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#21 | |
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.006
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"Wir" ist dabei jedoch relativ.
Heißt das, dass ich alles akzeptieren muss, was "wir" gemacht haben. Sicher nicht! Zitat:
Gruß Ralf
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy) "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden! |
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#22 |
Registriert seit: 03.04.2008
Beiträge: 42
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scheint mir "nur" für den zweck "beweissicherung" zu gelten ...
Hi,
in diesem Artikel von April 2013 http://derstandard.at/1363709497108/...t-View-im-Auto wird ganz unten folgende Quelle genannt ... http://ftp.freenet.at/privacy/ds-at/...2-Bescheid.pdf ... darin heisst es "...wenn der Antragsteller mit Verweis auf Videokameras auf der Kärntner Straße (offenbar zu touristischen Zwecken) bzw. Helmkameras bei Sportlern eine ausschließlich private Datenanwendung und damit § 45 DSG 2000 behauptet, ist ihm entgegen zu halten, dass die von ihm geplante Datenverwendung anderen Zwecken dient, als das Festhalten von Urlaubserinnerungen oder sportlicher Betätigung. Gemäß § 45 Abs. 1 DSG 2000 ist nur die ausschließliche Datenverwendung für persönliche oder familiäre Tätigkeiten unter „private Zwecke“ zu subsumieren (umgelegt auf Bildaufnahmen wären dies etwa übliche Hochzeits- oder Urlaubsaufnahmen). Im gegenständlichen Fall ist die Überwachung des Verkehrs bzw. der Umgebung des eigenen Fahrzeugs jedoch von der erkennbaren Intention geprägt, Beweismaterial für die allfällige Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden, Gerichte usw. zu generieren. Dem Antragsteller geht es darum, das ihn bzw. das von ihm gelenkte Fahrzeug betreffende Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen, um etwaiges Fehlverhalten (zB in die Spur schneiden) festzuhalten oder das Verschulden an Unfallgeschehen aufklären zu können. Seinem Antrag und seiner weiterführenden eigenen Aussage nach ist die Beweissicherung und die Weitergabe der Daten im Anlassfall an Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte geplant und damit auch Teilzweck der Datenanwendung. Dies schließt die „ausschließliche“ Verwendung für private Zwecke, wie § 45 DSG 2000 verlangt, nach geltender Rechtslage jedenfalls aus. Ferner wird darauf hingewiesen, dass Datenanwendungen, die unter § 45 DSG 2000 fallen, gemäß § 17 Abs. 2 Z 4 gar nicht der Meldepflicht unterlägen. Fazit für mich: für mich klingt das so, dass im Umkehrschluss private Aufnahmen als Urlaubserinnerung oder für sportliche Zwecke definitiv kein Problem darstellen. VG tuebox |
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#23 |
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.713
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Das Verbot halte ich für völlig überzogen und hat mit Datenschutz meiner Meinung nach auch nichts mehr zu tun.
Meiner Meinung nach reicht es völlig aus, wenn Aufnahmen von Personen, die darauf erkennbar sind und in eher peinlichen Situationen (Mutter schlägt Kind, Vater pinkelt in die Büsche usw.) gefilmt werden, nicht veröffentlicht werden dürfen. Ausnahmen könnte es dann noch vor Gericht geben - dieser "Beweis" muss ja nicht allen Gerichtsbesuchern gezeigt werden, Richter/Anwälte/beteiligte Personen reichen dafür als Publikum ja aus. Unter schützenswerten Daten habe ich bislang Name/Geburtsdatum/Adresse/Telefonnummer/Kontodaten/Kennwörter usw. verstanden - auf den Gedanken, dass das Filmen eines Geschehns selbst dem Datenschutz unterliegt, wäre ich von alleine nie gekommen. Wenn das so wäre, dürften z. B. auch keine Dokumentationen, auf denen Menschen in einem Geschehen zu sehen sind, veröffentlicht werden. Bislang wird das noch munter (z. b. Dokumentationen über den 1. und 2. Weltkrieg) betrieben - auch Nachrichtensendungen in der heute üblichen Form (da ist mal wieder was los im Stadion oder in der Ukraine oder...) dürfte es dann nicht mehr geben. Und mal nebenbei: was passiert dann mit den öffentlichen Überwachungskameras in Bahnhöfen oder an belebten Plätzen? Sind (bzw. warum sind) das keine schützenswerte Daten mehr, die von diesen Kameras aufgezeichnet werden? vlG Manfred
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Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode. Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem). |
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#24 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.502
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Überwachungskameras des Staates oder der Kummunen dienen angeblich der öffentlichen Sicherheit....aber wohl eher der Tatsache, dass man damit evtl Täter später besser ermitteln kann, was m.E. mit Sicherheit per se nichts zu tun hat. Aber das ist "Staatsmacht" und somit genehm.
