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#2 |
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Registriert seit: 13.03.2006
Ort: Idstein
Beiträge: 4.119
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Das Problem an der ganzen Thematik besteht mMn doch darin, dass Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind...
Im konkreten Fall: Wenn der Mensch mit der Fancy Mütze Dir über seinen RA eine strafbewehrte Unterlassungserklärung schickt, wird das Ganze erst einmal teuer - weil du selbst einen RA brauchst... und ob du dann vor einem Gericht Recht bekommst
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Grüße aus dem Taunus Holger |
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