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#4 |
Registriert seit: 29.10.2007
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 274
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Ich würde die Kündigung noch mal persönlich übergeben und sicherstellen, dass es dafür einen Zeugen gibt (der kann sich ja vornehm im Hintergrund halten).
Aber ein Einschreiben müsste eigentlich auch ausreichen, auch wenn die Annahme verweigert wird (Verzug?). |
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