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Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
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In der FC steht, ohne ein Modelrelease bewege sich ein Fotograf, der Abbildungen von Personen ... veröffentlicht und verbreitet ... rechtlich auf ganz dünnem Eis!
Weiß jamand, was das in der Praxis heißt? Ich meine: Was passiert denn, wenn das Eis bricht? Bekommt man dann nur ein paar nasse Füße oder gleich 'ne ausgewachsene Lungenentzündung? Ich frage übrigens bewußt nicht, was das theoretisch alles heißen könnte. Dazu gibt's einige Threads und hier ein paar Beispiele. Hat schon mal jemand als Hobbyfotograf im Internet praktische Erfahrung mit Leuten gemacht, die nicht einverstanden waren? Oder gibt's dazu gültige Rechtssprechungen? So ein "Modelrelease" ist doch sicher nicht an die Schriftform gebunden, oder? Da kann doch auch schnell mal ein Mißverständnis vorliegen. Und ein Schaden entsteht ja i.d.R. auch nicht, vonwegen Schadensersatz. Und Schmerzensgelder werden doch sicherlich auch nur bei Nacktfotos oder sehr "unvorteilhaften" Fotos Fällig, oder? Also meine Annahme ist: Es gibt höchstens ein "paar nasse Füße": Man muß die Bilder wieder aus dem Netz nehmen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Oder gab's auch schon Abmahnungen?
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VLG Torsten -- Flickr - Picasa - Weblog - Szenebilder - Fotocommunity - meine Konzertfotos Geändert von Schlaudenker.de (12.06.2007 um 20:03 Uhr) |
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