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Zitat von Siegrid
Hallo!
Ein befreundeter Rechtsanwalt hat auch gemeint, grundsätzlich haftet der Verkäufer für Mängel welche zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren und der Artikel als einwandfrei angeboten wurde. ...
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Das ist genau der Punkt. Diese Haftung lässt sich auch durch den Ausschluss einer Garantie (XXX Fehler entsorgt XXX) nicht ausschließen.
Nach 4 Tagen sollte es der Verkäufer noch akzeptieren, dass der Schaden zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war und das Objektiv zurücknehmen oder den Preis mindern.
Ich würde das nicht so lassen, auch wenn ich MF bei diesem Objektiv nicht einsetzen wollte, da einerseits das bei einem Wiederverkauf den Preis deutlich mindert und andererseits meist ein erstes Anzeichen für einen siechenden Fokusantrieb ist. Der AF wird mit einiger Wahrscheinlichkeit auch bald ausfallen.
Fotorrhoe