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Alt 09.12.2009, 09:52   #3
srt-101
 
 
Registriert seit: 10.06.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 482
Zitat:
Zitat von theodor52 Beitrag anzeigen
in gutem Zustand
Hallo Andreas,
entscheidend ist die Zustandsbeschreibung;
Wenn Du es nicht in dem Zustand erhältst, der beschrieben und zugesichert war, ist es Mit einem Magel behaftet, und Du kannst nach deutschen Recht "Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder "Minderung" (Herabsetzung des Kaufpreises) geltend machen. Die Entscheidung, was Du wählst, steht Dir zu.
Die Beschreibung ist eine "zugesicherte Eigenschaft". Wenn die nicht zutrifft ist die Sache mangelhaft.

Gewährleistung hat damit überhaupt nichts zu tun: wenn Du z.B. etwas mit 6 Monaten Gewährleistung kaufst, bedeutet das, daß das Objektiv 6 Monate problemlos funktionieren muss.
Gewährleistungsausschluss bedeutet eben z.B. daß Du keine Rechte hast etwas geltend zu machen, wenn das Teil nach 2 Wochen defekt ist.

Im Zeitpunkt der Lieferung muss es aber exakt der Beschreibung entsprechen.
Ich hoffe, das war ausführlich genug.
__________________
LG Dieter :srt-101
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