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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » EU-Upload-Filter-Gesetz - Gefahr für Fotoforen?
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Alt 28.03.2019, 16:52   #1
KSO

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Registriert seit: 04.07.2004
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Zitat:
Zitat von felix181 Beitrag anzeigen
Genau - das ist auch gut so. Das heisst aber nicht, dass zwanghaft durch Dritte kontrolliert werden muss, sondern kann. Eben dann, wenn ich mir als Plattform eben nicht so sicher sein kann...

Wenn ich mir als Autobesitzer ganz sicher bin, dass da wo das Auto steht heute niemand vorbei kommt, kann ich es ruhig unverschlossen lassen, wenn ich mir aber nicht sicher bin, werde ich es wohl eher verschliessen.
Wieviele hundert/tausend Bilder werden pro Tag bei Foto community hochgeladen?
Würdest Du als Betreiber, für alle diese Bilder die Verantwortung übernehmen?
Selbst hier, würde ich, wenn ich hier Forenbetreiben wäre, nichts mehr ohne Prüfung zulassen.
Du findest es also richtig, dass alle diese Plattformen dann als Folge davon zumachen, weil vielleicht ein illegales Bild dabei sein könnte?
__________________
Gruss Knut

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Alt 28.03.2019, 16:54   #2
felix181
 
 
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Beiträge: 2.786
Zitat:
Zitat von KSO Beitrag anzeigen
Du findest es also richtig, dass alle diese Plattformen dann als Folge davon zumachen, weil vielleicht ein illegales Bild dabei sein könnte?
Ja, wenn die Alternative der ungestrafte Diebstahl geistigen Eigentums ist schon.
Ist doch klar!
__________________
--------------
Servus Felix
felix181 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2019, 17:16   #3
KSO

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 04.07.2004
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Zitat:
Zitat von felix181 Beitrag anzeigen
Ja, wenn die Alternative der ungestrafte Diebstahl geistigen Eigentums ist schon.
Ist doch klar!
Wer überprüft eigentlich die Bilder und Texte, die in Deinem Printmedium-Beispiel veröffentlich werden?
Ich finde, die Inhalte sollten dort auch erstmal von einem "Abdruckfilter" überprüft werden, bevor sie gedruckt und veröffentlicht werden, die könnten ja illegal sein.
Die kleine Stadttageszeitung, die das nicht will (z.B. weil sie das als Eingriff in die Pressefreiheit sieht oder sich die Gebühr für die Überprüfung einfach nicht leisten kann) sollten dann bitte auch keine Zeitung mehr raus bringen dürfen und einfach zumachen. Kann ja nicht sein, dass die ungestraft Diebstahl von geistigen Eigentum begehen können.

P.S. Wird eigentlich der Betreiber von Plakatwänden verklagt, wenn eines der Plakate eines werbetreibenden Kunden urheberrechtlich geschützes Material verwendet?
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Gruss Knut

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Geändert von KSO (28.03.2019 um 17:24 Uhr)
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Alt 28.03.2019, 17:25   #4
felix181
 
 
Registriert seit: 13.02.2016
Ort: Österreich
Beiträge: 2.786
Zitat:
Zitat von KSO Beitrag anzeigen
Wer überprüft eigentlich die Bilder und Texte, die in Deinem Printmedium-Beispiel veröffentlich werden?
Ich finde, die Inhalte sollten dort auch erstmal von einem "Abdruckfilter" überprüft werden, bevor sie gedruckt und veröffentlicht werden, die könnten ja illegal sein.
Die kleine Stadttageszeitung, die das nicht will (z.B. weil sie das als Eingriff in die Pressefreiheit sieht oder sich die Gebühr für die Überprüfung einfach nicht leisten kann) sollten dann bitte auch keine Zeitung mehr raus bringen dürfen und einfach zumachen. Kann ja nicht sein, dass die ungestraft Diebstahl von geistigen Eigentum begehen können.
Also beginnen wir halt bei Adam und Eva!

Es gibt KEINE Vorschrift für Uploadfilter - jede Plattform kann sich schützen wie sie will - oder eben nicht, aber dann muss sie die Konsequenzen tragen.

Um nun auf Dein Beispiel einzugehen:
Auch die "Abdruckfilter" sind nicht vorgeschrieben und sollen auch nicht vorgeschrieben werden, ABER wenn eine kleine Stadtzeitung heute etwas veröffentlicht was ihr nicht gehört, dann wird sie bestraft werden. Oder der Eigentümer klagt nicht, dann hat sie Glück gehabt.

Und um Deine Frage zu beantworten, wer überprüft, was ein Printmedium druckt: die Zeitung wenn sie klug ist, aber sie muss es nicht tun. Dann muss sie aber auch mit den Konsequenzen leben. Wie jetzt im Internet auch...
__________________
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Servus Felix
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Alt 28.03.2019, 17:43   #5
KSO

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Beiträge: 1.857
Zitat:
Zitat von felix181 Beitrag anzeigen
Also beginnen wir halt bei Adam und Eva!

Es gibt KEINE Vorschrift für Uploadfilter - jede Plattform kann sich schützen wie sie will - oder eben nicht, aber dann muss sie die Konsequenzen tragen.

Um nun auf Dein Beispiel einzugehen:
Auch die "Abdruckfilter" sind nicht vorgeschrieben und sollen auch nicht vorgeschrieben werden, ABER wenn eine kleine Stadtzeitung heute etwas veröffentlicht was ihr nicht gehört, dann wird sie bestraft werden. Oder der Eigentümer klagt nicht, dann hat sie Glück gehabt.

