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#1 |
Registriert seit: 17.12.2007
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 22.123
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Irgendwo hatte ich mal gelesen, die 'Panoramafreiheit' beschränkt sich auf die Höhe eines ausgestreckten (echten
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#2 | ||
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
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Zitat:
das bezieht sich darauf, dass man nicht auf Leitern stehen darf um in Gärten etc. reinzufotografieren. Zitat:
Streng genommen ist das Bild von Gottlieb somit nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt bzw. zumindest ist es strittig. Im Falle von öffentlichen Bauwerken denke ich aber, dass es keine so enge Auslegung zur Anwendung kommt wie bei privaten Gebäuden. Hans |
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