Zitat:
Zitat von MiLLHouSe
Ich denke, solange die Kamera in Dtl. gekauft ist, dürfte das kein Problem sein. Es sei denn, Sony verfährt hier etwas anders. Aber das können evtl. unsere Teamler rausfinden?!?
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Wir haben herausgefunden - nach Rücksprache mit Sony Berlin folgendes Statement:
Der Satz "bei teilnehmenden Händlern gekauft" ist präventiv-rechtlicher Natur. Damit sind deutsche Händler gemeint, die deutsche Ware (
mit EAN-Code) liefern. Zur Abgrenzung: Nicht gemeint sind deutsche Händler, die nicht deutsche Ware liefern sowie auch ausländische Händler, die evtl. deutsche Ware liefern.
Ich habe den Text in der News wie folgt ergänzt:
Zitat:
Diese Unterlagen müssen bis zum 15.06.2008 eingereicht werden:- vollständig ausgefülltes Cashback-Formular
- Original-Kaufbeleg (erhält der Käufer nach Bearbeitung zurückgesendet)
- Lieferschein mit Käufer-Namen (wenn vorhanden)
- Ausgeschnittener EAN-Code von gekauften Produkten
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Pos. 1,2 und 4 sind somit obligatorisch.