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#1 |
Registriert seit: 26.11.2012
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.063
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Hotel ist kommerziell, deshalb würde ich gleich einen Rechtsanwalt einschalten. Soll der sich darum kümmern. Dann ärgert es Dich - auf die Zeit gesehen - nicht so lange.
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#2 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.059
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Moin, moin,
ich habe leider zweimal den Fall gehabt, dass spanische Reiseagenturen sich am meinem Portfolio bedient haben. Aus der Erfahrung heraus sollte man sich einen spezialisierten Anwalt (Schwerpunkte Urheberrecht, Medien) suchen. Zum zweiten ist ein Gradmesser für die Taxierung der Bilder der Aufwand, den man betreiben muss, um diese Bilder zu erstellen. Daher halte ich hier in dem Fall 1.200,-€ für arg hoch gegriffen. Man sollte sich aber anschauen, wofür der Urheberrechtsverletzer die Bilder alles eingesetzt hat, ob es nur bei der Verwendung auf Website geblieben ist, oder er es noch anderweitig verwendet hat (z.B. Print-Werbung etc. pp.). Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#3 |
Registriert seit: 27.03.2006
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 760
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Eventuell hilft auch erst einmal ein deutliches, aber freundliches Schreiben, das die weitere Verwendung der Bilder für alle Zwecke untersagt. Sind die seriös und ist denen das ev. einfach durchgerutscht, werden die mit einem Angebot kommen, das deren Interessenslage entspricht. Auf dieser Basis kann man dann eine Kompensation aushandeln. Reagieren die nicht, kann man dann einen Fachanwalt einschalten, man weiß ja nun, wen man vor sich hat.
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#4 |
Registriert seit: 24.08.2008
Beiträge: 7.487
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Was willst du denn erreichen?
1. Dass deine Bilder nicht benutzt werden? 2. Maximalen Gewinn daraus erzielen? 3. Eine Bezahlung mit möglichst wenig Aufwand? Für ersteres reicht ein einfaches Schreiben, dass sie sicher übersehen haben, dass das Foto nicht frei benutzbar ist und es sofort löschen sollen. Für zweiteres: Anwalt einschalten mit Maximalforderung Für 3. würde ich Beweise sichern (Waybackmachine?), wie lange das Bild dort schon benutzt wurde, und ein entsprechendes Schreiben mit einer für beide Seiten akzeptablen, "üblichen" Forderung mit der anschließenden und damit abgegoltenen Einräumung eines Nutzungsrechts aufsetzen. Gefühlt würde ich sagen, dass sich eine solche Forderung im niederigeren, dreistelligen Bereich bewegen könnte, aber dazu fehlen mir die Erfahrungen. Am einfachsten ist es sicher, wenn der Aufwand für die Agentur, ein neues Bild zu suchen, zu erwerben und auszutauschen, größer erscheint als einfach den Betrag zu bezahlen. Bedenke aber, dass du eine entspr. Rechnung ausstellen musst und diese ev. auch versteuern. Natürlich solltest du auch gleich zu Beginn handfeste Beweise mitliefern, dass du der Urheber bist. |
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#5 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D 12051 Berlin 44
Beiträge: 2.966
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Zitat:
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Tschüss Pittisoft (Peter)..... |
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#6 | ||||||||
Themenersteller
Registriert seit: 13.03.2006
Ort: Idstein
Beiträge: 3.930
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Da ist ja einiges zusammen gekommen...
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Grüße aus dem Taunus Holger ![]() ![]() |
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#7 |
Registriert seit: 09.01.2005
Ort: CH
Beiträge: 212
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Ich war auch schon mal in der Situation, dass meine Bilder ohne Bewilligung verwendet wurden. Es ist mir jedoch nicht gelungen, meine Urheberschaft nachzuweisen, meine vorhandenen RAW wurden nicht anerkannt. Der konsultierte Anwalt stellte sich auf den Standpunkt, dass ich rechtsgültig beweisen müsse, dass die Bilder geklaut worden sind und nicht der Benutzer seine Unschuld.
Wie könnt ihr den Beweis liefern? Vergebene Mühe, seither gibt’s keine Bilder mehr von mir öffentlich. |
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#8 |
Registriert seit: 09.04.2017
Ort: LU, CH
Beiträge: 2.861
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Hoi Holger,
bei einer schweizer Zeitung hat vorletztes Jahr jemand bei einem Wettbewerb für Mondbilder mein Supermondlindenbild von 2021 leicht beschnitten eingereicht und die haben es ohne zu prüfen in Ihre Onlinezeitung gepackt. Wurde mir von der Besitzerin des Baumes gemeldet und ich habe mich anschließend telefonisch bei der Zeitung gemeldet. Es gibt eine Liste mit Entschädigungskosten (von Schweizer Fotografen), die dann eine Summe je nach Auflagenstärke oder Verwendungszweck angibt. Ich habe eine Rechnung gestellt und dann etwas Rabatt gewährt, da sie mit mir ein Interview noch gemacht haben. Es war im niedrigen dreistelligen Bereich. Inwiefern das auf deinen Fall übertragbar ist, kann ich nicht sagen, aber mein Credo war in einem guten Verhältnis zu bleiben. Vielleicht kannst du ja dich auf eine Bezahlung/Gutschein einigen und sie können dein Bild weiterverwenden oder ähnliches. Liebe Grüsse Tobias Edit: Beweissicherung geht mit einem Screenshot der Seite, auf der es verwendet wird und natürlich der eigenen Datei und deren Entstehungsdaten. Geändert von Tobbser (31.03.2023 um 18:38 Uhr) |
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#9 | |
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
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Zitat:
Das kann ich mir jetzt höchstens bei Bildern vorstellen, wo die “Schöpfungshöhe” nicht besonders hoch ist, z.B. von einem 0815-Bild vom Schiefen Turm von Pisa. Das ist aber auch nur ein paar Euro wert…
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Viele Grüße, Klaus |
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