![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#11 |
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.359
|
ja
Für solche fälle schreibt mann dan Angebot verkauf vorbehalten, oder so ähnlich.
![]() |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#12 |
Registriert seit: 10.12.2004
Ort: Wien
Beiträge: 52
|
Ich habe meine vor wenigen Tagen bei www.pixchamp.com bestellt, da hat sie 590€ gekostet. 2 Tage nach Geldeingang war das Ding bei mir, mit UPS zugestellt.
Ich bin hochzufrieden. (Ehrlichgesagt war ich ein bisschen skeptisch, weil die im Geizhals(.at) noch kaum Bewertungen hatten, aber siehe da, es gibt auch sehr positive Überraschungen...) |
![]() |
![]() |
![]() |
#13 |
Registriert seit: 08.10.2003
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 652
|
Ich denke, wenn eine Firma überlastet ist, hat sie die PFLICHT, mir dies bereits bei Bestellung mitzuteilen und nicht 4 Tage später!!
Warum haben die nicht einfach bei Bestellung schon eine automatisierte Mail geschrieben, bzw die Bestellung überhaupt angenommen? So eine funktion lässt sich doch leicht ausschalten. Hattest Du Vorkasse mit denen vereinbart, oder wieso hast du das Geld schon überwiesen? Normal ist es bei einem Händler doch eher so, dass du per Lastschrift oder Rechnung bezahlst. Wenn die Vorkasse vereinbaren, ist das Angebot nicht mehr freibleibend, zumindest nicht 4 Tage lang. Ich denke, durch konkludentes Handeln (= Annahme deines Geldes ohne es umgehend zurückzuschicken) könnte eine vertragliche Verpflichtung seitens EG entstanden sein, dir die Kamera zu dem Preis zu liefern. Der Vertrag ist rechtsgültig zustande gekommen. Ich denke, Farbschlurf irrt hier. Es stimmt, das Anbieten auf einer Webseite wird wie ein ins Schaufenster stellen gewertet, aber wenn ich über diese Webseite direkt eine Bestellung aufgeben kann, dann kommt rechtlich gesehen das Angebot von Dir. Durch das konkludente Handeln in Form der Annahme des Geldes (wenn das auf der EG-Webseite so vorgesehen ist mit Vorkasse) nimmt EG Dein Angebot an, und ist dadurch auch verpflichtet, zu liefern. Diese Mail ist ein nachträglicher Rücktritt vom Vertrag und Du hast m.E. zumindest ein Anrecht auf Schadenersatz (so an die 20 € sollten das sein denke ich: Überweisungsgebühren, Weg zu Bank, etc)
__________________
Es grüsst Bender *Für ein gutes Bild braucht man keine gute Kamera, sondern eine gute Phantasie* |
![]() |
![]() |
![]() |
#14 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Burghausen
Beiträge: 775
|
Zitat:
und hast auch kein recht auf auslieferung. sollte man was im net bestellen sollte man(n) sich auch mal kundig machen ob der artikel auch lieferbar ist. auf solche sachen wie "sofort lieferbar" oder "auf lager" sollte man sich nicht verlassen. hatte auch bei eg-electronics wegen der dynax 7d nachgefragt und diese mail erhalten: Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, von dem gesuchten Gert befinden sich derzeit noch wenige am Lager. Wir können nach Bestelleingang, das Gert innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen per Nachnahme an Sie versenden. Der Postweg ist in der Regel 1-2 Tage. Sollte das Gert bei Ihrer Bestellung nicht mehr lieferbar sein, werden wir Sie innerhalb 3 Tagen darüber Informieren. Mit freundlichen Gren Ihr EG-Electronics Team EG Electronics GmbH Handelsgesellschaft Auerswalder Hauptstr. 221 09244 Lichtenau Tel. 03 72 08/ 88 46 10 Fax. 03 72 08/ 88 46 11 und vorkasse wegen den paar euro, dann schon per nachnahme. ![]()
__________________
flickr |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#15 | ||
Registriert seit: 08.10.2003
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 652
|
Zitat:
__________________
Es grüsst Bender *Für ein gutes Bild braucht man keine gute Kamera, sondern eine gute Phantasie* |
||
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#17 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Burghausen
Beiträge: 775
|
Zitat:
und er hat sie erst am 10.12 runtergeladen. ![]()
__________________
flickr |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#18 |
Registriert seit: 08.10.2003
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 652
|
Bevor wir darüber weiter mutmaßen, ob Vorkasse nun vereinabrt war und ob die Mail erst 4 Tage später kam oder erst 4 Tage später runtergeladen wurde, solte Bendix vielleicht was dazu sagen.
Merkwürdig finde ich das aber schon. Wenn ein Anbieter eine Seite im Internet hat, dann erwarte ich Aktualität der Seite, erst recht, was die Preise und die Verfügbarkeit der Artikel angeht. Und wenn ein Anbieter mit der Auftragsabwicklung per Internet überlastet ist, dann sollte er auf die Bestellmöglichkeit per Internet verzichten. Ist das Geld eigentlich schon zurückgekommen, Bendix?
__________________
Es grüsst Bender *Für ein gutes Bild braucht man keine gute Kamera, sondern eine gute Phantasie* |
![]() |
![]() |
![]() |
#19 |
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
|
Zitat
"In einer Entscheidung vom 5.03.2002 hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass eine Werbung mit Sonderangeboten dann wettbewerbswidrig ist, wenn der Händler sich nicht ausreichend bevorratet hat. Klausel wie "so lange Vorrat reicht" ändern nichts daran. Es müssen mindestens für den ersten Gültigkeitstag und den darauf folgenden zwei Tagen genügend Produkte zur Verfügung stehen. Der BGH hat nun entschieden (Entscheidung vom 22.7.2002; Az.: I ZR 300/01), dass Sonderangebote mit einer Gültigkeitsdauer von nur einem Tag einen Verstoss gegen Wettbewerbsrecht darstellen. Er hatte eine Revision gegen eine entsprechende Entscheidung des LG Dresden (es ging hier um ein Sonderangebot, das lediglich an einem verkaufsoffenen Sonntag gelten sollte) kostenpflichtig abgelehnt. " |
![]() |
![]() |
![]() |
#20 | |
Themenersteller
Registriert seit: 24.10.2004
Ort: Berlin-Lichterfelde
Beiträge: 974
|
Zitat:
Geld ist noch nicht zurück. Siehe auch meine vorigen Mails. Bis denne. Ralf
__________________
www.disclaimerfrei.de - Für ein Web ohne Blabla www.tomcat06.de - Geocaching, that's fun! ![]() |
|
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]()
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|