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Bendix 10.12.2004 19:44

Hat man sowas schon erlebt!?
 
Hai rundum!

Am Montag habe ich bei EG-Electronic ein A2 bestellt und bezahlt. In den Anbieterlisten des Internet steht der Lieferant ziemlich oben, wegen des Preises. Vermerkt ist: Auf Lager.

Dasselbe steht auch auf der Internetseite - immer noch, und mit 3 Ausrufezeichen versehen.

Vorhin bekam ich folgende Mail:

-- Zitat --
Sehr geehrter Kunde,

wir können Ihre Bestellung leider nicht annehmen.

Es ist uns zur Zeit nicht möglich, alle eingegangen
Bestellungen zu bearbeiten, da unsere Kapazitäten
stark überlastet sind.

Damit Sie die Möglichkeit haben, die bestellte Ware
andersweitig zu erwerben, haben wir die Bestellung
aus unserem System gelöscht.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre EG-Electronics Team

EG Electronics GmbH
Handelsgesellschaft
Auerswalder Hauptstr. 221
09244 Lichtenau

-- Zitat Ende --

Von Rücküberweisung des Geldes ist nicht die Rede. Hoffe nur, dass sie dass wegen Überlastung nur vergessen haben zu erwähnen.

Ralf :flop:

Ditmar 10.12.2004 19:50

Hallo Ralf,
so etwas nennt man Pech! Hoffe das Du das Geld schnell zurück bekommst, und dann versuche es doch einmal in Berlin bei einem Händler, ein klein wenig gegeneinander ausspielen, und man kommt auf einen vernünftigen Peis.

Sunny 10.12.2004 19:52

Hallo Ralf,

ich bestelle sehr häufig im Netz, aber soetwas habe ich noch nicht erlebt :shock:

Tina 10.12.2004 20:00

Hi Ralf,

ich hab Euch mal ins Café geschoben...

Und ich drücke die Daumen, dass Du die A2 jetzt schnell irgendwo anders herbekommst!

Viele Grüße
Tina

Jornada 10.12.2004 22:02

Hmmmm....
Aüßerst dubios :shock:
Die verzichten auf Umsatz, und das in der heutigen Zeit :shock:
By the way. Meine D7i stammt von EG-Electronic :cool:

joki 11.12.2004 13:39

Wenn ein Händler ein Angebot veröffentlicht hat er das nach dem Gesetz auch in ausreichender Anzahl vorrätig zu haben oder muss es zu gleichen Konditionen nachliefern. Du hast ein Anrecht auf die Cam zu dem Preis.

Farbschlurf 11.12.2004 22:26

@joki: Das ist falsch. Ein Angebot, im Schaufenster, wie auch im Web oder in nem Katalog ist frei bleibend. Das heißt, dass er es dir nicht verkaufen muss, wenn er es z.B. nicht mehr auf Lager hat, es im Katalog oder Website aber noch angeboten hat.

Bendix 11.12.2004 22:50

Zitat:

Zitat von Farbschlurf
@joki: Das ist falsch. Ein Angebot, im Schaufenster, wie auch im Web oder in nem Katalog ist frei bleibend. Das heißt, dass er es dir nicht verkaufen muss, wenn er es z.B. nicht mehr auf Lager hat, es im Katalog oder Website aber noch angeboten hat.

Das sollte mich wundern, vor allem, wenn dransteht: "!!! Auf Lager !!!" und dieses "Schild" leicht entfernt bzw. ersetzt werden kann durch "derzeit Lieferschwierigkeiten" oder ähnlichem. Und vor allem, wenn auf die Bestellung hin zunächst eine Bestätigungsmail kommt, mit der Zusage, "Wir sind bemüht Ihre Bestellung so schnell wie möglich zu bearbeiten."
Ralf

erich_k 11.12.2004 22:52

Glaubt ihr wirklich, dass die Angebote im Internet so häufig aktualisiert werden?

Farbschlurf 11.12.2004 23:02

Zitat:

Zitat von Bendix
Zitat:

Zitat von Farbschlurf
@joki: Das ist falsch. Ein Angebot, im Schaufenster, wie auch im Web oder in nem Katalog ist frei bleibend. Das heißt, dass er es dir nicht verkaufen muss, wenn er es z.B. nicht mehr auf Lager hat, es im Katalog oder Website aber noch angeboten hat.

Das sollte mich wundern, vor allem, wenn dransteht: "!!! Auf Lager !!!" und dieses "Schild" leicht entfernt bzw. ersetzt werden kann durch "derzeit Lieferschwierigkeiten" oder ähnlichem. Und vor allem, wenn auf die Bestellung hin zunächst eine Bestätigungsmail kommt, mit der Zusage, "Wir sind bemüht Ihre Bestellung so schnell wie möglich zu bearbeiten."
Ralf

Vielleicht haben sie zehn Kameras auf Lager. Plötzlich kommen am Montag 20 Bestellungen. Wenn sie hierfür liefern müssten und um jeden Preis die Kameras organisieren müssten und sie dir zu dem günstigen Preis weitergeben müssten wären sie über kurz oder lang pleite.

Mal ganz davon abgesehen, dass, selbst wenn die Sache auf dem Lager ist, sie trotzdem nicht an DICH verkaufen müssen, wenn sie mit dir z.B. nix zu tun haben wollen. Wenn z.B. jemand bestellt, der augenscheinlich die Sache nicht bezahlen kann (wie man das auch immer erkennen will), dann muss man dem die Sache nicht veräußern. Das ist deutsches geltendes Recht.


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