soll es ja diverse Möglichkeiten geben: hier über's Forum, Ebay, Neukauf im Netz bei einem anderen Händler... Ist auch die Frage, was du für den Blitz bezahlt hast - so 160 Euro für einen gebrauchten MZ-3 sind nicht unüblich, dann natürlich meist ohne (Rest)Garantie/Gewährleistung. Neu gibt's den Blitz inkl. Nikonadapter (den man verkaufen kann) und voller Garantie ab 270 Euro.

Zitat:
Und noch ne Frage. Gibt Metz auf die Funktion nach einer solchen Reperatur Gewährleistung?
Nach erfolgter Reparatur gibt es immer eine neue Gewährleistung, aber nur auf das reparierte Teil. D.h. wenn der Blitz wieder einen Schaden hat, dieser aber ein anderes Teil betrifft, hast du nichts davon. Eine "Funktionsgarantie" gibt es nicht.
__________________
Gruß Jens

Geändert von Jens N. (13.04.2007 um 10:33 Uhr)
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 13.04.2007, 10:38   #16
baerlichkeit

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
Hallo,
danke für die schnelle Antwort...

Ganz ehrlich, ich bin vielleicht noch etwas zu naiv, aber es war so einfach wesentlich unkomplizierter und das Gespräch mit dem Händler am Telefon sehr positiv... man lernt halt nie aus. Da es "nur" 20,- sind ist das alles noch erträglich Und nein, wären es mehr als 20,- gewesen hätte ich mich auf so einen Kuhhandel auch nicht eingelassen... hätte ich den Blitz von Privat gekauft würde ich jetzt schließlich auf 70,- sitzen...

Was ich nicht machen werde ist direkt mit Anwalt etc. drohen, manchmal kommt man (erstmal) mit Freundlichkeit weiter. Ich würde halt einfach gerne wissen ob ich ein Recht darauf habe einen reparierten Blitz zu bekommen, oder der Händler mir die lange Nase machen kann und mir nur das Geld zurückerstattet...

Grüße
__________________
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Alt 13.04.2007, 10:51   #17
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.546
Hallo Andreas,

wenn es der Metz von Foto A. ist, gilt ja folgende Gewährleistungsregelung (Zitat aus den AGB):

1. Garantie Gebrauchtgeräte
Wir geben auf alle gebrauchten Kameras, Objektive und sonstigen Geräte ein Jahr Garantie.
Ausgenommen von dieser Garantie sind Schäden am Kameratransportmechanismus und Schäden am Verschluss (Kamera oder Objektiv!). Auf diese (Transport und Verschluss) geben wir lediglich eine vierwöchige Funktionsgarantie!
Sollte in der Garantiezeit ein Defekt auftreten, behalten wir uns vor, diesen zu reparieren, den Gegenstand gegen einen Gleichwertigen umzutauschen oder den Kaufpreis zu erstatten!
Weitergehende Schadenersatzansprüche können nicht anerkannt werden!


Das bedeutet für Dich letztlich: im Extremfall lediglich Rückerstattung des Kaufpreises.
Also ist es wohl sinnvoll für Dich, noch einmal mit A. nachzuverhandeln, da das direkte Einsenden zu Metz ja abgesprochen war.
__________________
Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst
jrunge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2007, 10:58   #18
baerlichkeit

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
Ah ja, richtig... das stand da ja so... ich werde noch mal eine freundliche mail schreiben und dann einen Teil zuschustern. Ist mir persönlich lieber als ohne Blitz dazustehen. Hätte ich ihn direkt zum Händler geschickt hätte ich demnach wohl eh nur das Geld wiederbekommen.

Grüße Andreas
__________________
abgedunkelt.de
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Alt 13.04.2007, 11:16   #19
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Zitat:
Zitat von Händler AGB
Sollte in der Garantiezeit ein Defekt auftreten, behalten wir uns vor, diesen zu reparieren, den Gegenstand gegen einen Gleichwertigen umzutauschen oder den Kaufpreis zu erstatten
Es gibt also drei Möglichkeiten, wobei diese meiner Erfahrung nach meist in der genannten Reihenfolge ausgeschöpft werden - wie ja auch dieser Fall zeigt. D.h. die Händler sind meist eher darum bemüht, etwas reparieren zu lassen, als es umzutauschen, während die Kunden eigentlich oft eher letzteres wünschen. Da das hier nicht der Fall ist, muß der Blitz ja mordsmäßig günstig gewesen sein (selbst mit den 20 Euro Lehrgeld) Denn wie gesagt: das ist ja keine Rarität, den findet man sicher auch anderswo nochmal.

Übrigens: mit dem Anwalt zu drohen und ein riesen Fass aufzumachen ist eigentlich auch nicht meine Art, vera... lasse ich mich allerdings auch nicht gerne und oft ist es halt einfach erstaunlich hilfreich.
__________________
Gruß Jens

Geändert von Jens N. (13.04.2007 um 11:19 Uhr)
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2007, 11:36   #20
baerlichkeit

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
Na, erstaunlich günstig war es jetzt auch nicht, aber auch nicht teurer als bei ebay, und dafür mit "Garantie"...

Ich wollte das jetzt auch nicht falsch rüberkommen lassen. Verarscht oder so fühl ich mich ja gar nicht, wollte mich nur grundsätzlich informieren. Der Händler hatte vor dem Einschicken ja gesagt, dass er selber sehen muss, ob es sich überhaupt lohnt das Teil zu reparieren oder das Geld zurück zu zahlen.

Grüße Andreas
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