Das private Photographieren und Filmen ist eine andere Baustelle. Hier geht es um Persönlichkeitsrechte und da ist es einfach der bessere Weg gewisse Photgraphierereien und Filmereien von der Genehmigung der Abgelichteten abhängig zu machen, als darauf zu vertrauen, dass der "Urheber" diese nicht veröffentlicht! Zumal eine Veröffentlichung zwar im Nachhinein kritisiert/beklagt werden kann, aber bekomm` mal Dein "Pinkelphoto" um bei dem Beispiel zu bleiben in Facebook und Co wieder eliminiert - viel Spass. Vieles was sogenannte Reporter gewisser Medien so Tag für Tag auf der Straße anstellen ist rechtlich sicherlich oft zumindest am Rande der Legalität - bei vielen Äußerungen die da über den Sender posaunt werden kann ich mir beileibe nicht vorstellen, dass eine Einverständnis der Betroffenen vorliegt.
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Gruß aus Bayern Steve |
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#25 |
Registriert seit: 03.09.2011
Ort: Groß-Gerau
Beiträge: 1.161
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So? Was genau passiert denn in Russland mit solchen Geräten?
"Die Mode, sich eine sogenannte »Dashcam« hinter die Windschutzscheibe zu klemmen, kommt ursprünglich aus Staaten, in denen es mit der Rechtssicherheit nicht allzu weit her ist, beispielsweise Russland." Quelle: http://www.tourenfahrer.de/artikel/a...n-oesterreich/ "Doch die Dashcams haben mittlerweile auch in Staaten große Verbreitung gefunden, in denen man sich auf Sicherheitsorgane und Justiz eigentlich verlassen kann." Quelle: http://www.tourenfahrer.de/artikel/a...n-oesterreich/ Tja, dann sollten sich die jeweiligen Gesetzgeber und auch die Schreiber des Artikels mal fragen, warum das der Fall ist. Aber offenbar hat das der Gesetzgeber nicht nötig und der "Journalist" macht auch keinen Journalismus mehr. Grüße Steffen |
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#26 |
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
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Und schon wieder ein weiteres Gesetz. Wer tatsächlich denkt, ein deutsches Datenschutzgesetz schützt (persönliche) Daten, glaubt auch, daß Zitronenfalter so heißen, weil sie Zitronen falten.
![]() Das dt. Datenschutzgesetzt als "Passivschutz" wird doch meist nur als Balsam für die dt. Volksseele mißbraucht - quasi als Deckmäntelchen. Wo kämen wir denn sonst hin, wenn jeder den Schutz seiner Daten selbst in die Hand nehmen würde und nicht nur über Datensparsamkeit redet, sonder diese auch praktiziert. Merke: Der Staat möchte keinen Individualismus und den mündigen Bürger, sonder regelt lieber jedes kleinste Detail des Lebens. Wer in der Öffentlichkeit unterwegs ist, ist allen Einflüssen der Gesellschaft ausgesetzt. Wieso soll eine ihr Kind schlagende Mutter nicht dokumentiert und der Gesellschaft ihr Verhalten vorgezeigt werden? Dieser Meinung nach ist wegschauen die bessere Wahl!? ![]() meshua
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#27 | |
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: München
Beiträge: 8.180
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Zitat:
Dass (u.a.) Österreich so eine Regelung einführt und auch gleich mit dermaßen unverhältnismäßigen Bußgeldern belegt passt zu dem reaktionären Staat. |
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#28 | ||
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.386
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Zitat:
Zitat:
Deine Interpretationen sind schon sehr weit her geholt...
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#29 | |
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: bei Ulm
Beiträge: 5.888
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Zitat:
Als dann die Verhandlung stattfand, war das Papier nicht mehr auffindbar und der Stick angeblich kaputt gegangen, als die Versicherung versuchte, ihn auszulesen. Danke fürs Gespräch. Mangels Beweise wurde dann auf 50-50 entschieden... Super. Und die Versicherung forderte auch noch keinerlei Konsequenzen ein vom Fahrzeughalter. Warum auch, hatte der defekte Stick ja schließlich eine größere Zahlung verhindert... Nun ersetze Stick durch Video und du hast den Salat. Wenn der Filmer den Gegner belasten kann, wird er es. Kann er nicht, sondern belastet sich selber damit, wird er einen Teufel tun, sich selber damit zu beschuldigen. Da ist Chancengleichheit wirklich ein achtenswertes Gut!
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LG, Rainer Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Geändert von konzertpix.de (16.05.2014 um 19:16 Uhr) |
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#30 |
Themenersteller
Registriert seit: 18.01.2013
Beiträge: 2.125
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was da nicht alles zusammen kommt.....
![]() alles hat sein Für und Wider...je nach Standpunkt.... ![]() aber manchmal bin ich schon bald für Anarchismus ... ; darf man überhaupt noch etwas selbständig tun ? |
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