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Hat man sowas schon erlebt!?
Hai rundum!
Am Montag habe ich bei EG-Electronic ein A2 bestellt und bezahlt. In den Anbieterlisten des Internet steht der Lieferant ziemlich oben, wegen des Preises. Vermerkt ist: Auf Lager. Dasselbe steht auch auf der Internetseite - immer noch, und mit 3 Ausrufezeichen versehen. Vorhin bekam ich folgende Mail: -- Zitat -- Sehr geehrter Kunde, wir können Ihre Bestellung leider nicht annehmen. Es ist uns zur Zeit nicht möglich, alle eingegangen Bestellungen zu bearbeiten, da unsere Kapazitäten stark überlastet sind. Damit Sie die Möglichkeit haben, die bestellte Ware andersweitig zu erwerben, haben wir die Bestellung aus unserem System gelöscht. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre EG-Electronics Team EG Electronics GmbH Handelsgesellschaft Auerswalder Hauptstr. 221 09244 Lichtenau -- Zitat Ende -- Von Rücküberweisung des Geldes ist nicht die Rede. Hoffe nur, dass sie dass wegen Überlastung nur vergessen haben zu erwähnen. Ralf :flop: |
Hallo Ralf,
so etwas nennt man Pech! Hoffe das Du das Geld schnell zurück bekommst, und dann versuche es doch einmal in Berlin bei einem Händler, ein klein wenig gegeneinander ausspielen, und man kommt auf einen vernünftigen Peis. |
Hallo Ralf,
ich bestelle sehr häufig im Netz, aber soetwas habe ich noch nicht erlebt :shock: |
Hi Ralf,
ich hab Euch mal ins Café geschoben... Und ich drücke die Daumen, dass Du die A2 jetzt schnell irgendwo anders herbekommst! Viele Grüße Tina |
Hmmmm....
Aüßerst dubios :shock: Die verzichten auf Umsatz, und das in der heutigen Zeit :shock: By the way. Meine D7i stammt von EG-Electronic :cool: |
Wenn ein Händler ein Angebot veröffentlicht hat er das nach dem Gesetz auch in ausreichender Anzahl vorrätig zu haben oder muss es zu gleichen Konditionen nachliefern. Du hast ein Anrecht auf die Cam zu dem Preis.
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@joki: Das ist falsch. Ein Angebot, im Schaufenster, wie auch im Web oder in nem Katalog ist frei bleibend. Das heißt, dass er es dir nicht verkaufen muss, wenn er es z.B. nicht mehr auf Lager hat, es im Katalog oder Website aber noch angeboten hat.
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Zitat:
Ralf |
Glaubt ihr wirklich, dass die Angebote im Internet so häufig aktualisiert werden?
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Zitat:
Mal ganz davon abgesehen, dass, selbst wenn die Sache auf dem Lager ist, sie trotzdem nicht an DICH verkaufen müssen, wenn sie mit dir z.B. nix zu tun haben wollen. Wenn z.B. jemand bestellt, der augenscheinlich die Sache nicht bezahlen kann (wie man das auch immer erkennen will), dann muss man dem die Sache nicht veräußern. Das ist deutsches geltendes Recht. |
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