Zitat:
Zitat von Anaxaboras
Insofern hat der Eiffelturm keinen Urheberschutz (in Deutschland).
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Zitat:
Zitat von rmaa-ismng
Falsch - siehe hier!
Hier der Link!
Ich zitiere: Laut offizieller Webseite der Betreibergesellschaft des Eiffelturms[3] sei die nächtliche Turmbeleuchtung nach französischem Recht urheberrechtlich geschützt, so dass vor Veröffentlichung von Fotos Gebühren an die Société Nouvelle d'Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) zu entrichten seien.
Das betrifft alle Bilder davon auch die in Deutschland!! EIffelturm ist aber eine Außnahme!!
Edit: Im übrigen gilt in Frankreich nicht deutsches Recht - sondern französisches..
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Ich zitiere auch mal. Aus den FaQ's zum Eifelturm:
Zitat:
Q : Are we allowed to publish photos of the Eiffel Tower?
A : There are no restrictions on publishing a picture of the Tower by day. Photos taken at night when the lights are aglow are subjected to copyright laws, and fees for the right to publish must be paid to the SETE
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Auf welches Land sich das "right to publish" (Veröffentlichungsrecht) bezieht, steht da nicht. Aber Jens hat da ja einen schönen Link geliefert. Da heißt es:
Zitat:
wird die Frage, ob die Fotografie in Deutschland vertrieben werden darf, nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz beurteilt
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Ron, insofern stimmt deine Aussage "Das betrifft alle Bilder davon auch die in Deutschland!!" einfach nicht. Das steht übrigens so auch nicht in dem von dir zitierten Wikipedia-Artikel.
Zitat:
Zitat von rmaa-ismng
Das Bild entstand in Frankreich an einem geschützen Gebäude.
Wo werde ich jetzt verdonnert. Internet hat keine Grenzen!
Vor franz. Gericht - und die deutschen Gerichte werden Amtshilfe leisten... und das Geld eintreiben... 
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Das ist völlig unbegründet. Es gilt das Urheberrecht am Veröffentlichungsort. Also zum Beispiel das deutsche Recht, wenn im Impressum deiner Webseite "Ismaning" angegeben ist. Da is' nix mit Amtshilfe.
Martin