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Alt 04.09.2024, 19:00   #1
kk7
 
 
Registriert seit: 21.11.2016
Beiträge: 1.790
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Der Bund hat per Gesetz entschieden, dass es ein Deutschland weites Ticket für 49 € geben wird, und dass er sich mit max. 1,5 Milliarden € beteiligen wird. Er hat eine tarifliche Entscheidung getroffen, ohne Tarifgeber ober Betreiber zu sein. Wie hoch die Mindereinnahmen sein werden, oder wem welches Geld aus dem Topf zusteht, war und ist nicht klar. Aktuell geht man von 3 Milliarden € aus.

Dat Ei
Nachdem Du nach meiner Wahrnehmung oft mit der betriebswirtschaftliche Brille argumentierst - Rahmenbedingungen ändern sich für Unternehmen öfters ohne dass es eine Kompensation gibt. Hier federt der Bund das für die direkt betroffenen Unternehmen ab.
kk7 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 04.09.2024, 19:15   #2
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.212
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von kk7 Beitrag anzeigen
Nachdem Du nach meiner Wahrnehmung oft mit der betriebswirtschaftliche Brille argumentierst - Rahmenbedingungen ändern sich für Unternehmen öfters ohne dass es eine Kompensation gibt. Hier federt der Bund das für die direkt betroffenen Unternehmen ab.
er federt ab - nette Formulierung. Er greift massiv in einen Markt ein, der eh schwer an der Subventionsnadel hängt, bestimmt den Preis und die Tarifbedingungen, lässt aber das wirtschaftliche Risiko andere tragen. Und das sind in dem Fall die Länder, Kommunen und Verkehrsunternehmen. Zudem schafft er Probleme und Aufgaben, die es vorher in der Form nicht gab, und die er noch nicht einmal hat kommen sehen. Die Verteilung der Gelder, die erstmal im Geldsack des jeweiligen Verkäufers des Deutschlandtickets landen, müssen zum einen zentral erfasst, verwaltet und "gerecht" verteilt werden. Und wie lautet die Antwort auf die Frage, wie viel Geld wem zusteht?


Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 04.09.2024, 19:21   #3
kk7
 
 
Registriert seit: 21.11.2016
Beiträge: 1.790
Wer bekommt die Fahrgast-Einnahmen im Nahverkehr? Sind die Teil der Ausschreibung bzw. die zu erwartende Höhe?
kk7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2024, 19:56   #4
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.212
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von kk7 Beitrag anzeigen
Wer bekommt die Fahrgast-Einnahmen im Nahverkehr? Sind die Teil der Ausschreibung bzw. die zu erwartende Höhe?
auch die Frage ist nicht einfach zu beantworten, weil viele Faktoren mitspielen. Die Einnahmen aus Verbundfahrscheinen werden innerhalb des Verbundes verteilt. Da gibt es unterschiedlichste Verfahren, wie vertragliche Regelungen oder Verteilungen basierend auf Fahrgasterhebungen oder Modellierungen. Bei Nahverkehrstickets, die über die Verbundgrenzen hinausgehen, wird es dann noch komplexer, weil die Anzahl der Beteiligten steigt, und Fahrgasterhebungen in den Umfängen nicht leist- und bezahlbar sind. Je pauschaler die Tickets sind, und desto größer die zugelassenen Verkehrsräume sind, desto mehr ist man auf sehr, sehr aufwendige Modellierungen angewiesen. Und dann gibt es noch Fv-Tickets, die in unterschiedlichem Umfang die Nutzung von Nahverkehrsleistungen zulassen (aufgrund einer tariflichen Anerkennung oder einer Zusatzleistung), so dass hier der Fernverkehr Teile der Einnahmen an den Nahverkehr abführen muss.

Das Deutschlandticket, das ja nicht nur für den schienengebundenen Nahverkehr, sondern für fast(!) alle Nahverkehrsunternehmen (so auch Bus oder U-Bahn) gültig ist, stellt eine ganz neue Herausforderung da. Das hat Berlin erstmal nicht interessiert, als es das Ticket aus dem Hut zauberte.


Dat Ei
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Alt 04.09.2024, 20:18   #5
kk7
 
 
Registriert seit: 21.11.2016
Beiträge: 1.790
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Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
auch die Frage ist nicht einfach zu beantworten, weil viele Faktoren mitspielen.
Die Antwort geht für mich ein bisschen an meiner Frage vorbei. Kann durchaus sein, dass ich mir eine Ausschreibung zu simpel vorstelle. Ich vermute, es werden Strecken, Fahrten, Halte und Fahrgastzahlen ausgeschrieben. Als Leistungserbringer (ich bleibe bei der Deutschen Bahn) gebe ich ein Angebot ab, was ich dafür haben will. Der Preis wird sich sicherlich danach richten, ob ich neben der direkten Bezahlung durch den Ausschreibenden mit weiteren Einnahmen aus Ticketerlösen erwarten kann. Ist das in der Regel so und werden in den Ausschreibungen im Normalfall zu erwartende Einnahmen genannt?

PS: Danke übrigens noch für den Einblick in eine Welt die man sonst nur als Fahrgast kennt.

Geändert von kk7 (04.09.2024 um 20:21 Uhr)
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Alt 05.09.2024, 07:38   #6
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
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Moin, moin,

Zitat:
Zitat von kk7 Beitrag anzeigen
Ist das in der Regel so und werden in den Ausschreibungen im Normalfall zu erwartende Einnahmen genannt?
das kann ich Dir nicht sagen, da ich noch keine Ausschreibungsunterlagen auf dem Tisch liegen hatte. Ich kann da aber gerne mal mit Kollegen Rücksprache halten, die in den Themen zuhause sind. Wird aber noch einige Tage dauern, weil ich erst nächste Woche wieder in Präsenz bin.

Ein bisschen was zum Thema SPNV gibt es hier zu lesen.


Dat Ei
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Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2024, 11:00   #7
kk7
 
 
Registriert seit: 21.11.2016
Beiträge: 1.790
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Ich kann da aber gerne mal mit Kollegen Rücksprache halten, die in den Themen zuhause sind.
Danke, das wäre nett
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