Geissler Service
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Alle Foren als gelesen markieren

Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony E-Mount Kameras » α7R II: A7RII - plötzlich tot
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 13.01.2017, 00:22   #11
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.122
Zitat:
Zitat von fallobst Beitrag anzeigen
Was habe ich vermischt?
Daß man erst nach der zweiten fehlgeschlagenen Nachbesserung ein Recht auf Nachlieferung hätte. Tatsächlich hat man das Wahlrecht zwischen Reparatur und Austausch gegen ein mängelfreies Produkt schon von Anfang an (mit den genannten Einschränkungen, § 439 BGB). Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Versuch hat man aber zusätzlich noch die Optionen Rücktritt vom Vertrag (Geld zurück) oder Minderung (d.h. das mangelhafte Produkt mit Preisnachlass zu behalten).

Die zwei Versuche sind übrigens nicht nur allgemeine Rechtsauffassung, sondern stehen ausdrücklich als Vorgabe im Gesetz, wobei natürlich wie immer die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
usch ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 13.01.2017, 02:35   #12
fallobst
 
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.795
Natürlich hat der Käufer die Wahl.

§ 439 BGB
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Aber Absatz 3 des selben Pragrafen schränkt dieses Recht ein.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Deshalb wirst du keinen Verkäufer finden, der dir innerhalb der freiwilligen Herstellergarantie sofort eine neue Kamera in die Hand drückt, wenn er dem Kunden sagen kann, "schick' die Kamera zur Sony Vertagswerkstatt und warte ab, was die zu dem Schaden sagen". Da er dem Lieferanten gegenüber ähnliche Rechte hat wie der Endkonsument ist es auch eine sinnvolle Sache, denn irgendwann wird der Hersteller selbst die reklamierte Kamera überprüfen lassen, ob eine Reparatur sinnvoll ist oder die Schrottbox Zulauf erhält. Dann eben der kürzeste Weg!

In welchem Paragraphen ist die Regel mit den zwei Versuchen der Nachbesserung geschrieben?

Matthias
fallobst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2017, 04:11   #13
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.122
Zitat:
Zitat von fallobst Beitrag anzeigen
Deshalb wirst du keinen Verkäufer finden, der dir innerhalb der freiwilligen Herstellergarantie sofort eine neue Kamera in die Hand drückt, wenn er dem Kunden sagen kann, "schick' die Kamera zur Sony Vertagswerkstatt und warte ab, was die zu dem Schaden sagen".
Klar wird der Händler das erst mal versuchen. Ob er damit im Recht ist, ist eine andere Frage.

Ich halte es nicht für unverhältnismäßig, wenn er nur hinter sich ins Regal greifen und einen neuen Karton herausholen muss. Da ihm bei dem mangelhaften Artikel die gleichen Rechte gegenüber seinem Lieferanten zustehen wie dem Kunden ihm gegenüber, ist das sicher nicht mit unangemessenen Kosten verbunden. Für den Käufer dagegen ist es IMHO ein erheblicher Nachteil im Sinne des Gesetzes, wenn er womöglich wochenlang auf die gerade gekaufte Kamera verzichten muss, weil sie z.B. bei Geissler im Posteingang liegt und niemand das Paket aufmacht oder ein Ersatzteil per Dampfschiff aus Japan unterwegs ist.

Zitat:
In welchem Paragraphen ist die Regel mit den zwei Versuchen der Nachbesserung geschrieben?
§ 440 BGB.
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
usch ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony E-Mount Kameras » α7R II: A7RII - plötzlich tot

Themen-Optionen
Ansicht

Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:54 Uhr.