Zitat:
Zitat von duncan.blues
Ging um ein völlig belangloses Bild (bzw noch dazu einen winzigen Ausschnitt daraus) auf einer Webseite eines gemeinnützigen Vereins, was das ganze natürlich gleich doppelt dreist macht.
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Tja, das Urheberrecht unterscheidet nicht zwischen guter und böser Absicht beim verletzten desselben. Allenfalls ob man selbst damit Profit machen wollte ist von Belang.
Die Abzocke ist sicher mehr als unwürdig, rechtlich aber kaum zu beanstanden. Wenn ich mir überlege wie oft in Foren gleich nach einem Anwalt/einer saftigen Rechnung gerufen wird, wenn ein kleiner Lokalredakteuer mal einen Schnappschuss ohne zu fragen abgedruckt hat....
Backbone