Und um Deine Frage zu beantworten, wer überprüft, was ein Printmedium druckt: die Zeitung wenn sie klug ist, aber sie muss es nicht tun. Dann muss sie aber auch mit den Konsequenzen leben. Wie jetzt im Internet auch...
Dir ist schon klar, um welchen Dimensionen es von Bilder, Musik und Texten es geht. Das geht selbst bei kleinen Plattformen nur automatisiert. Händisch, wie bei den 10 Buidle in der kleinen Stadtzeitung, geht das nicht mehr. Frag doch mal hier bei den Mods nach, ob sie es schaffen würden, hier vorab alle Texte und Bilder zweifelsfrei auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen? Ich kann mir die Antwort denken. Konsequenz: Schliessung dieser Plattform, sowie jeder anderen Plattform dieser Größenordnung. Hier wäre es nur sehr schade, aber kein wirtschaftlicher Schaden. Andere Plattformen sind kleine Unternehmen mit Angestellten, die ihren Lebensunterhalt damit verdienen, den sie nicht mit der vorsätzlichen Verbreitung von urheberrechtlich geschützem Material verdienen, das ist eine böswillige Unterstellung.
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Alt 28.03.2019, 18:16   #6
felix181
 
 
Registriert seit: 13.02.2016
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Beiträge: 2.786
Zitat:
Zitat von KSO Beitrag anzeigen
Dir ist schon klar, um welchen Dimensionen es von Bilder, Musik und Texten es geht. Das geht selbst bei kleinen Plattformen nur automatisiert. Händisch, wie bei den 10 Buidle in der kleinen Stadtzeitung, geht das nicht mehr. Frag doch mal hier bei den Mods nach, ob sie es schaffen würden, hier vorab alle Texte und Bilder zweifelsfrei auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen? Ich kann mir die Antwort denken. Konsequenz: Schliessung dieser Plattform, sowie jeder anderen Plattform dieser Größenordnung. Hier wäre es nur sehr schade, aber kein wirtschaftlicher Schaden. Andere Plattformen sind kleine Unternehmen mit Angestellten, die ihren Lebensunterhalt damit verdienen, den sie nicht mit der vorsätzlichen Verbreitung von urheberrechtlich geschützem Material verdienen, das ist eine böswillige Unterstellung.
Ich hab das mit der kleinen Stadtzeitung ja nur geschrieben, weil Du es gebracht hast.

Aber zu Deiner angenommenen Konsequenz: es ist echt eine blöde Situation, aber wenn eine Plattform (auch eine mit Angestellten) nicht sicherstellen kann, dass kein geistiger Diebstahl auf der Plattform passiert, dann muss sie dagegen etwas unternehmen oder zusperren.
Es kann ja nicht Diebstahl einfach erlaubt werden, nur weil man es gerne so hätte...
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Servus Felix
felix181 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2019, 18:32   #7
KSO

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Registriert seit: 04.07.2004
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Beiträge: 1.857
Zitat:
Zitat von felix181 Beitrag anzeigen
Ich hab das mit der kleinen Stadtzeitung ja nur geschrieben, weil Du es gebracht hast.

Aber zu Deiner angenommenen Konsequenz: es ist echt eine blöde Situation, aber wenn eine Plattform (auch eine mit Angestellten) nicht sicherstellen kann, dass kein geistiger Diebstahl auf der Plattform passiert, dann muss sie dagegen etwas unternehmen oder zusperren.
Es kann ja nicht Diebstahl einfach erlaubt werden, nur weil man es gerne so hätte...
Der Diebstahl ist nicht erlaubt.
Die Frage ist, wer trägt die Verantwort für den Diebstahl?

Warum wird der Plattformbetreiber belangt und nicht der, der hochgeladen hat?
Siehe auch mein Beispiel mit dem Plakatwändebetreiber.
Oder die Druckerei der kleinen Stadtzeitung oder der kleine Zeitungsausträger, die sind ja auch nicht verantwortlich für eine Urheberrechtsverletzung der Zeitung.
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Alt 28.03.2019, 18:06   #8
schinge
 
 
Registriert seit: 01.09.2005
Beiträge: 135
Vielleicht können das die Profis hier mal klären: der Artikel 13 (jetzt 17) bezieht sich doch ausnahmlos nur auf "Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten" und die sind in Artikel 2 so definert:
„Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“ bezeichnet den Anbieter eines
Dienstes der Informationsgesellschaft, bei dem der Hauptzweck bzw. einer der Hauptzwecke darin besteht, eine große Menge an von seinen Nutzern hochgeladenen,
urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zu speichern und der Öffentlichkeit Zugang hierzu zu verschaffen, wobei dieser Anbieter diese Inhalte organisiert und zum Zwecke der Gewinnerzielung bewirbt.

Wenn man die Galerie eines Forums mal ausblendet, ist der Hauptzweck bzw. einer der Hauptzwecke der meisten Foren doch nicht der Austausch von urheberrechtlich geschützten Werken (wahrscheinlich >95% der geposteten Texte fehlt doch die dafür notwendige Schöpfungshöhe). Konnen diese Foren dann überhaupt unter diese Definition fallen? Wenn nicht, würde der Artikel 13 (17) ja nicht für sie gelten und es wäre, wie bisher auch, nur die Löschung des zu beanstandeten "Werkes" notwendig, wenn man darauf hingewiesen wurde.
schinge ist offline   Mit Zitat antworten
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