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#11 |
Themenersteller
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.459
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Genau. "Ausschließlich familiär und persönlich" - das ist der Passus
Deine Kinder im Garten darfst du also noch fotographieren, deine Kinder am Strand oder in der Eisdiele wird schon kritisch. Die Bilder darfst du dann anschließend auf Papier in dein Fotoalbum kleben, posten bei Social-.Media wäre ja schon "öffentlich". Betroffen sind also nicht nur Fotographen, sondern alle, die Alltagsbilder in sozialen Netzwerken posten. Also im Grunde genommen jeder ganz direkt und persönlich. Natürlich wird in Firmen- oder Fachkreisen da anders drüber diskutiert, und ständig so getan als seien Privatleute von der DSGVO gar nicht betroffen. Das gibt der Text der DSGVO aber gar nicht her - und einige Anwälte sehen das auch ganz klar anders. Letztlich werden wir alle irgendwann bei diesen Anwälten sitzen, und die Gerichte werden entscheiden - ob z.B. das KUG juristisch höher zu bewerten ist als die DSGVO etc. Das wird durch mehrere Instanzen laufen, also bedeutet jahrelage Rechtsunsicherheit und den damit verbundenen Ärger. Von den Kosten für uns mal ganz zu schweigen. Das es auch aders geht, haben andere europäische Länder bewiesen. Österreich hat z.B. vor wenigen Tagen eine Entscheidung in die andere Richtung getroffen, also "kompletten Unfug in die andere Richtung" - sozusagen ![]() https://www.heise.de/newsticker/meld...e-4031217.html Auf jeden Fall ist klar, das die DSGVO keine europäische Zwangsveranstaltung ist, sondern durchaus "gestaltungsfähig. Das hat die GroKo leider völlig "verpennt", und die lassen das Thema Fotographie und uns als Fotographen gerade absolut vor die Wand laufen. So sieht meine persönliche aktuelle Einschäzung aus.
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Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier.... https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos |
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