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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Naturfotograf soll für Hirschfoto 5.000 Euro Strafe zahlen.
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Alt 30.10.2015, 12:38   #1
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
Hallo,

der Artikel ist in meinen Augen polemisch verfasst und der Dame auf dem Amt wird unrecht getan.

Den Hergang stelle ich mir wie folgt dar:
  • Es wird vom Jagdpächteranzeige erstattet, d.h. das Amt muss tätig werden
  • Im Schreiben wird die Schilderung des Ablaufs wie von den Zeugen geschildert wiedergegeben. An Stelle der Beamtin würde sich jeder hüten da was eigenes zu formulieren, das kann nur falsch sein.
  • Sie klärt den Befragten durch die Verweisungen auf die Paragraphen auf, was die rechtlichen Grundlagen sind und welche Konsequenzen ihm drohen. Dazu dürfte sie sogar verpflichtet sein. Die 5.000 € sind im übrigen das Höchstmaß und werden nirgends konkret angedroht.
  • Sie setzt eine Frist . Die Ankündigung wenn er nicht antwortet nach Aktenlage = aktuellem Wissensstand zu Entscheiden ist Standard bei jeder derartigen Anhörung. Nach was soll sie denn ohne Antwort auch sonst entscheiden.

Die Beziehungsohrgeschichte gilt auch in der Beziehung Staat/Bürokratie und Bürger. Unsere Forumssekretärin könnte das sicher noch viel schöner erklären. Seien wir froh, dass es so geordnet zugeht und sehen wir nach, dass es manchmal im Amtsdeutsch für den Laien schwer verständlich ist.

Wir wird es weitergehen?
Der Beschuldigte wird antworten, dass es so nicht war und er den Hirsch nicht aufgeschreckt hat. Daraufhin wir das Amt den Vorgang einstellen oder ein niedriges Bußgeld verhängen (zwei Aussagen gegen eine...) und damit ist der Vorgang dort vom Tisch.

Gruß
Hans

P.S. Andere waren schneller. Respekt dem Füchslein für sein 2. Posting.

Geändert von ha_ru (30.10.2015 um 12:47 Uhr)
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Alt 30.10.2015, 12:49   #2
Schmalzmann
 
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 3.282
Hallo
Sind die Jagdpächter sogar im Recht.
Das Waldgesetz verbietet wild lebende Tiere hinter her zu steigen oder zu bedrängen.
Das kann gesetzlich geahndet werden.
Ich suche Grund prinzipiell bevor ich los ziehe immer erst einmal den Pächter, b.z.w. den Förster auf.
So kann ich auch Hochstände nutzen und bekomme sogar mit unter Tipps von Wildwechseln.
__________________
Viele Grüsse aus Berlin
Der Schmlzmann

Beginne jeden Tag, wie ein neues Leben.
Schmalzmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2015, 12:56   #3
AlopexLagopus
 
 
Registriert seit: 25.09.2015
Beiträge: 1.370
Zitat:
Zitat von Schmalzmann Beitrag anzeigen
Hallo
Sind die Jagdpächter sogar im Recht.
Das Waldgesetz verbietet wild lebende Tiere hinter her zu steigen oder zu bedrängen.
Das kann gesetzlich geahndet werden.
Ich suche Grund prinzipiell bevor ich los ziehe immer erst einmal den Pächter, b.z.w. den Förster auf.
So kann ich auch Hochstände nutzen und bekomme sogar mit unter Tipps von Wildwechseln.
Das ist korrekt, ein Bekannter Ornithologe hat es sich mit einem Jagdpächter verdorben, weil er mehrmals ohne vorherige Genehmigung mit Tarnzelt vor einem Waldrand gesessen hat. Das gilt als " Störung des Wildfriedens" und den Anweisungen der Pächter ist Folge zu leisten.

Nicht gestattet ist es dem Jagdpächter Personalien einzufordern, er ist jedoch berechtigt das Kennzeichen des Fahrzeuges zu notieren.
AlopexLagopus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2015, 12:59   #4
werni1949
 
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Wesel
Beiträge: 464
Hallo alopex,
wenn Du Interesse hast, nehme ich Dich gern mal mit zur Jagd!
Bitte melde Dich doch dann per PN!
__________________
Viele Grüße

Werni
werni1949 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2015, 13:01   #5
AlopexLagopus
 
 
Registriert seit: 25.09.2015
Beiträge: 1.370
Zitat:
Zitat von werni1949 Beitrag anzeigen
Hallo alopex,
wenn Du Interesse hast, nehme ich Dich gern mal mit zur Jagd!
Bitte melde Dich doch dann per PN!


Ich schreibe dich an. Herzlichen Dank für deine Offenheit.

