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#51 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
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Das ist meistens aussichtslos.
Wer sich für Gerechtigkeit einsetzt, hat weitaus bessere Chancen, etwas zu bewegen. Das ist nicht nur ein Wortspiel, sondern eine völlig andere Motivation.
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Gruß Gottlieb |
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#52 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.037
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Zitat:
Ach komm schon, das ist nicht das, was Du mit Ärger andeuten wolltest. Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#53 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Doch, genau das war es.
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
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#54 |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Warum muss sich ein Mensch im öffentlichen Raum fotografieren lassen?
Auch wenn es sicherlich viele tolle und interessante Bilder mit fremden Menschen drauf gibt auf die wir ungerne verzichten möchten. Das Recht aus jedem Menschen, der sein Haus verläßt ein Kunstwerk machen zu dürfen ist doch recht fragwürdig. Es ist unser Hobby und da diskutieren wir nicht. Nur ist es so, dass sehr viele Hobbies in Konflikt mit ihrer Umwelt stehen und Einschränkungen hinnehmen müssen, die dem zweifelhaften Schutz Dritter dienen. Eine sinnvolle Grenze ist schwer zu ziehen und absolut subjektiv. Man kann es verteufeln oder erst mal versuchen, das Positive zu finden. Gewöhnlich sucht ein Gericht auch Vorsatz und Motiv. Wer das nicht liefert, sollte sich auch sicher fühlen dürfen.
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Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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#55 |
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.713
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...Text gelöscht wegen Doppelposting...
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Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode. Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem). Geändert von Man (29.01.2015 um 20:40 Uhr) |
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#56 |
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.713
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Ich bin da zwar vermutlich nicht mit der Mehrheit, aber ich halte dieses Gesetzt für unsinnig.
Besser fände ich ein allgemeines Veröffentlichungsverbot von Bildmaterial, auf denen Personen zu erkennen sind, sofern diese nicht der Veröffentlichung zugestimmt haben oder die Veröffentlichung im öffentlichen Interesse liegt. Und damit man nicht alle 60.000 Besucher eines Fußballstadions um Erlaubnis fragen muss, wenn man ein Bild der gefüllten Arena machen und veröffentlichen möchte, sollte es "nur" bei den bisherigen Regelungen zum Recht am eigenen Bild bleiben. Für alle Fälle bis auf (1)1 gibt es Ausnahmen (Kunst, Wissenschaft, Forschung, Berichterstattung). Aufnahmen mit versteckter Kamera in z. B. Wohnungen/Werkstätten/Geschäftsräumen usw. (z. B. investigative Berichterstattung in WISO) sind dann eigentlich nicht mehr erlaubt, denn zum Zeitpunkt der Aufnahme liegt eine Genehmigung des Aufgenommenen zwangsläufig noch nicht vor....und da ja die Aufnahme selbst schon strafbar ist.... Sendeformate wir z. B. "Ich bin ein Star, holt mich her raus" wären im Gesgensatz zum Verbraucherbeitrag in WISO vermutlich weiterhin möglich (ich sehe mir beides nicht an, fände es umgekehrt aber besser), da letzteres zum Zeitpunkt der Aufnahme ja nicht unbefugt ist (da gibt es ja einen Vertrag drüber). Warten wir es mal ab, was da noch so kommt. vlG Manfred
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Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode. Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem). |
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#57 |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.420
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Nicht für jede Straftat braucht es einen Vorsatz. Manchmal reicht auch Fahrlässigkeit.
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#58 | |
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
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Zitat:
Durch das neue Gesetz kann man keine Menschen ändern aber bestimmten Zeitgenossen deutlichere Grenzen aufzeigen - zum Wohl/Schutz bestimmter Mitmenschen. Da meine fotografischen Präferenzen völlig anders gelagert sind, juckt mich so ein Gesetz auch nicht die Bohne, im Gegenteil, ich finde es gut und überfällig, aus besagten Gründen. Ich weiß jetzt allerings nicht, was dagegen sprechen sollte, einen Bettler, der an einer fotogenen Stelle sitzt, vorher zu fragen, ob ihm eine Aufnahme recht ist? Über eine entsprechende "Gage" würde man sich bestimmt einig werden. Abgemagerte Frauen verdienen bei solchen jobs heuzutage erkleckliche Sümmchen... ![]() Im Grunde genommen regst du dich vermutlich auch zu voreilig auf, denn die Formulierungen lassen doch einen deutlichen Interpretationsbedarf erkennen.
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LG Matthias |
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#59 |
Moderator
Registriert seit: 15.01.2004
Ort: D-31311 Uetze
Beiträge: 4.107
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moin,
was mich irritiert ist die Tatsache, dass hier in erster Linie der Absatz (1) StGB §201a diskutiert wird ![]() StGB §201a (1) und (5) ist seit dem 06. August 2004 in Kraft und wurde durch die aktuelle Änderung inhaltlich nicht wesentlich berührt, nur der Strafrahmen wurde von ursprünglich "bis zu einem Jahr" auf "bis zu zwei Jahren" erweitert ![]() Diese Regelung ist auch als sog. "Paparazzi"-Paragraph bekannt. Die aktuelle Änderung betrifft nur die Ergänzung der Absätze (2), (3) und (4) und die Einfügung von (1) 2., dabei wurden die ursprünglichen (1)-(4) umformuliert zu (1) 1., (1) 3., (1) 4. und (5). Was hat sich geändert? - Jetzt drohen statt "nur" einem Jahr bis zu 2 Jahren Knast. - Abbildung der "Hilflosigkeit" (Legaldefinition?) ist auch strafbar. - Veröffentlichen oder weitergeben von Bilder mit "erheblicher Schädigung des Ansehens" (Legaldefiniton?) ist strafbar. - Ausnahme für Kunst, Wissenschaft und Presse geregelt (auf Intervention der Verbände im Herbst 2014). und, dies ist der wesentliche Punkt und auch der Anlass für die aktuelle Änderung, übrigens auch zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie: - Abbildungen von unbekleideten Minderjährigen gegen Entgelt sind strafbar ("Edaty"-Paragraph) "Lustig" finde ich die Erläuterung unseres geschätzten Bundesinnenministers: was er erläutert, ist wohl für die allermeisten nachvollziehbar und akzeptabel, aber so steht es nicht im Gesetz. Richter sind an den Buchstaben gebunden, egal was der Gesetzgeber wohl wollte oder meinte zu wollen.
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gruesze, thomas -das Leben ist zu kurz, um sich über kostengünstige, mittelmäßige Objektive zu ärgern- ... ich moderiere nicht, ich bin hier nur der Hausmeister. So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen |
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#60 | |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
Wenn ich eine entblösende Aufnahme fahrlässig bei Facebook poste, war es eben schon nicht mehr fahrlässig. Wenn ich jedoch beim Forografieren zufällig einen Menschen entblöst auf meine Karte banne, ist weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorhanden. Ab jetzt kann ich durch mein weiteres Vorgehen fahrlässig werden. Und dafür ist das Gesetz doch auch sinnvoll.
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