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#12 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Nee nee, anders. Ob Rücknahmeversprechen oder nicht, ob eine Aussage über die Funktion getroffen wurde oder nicht: wenn etwas nicht ausdrücklich als defekt deklariert ist, dann muß es funktionieren. Das gilt auch bei Privatverkäufen. D.h. so oder so hast du das Recht, daß Teil zurückzuschicken und dein Geld zurückzubekommen. Das lässt sich notfalls mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen, dann wird's halt teuer für den VK. Da sich der Aufwand bei diesen Beträgen aber nicht lohnt und solche Verkäufer das auch wissen, bzw. damit rechnen, daß man es nicht durchzieht, gibt es andere Möglichkeiten, die Rücknahme zu erreichen, auch über Ebay. Und damit meine ich nicht die Bewertungen: vor allem wenn der VK schon negative Bewertungen hat, wird ihm das herzlich egal sein. Im Gegenteil kann die Ankündigung einer negativen Bewertung unangenehm für dich ausgelegt werden (Ebay sieht so "Erpressungen" à la "nehmen Sie xy zurück oder ich bewerte negativ" auch nicht gerne).
Also erstmal durchatmen, sachlich bleiben (ganz wichtig!), das mit der Bewertung erstmal nicht weiter erwähnen und dem VK deutlich machen, daß du auf Rücknahme des defekten, aber nicht als defekt beschriebenen Blitzes bestehst. Die Rücksendekosten dafür musst du bei einem privaten tragen, aber das sollte zu verschmerzen sein. Du setzt ihm eine Frist für die Rückzahlung und schickst ihm dasTeil versichert (!) zurück - am besten aber erst nachdem er sich einsichtig zeigt. Wenn er sich quer stellt, machst du bei Ebay einen Streitfall wegen eines Artikels, der nicht der Beschreibung entspricht auf und dann läuft das meist schon. Die Erwähnung eines Anwalts kann entweder einschüchtern, oder zu Trotz führen - wie gesagt, gerade die schwarzen Schafe wissen, daß das meist nur eine Drohung ist. Andererseits leben wir in Zeiten weit verbreiteter Rechtschutzversicherungen... Also, wichtig ist der Streitfall bei Ebay - schau dich da mal in den Menüs um "Problem melden" oder so. Da schilderst du den Sachverhalt (sachlich) und dann brauchst du eine gute Portion Geduld. Es kann sogar sein, daß du das Geld von Ebay höchstselbst zurück bekommst (kann Monate dauern, aber immerhin). Oder hast du mit Paypal bezahlt? Wenn ja, schau mal, ob für den Artikel der Käuferschutz gilt - dann ist es ganz einfach. So oder so musst du nicht auf dem Schaden sitzen bleiben und es gibt noch ganz andere (wirkungsvollere) Druckmittel als negative Bewertungen. Anders als als Verkäufer, bin ich als Käufer bisher bei Ebay noch nie auf Kosten durch Betrug oder defekte Artikel sitzen geblieben. Man muß sich aber schon ein bisschen auskennen. Letztendlich ist das System bei Ebay deutlich freundlicher den Käufern gegenüber als den Verkäufern gegenüber, man muß es nur zu nutzen wissen. Es gibt dann natürlich auch noch gewisse gemeine Methoden, die in diesem Fall vielleicht ziehen würden, aber das lassen wir mal weg hier. Irgendwelche Vorschläge oder sonstige individuelle Anfragen kann man sich dagegen bei Ebay getrost sparen - der Laden ist viel zu groß, als daß die irgendwas bewirken würden.
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (07.02.2010 um 23:00 Uhr) |
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