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#1 |
Gesperrt
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 872
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Beim Verkauf von privat zu privat ist das aber rechtens ohne Gewährleistung. Lediglich das (wissentliche) Verschweigen von (negativen) Eigenschaften rechtfertigt weitere Wege. Nur muss man dem Verkäufer mal nachweisen, dass der Schaden bei Verkauf ihm bewusst war...
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