Geändert von AlopexLagopus (30.10.2015 um 13:08 Uhr)
AlopexLagopus ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 04.01.2016, 23:45   #6
Giovanni
 
 
Registriert seit: 20.10.2006
Ort: Nordwürttemberg
Beiträge: 4.508
Jäger erschießt eigene Tochter

Zitat:
Zitat von AlopexLagopus Beitrag anzeigen
Waidmanns Heil

Hoffentlich bekomme ich nicht mal eine Ladung Schrot in den Hintern geblasen, die haben ja mitunter nervöse Finger die Pirschfuzzis.
Die Opferzahlen der Jägerei sind viel zu hoch. Als gäbe es nicht schon genug Dramen mit Jagdwaffen und ihren Besitzern, erschießt jetzt auch noch einer der Jäger am Silvesterabend zu Hause seine 16-jährige Tochter aus Versehen, "beim Hantieren mit einer Schrotflinte". Mein herzlichstes Beileid und Mitgefühl gilt der betroffenen Familie. Aber warum bitteschön darf ein Jäger am Silvesterabend im Wohnzimmer vor der versammelten Verwandtschaft mit einer geladenen Schrotflinte "hantieren"? Ich vermute mal, das darf nicht mal ein Polizist. Was für Regeln gelten eigentlich für menschliche "Beutegreifer"? Gibt es strenge Gesetze etwa nur für weit harmlosere Naturfotografen?

Geändert von Giovanni (04.01.2016 um 23:48 Uhr)
Giovanni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2016, 00:12   #7
awdor
 
 
Registriert seit: 22.07.2011
Beiträge: 1.094
Der ist sowieso Schein und Waffen los. Die UVV besagen, dass man keine Waffe auf Personen richten darf, auch dann nicht, wenn man meint, sie wäre ungeladen. Auch muss die Waffe dann offen sein, dh. die Flinte mit abgeknicktem Lauf und ungeladen.
Ausserdem ist schon komisch, auf Silvester mit der Schrotflinte zu hantieren. Wollte er etwa Böller/Raketen damit verschiessen? Ist in Wohngebieten eh nicht erlaubt.
Der hat gezeigt, dass er im Umgang mit Waffen unzuverlässig ist, mal von der Tragik abgesehen, da ist er schon bestraft genug.

Grüsse
Horst

Geändert von awdor (05.01.2016 um 00:17 Uhr)
awdor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2016, 12:19   #8
ericflash
 
 
Registriert seit: 18.04.2012
Ort: A-4981 Reichersberg
Beiträge: 4.524
Unser Onkel ist auch Jäger und ich finde es schon schlimm was man hier von Manchen liest. Ich war schon öfters mit ihm unterwegs, zum Tiere beobachten und auch etwas Hilfe zu leisten. Abgeschossen hat er in dieser Zeit kein einziges Tier, aber er ist jeden Tag im Revier unterwegs, steht am Wochenende meist zwischen 04.00 - 05.00 Uhr auf um alles zu erledigen.
Kümmert sich um die Tiere und füttert diese auch, auf seine Kosten. Natürlich erschießt er auch Tiere. Vor allem kranke Tiere bzw. auch wenn eine Population zuviel wird.
Die Landwirte können ihn sogar verklagen bzw. Schadenersatz verlangen, wenn Wildschweine Felder verwüsten. Den Schaden zahlt er auch dann aus seiner Kasse.
Sicher gibt es wie in jedem Beruf schwarze Schafe, aber so zu verallgemeinern finde ich schon frech.
Ich schaue z.B. immer bevor ich in den Wald starte, ob die Jägerstände nicht besetzt sind, bzw. ich irgendwo das Auto des Jägers sehe. Ansonsten verschiebe ich meinen Ausflug oder suche mir ein anderes Ziel zum Fotografieren.

Geändert von ericflash (07.01.2016 um 12:29 Uhr)
ericflash ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2016, 13:15   #9
werni1949
 
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Wesel
Beiträge: 464
Danke für diese Worte sagt Jäger Werner.
das tut gut bei soviel Polemik von meist Ahnungslosen!
__________________
Viele Grüße

Werni
werni1949 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2015, 11:21   #10
heischu
 
 
Registriert seit: 02.03.2014
Ort: Wangerland - Minsen
Beiträge: 3.116
...da ich das Verhalten des Fotografen als völlig normal empfinde, gibt es für mich auch keinen möglichen Tatbestand!
Aber weil Empfindungen nichts mit deutscher Rechtsprechung gemein haben, könnte ich mir durchaus vorstellen das er eine Strafe bekommt...
__________________
LG von der Küste, Heiko
heischu ist offline   Mit Zitat antworten
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