Zitat:
Zitat von Fotorrhoe
(betrifft nur Schäden, die nach dem Kauf auftreten).
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Verbreite bitte nicht so einen Unsinn.
- für was eine Garantie eintritt, legt der Hersteller nach Gutdünken in den Garantiebedingungen fest. Das kannst Du nicht pauschalisieren.
- die Gewährleistung tritt für Schäden ein, die bei Übergabe schon bestanden haben. Für Schäden, die nach der Übergabe bemerkt werden, nimmt man ZUNÄCHST an, dass sie schon vor Übergabe bestanden. Kann der Verkäufer beweisen, dass der Schaden bei Übergabe nicht bestand, haftet er auch nicht dafür! Danach ist der Käufer in der Beweispflicht.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
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