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Alt 30.04.2007, 18:59   #7
bleibert
 
 
Registriert seit: 28.10.2003
Ort: Elsaß
Beiträge: 1.171
Zitat:
Zitat von pixbredi Beitrag anzeigen
Was ist aber nun richtig? Benötige ich ein Imp.? Wenn ja,was soll es enthalten, damit es auch der momentanen Rechtsprechung entspricht und mir keine teuren Abmahnungen ins Haus flattern?
Wir haben seit 01.03.2007 zwei neue Grundlagen:
Das Telemediengesetz und den 9. Rundfunkstaatsvertrag.

Das Telemediengesetz enthält für die Impressumspflicht folgenden relevanten Abschitt:
Zitat:
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: (...)
Ein Fallstrick ist dabei die Formulierung "geschäftsmäßig". Das sind explizit nicht nur Seiten, die in direktem Zusammenhang mit Waren- oder Dienstleistungsangeboten stehen, sondern auch Seiten, auf denen beispielsweise Werbebanner enthalten sind oder die der breiten Öffentlichkeit über längere Zeit angeboten und regelmäßig aktualisiert werden. Dr. Ott beurteilt das so:
Zitat:
Der Glaube an eine vorgeblich gesetzlich nun zugelassene Anonymität könnte uninformierte Webmaster schnell in eine Haftungsfalle tappen und sie zu einem Opfer einer Abmahnungswelle werden lassen. Der 9. Rundfunkstaatsvertrag sieht nämlich für jeden Anbieter von Telemedien - dazu gehören auch Webseiten - vor, Name und Anschrift bzw. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten verfügbar zu halten. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine Webseite ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Da Webseiten in der Regel an die Allgemeinheit gerichtet sind, wird für diese Ausnahme kein großer Anwendungsbereich verbleiben. Für die Betreiber der vielen „privaten“ Webseiten, die auch nicht über Werbung finanziert sind, besteht die einzige "Verbesserung" der Neuregelung darin, dass Sie ab dem 1.3.2007 keine Telefonnummer und keine E-Mail-Adresse mehr anzugeben haben. Von einer Impressumspflicht völlig freigestellt, sind sie indes nicht.
(Quelle: http://www.linksandlaw.info/Impressu...itteilung.html)

Im Rundfunkstaatsvertrag steht in §55 folgendes zu lesen:
Zitat:
§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte
(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen
oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen
leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar
zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei jurisitshcen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
Das ist schon viel enger gefasst, Dr. Ott dazu:
Zitat:
Wie sich aus § 55 I RStV ergibt, trifft einen Anbieter keine Impressumspflicht, d.h. er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn das Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Webseiten richten sich in der Regel an die Allgemeinheit und sind über Suchmaschinen für jedermann theoretisch auffindbar. Auf eine großzügige Auslegung der Ausnahme sollte ein Webmaster hier besser nicht vertrauen. In Betracht kommt die Ausnahme nach meiner Ansicht nur dann, wenn:
  • Inhalte passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird,
  • Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert, betroffen sind,
  • evtl., wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
(Quelle: http://www.linksandlaw.info/hinweise...nzeichnung.htm)

Sofern Deine Seite also öffentlich verfügbar ist, solltest Du auf jeden Fall dem §55 I RStVgerecht werden, und Namen und Anschrift angeben. Wenn du nach obiger Aussage von Dr. Ott befürchtest, einen geschäftsmäßigen Telemediendienst anzubieten, dann sollten Dich auch die Angaben bei §5 TMG interessieren:
Zitat:
  1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
  2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
  3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
  4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
  5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
    1. die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
    2. die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    3. die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
  6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
  7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
Wobei hier für "private" Seiten wie Deine nur die fettgedruckten Angaben relevant sind. Also auf gut deutsch:
  1. Name
  2. Anschrift
  3. E-Mail-Adresse
__________________
Viele Grüße, Dennis.

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